Mahnverfaren

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Mahnverfaren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab ne technische Frage:

Wenn der Anspruch begründet werden soll, also wenn es ins streitige Verfahren geht, schreibt man ja normalerweise nur "In Sachen.....(Kurzbezeichnung) gegen.....

Was ist, wenn im Mahnantrag der Antragsteller ohne den Vertreter genannt wurde, also nur der Vertretene im Antrag auftaucht? Muss man dann bei der Begründung ein komplettes Rubrum machen?

Wie stelle ich gleichzeitig noch einen Verweisungsantrag an ein anderes Gericht, weil die Anträge erweitert werden sollen?

Wo steht da was zu?

Wäre sehr dankbar für Hilfe!

Catta
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

infos dazu solltest du in jedem besseren prozessformularbuch (z.b. beck oder vorwerk) finden ...
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