Seite 1 von 1

Französisches Strafprozessrecht

Verfasst: Montag 13. November 2006, 23:41
von Palando
Hat jemand nähere Erfahrungen oder Hintergrundwissen über das französische Strafprozessrecht.

Von einem mir bekannten Rechtsanwalt hörte ich, dass in Frankreich von zum Teil sehr anderen Prämissen ausgegangen wird.

So gelte das Mündlichkeitsprinzip nur eingeschränkt. In der Hauptverhandlung sei etwa die zeugenschaftliche Aussage eines Polizeibeamten entbehrlich - stattdessen werde sein dienstlicher Bericht verlesen.

Außerdem gelte die Unschuldsvermutung nicht. Gerade dieses fällt mir sehr schwer zu glauben. Schon vor dem Hintergrund der EMRK (Art. 6?) müsste doch in allen Mitgliedstaaten die Unschuldsvermutung gelten.

Weiß jemand näheres dazu?