Habe eine Frage.
Es bestehen zwei ältere Abtretungserklärungen und ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Da der Arbeitgeber wohl die Abtretungen anerkannt hat, sind diese meinem Pfüb vorranig und ich muss warten, bis diese Forderungen ausgeglichen sind? Richtig?
Sind Unterhaltszahlungen nicht automatisch vorrangig?
Rangverhältnis Zwangsvollstreckung
Moderator: Verwaltung