Guten Morgen zusammen,
nachdem ich hier im Forum erst seit wenigen Tagen aktiv bin, möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich heiße Ulli, komme aus dem schönen Sauerland und habe gerade eben das Zweite Examen hinter mich gebracht - am Mittwoch durfte ich die Prüfer bei der mündlichen Prüfung mit meinen Ausführungen erfeuen. Während meiner Zeit in der Anwaltsstage bei einem Einzelanwalt vor Ort reifte mein Entschluss, ebenfalls diesen beruflichen Weg einzuschlagen.
Nunmehr stehe ich vor der Gründung meiner eigenen Kanzlei. Die maßgeblichen Vorbereitungen und Überlegungen habe ich - hoffentlich - alle angestellt. Dennoch werde ich bestimmt die eine oder Frage rund um dieses Thema mal hier einstellen...
Aber das nur am Rande. Meine eigentliche Frage in diesem Thread zielt auf etwas anderes. Nämlich auf die Mitgliedschaft im DAV. Genauergesagt: Lohnt sich die Mitgliedschaft?
Ich kenne diesbezüglich nur die Homepage des DAV bzw. die Aussage dessen Werbers im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft bei der Einführung in die Anwaltsstage.
Ich würde mich über ein paar unabhängige Meinungen sehr freuen!
Viele Grüße,
Ulli
DAV-Mitgliedschaft sinnvoll?
Moderator: Verwaltung
Eigentlich ja.
Hallo Ulli,
eine DAV-Mitgliedschaft lohnt eigentlich: Inbesondere wegen der Fort- und Weiterbildungsangebote (Anwaltakademie etc). Als Mitglied erhält man für die Kurse stets einen Rabatt. Dazu bietet der DAV Vergünstigungen für Vers., Mobilfunkverträge etc an. Leider hat der DAV nun in Sachen Fachanwaltschaften einen Vorschlag gemacht, der kleine Kanzleien eindeutig benachteiligt. Durch eine Änderung in der FAO, soll nur noch Fachanwalt werden dürfen, wer mind. 1 Jahr in Sozität mit einem anderen Fachanwalt zusammen gearbeitet hat ... Ich finde diesen Vorschlag nicht gut und sehe hier den Versuch der Monopolisierung der verschiedenen Fachanwaltschaften nur noch für Großkanzleien. Wenn man weiter an diesem Vorschlag festhält, trete ich aus dem DAV aus.
Gruß
Gandalf
eine DAV-Mitgliedschaft lohnt eigentlich: Inbesondere wegen der Fort- und Weiterbildungsangebote (Anwaltakademie etc). Als Mitglied erhält man für die Kurse stets einen Rabatt. Dazu bietet der DAV Vergünstigungen für Vers., Mobilfunkverträge etc an. Leider hat der DAV nun in Sachen Fachanwaltschaften einen Vorschlag gemacht, der kleine Kanzleien eindeutig benachteiligt. Durch eine Änderung in der FAO, soll nur noch Fachanwalt werden dürfen, wer mind. 1 Jahr in Sozität mit einem anderen Fachanwalt zusammen gearbeitet hat ... Ich finde diesen Vorschlag nicht gut und sehe hier den Versuch der Monopolisierung der verschiedenen Fachanwaltschaften nur noch für Großkanzleien. Wenn man weiter an diesem Vorschlag festhält, trete ich aus dem DAV aus.
Gruß
Gandalf
Hallo Gandalf,
Dein Tipp geht in die gleiche Richtung wie die eines befreundeten Anwalts, mit dem ich mich gestern noch unterhalten habe. Dieser nannte darüber hinaus auch noch die Regulierungsabkommen, die (auch nach dem RVG) einige (wenige) Versicherungen mit dem DAV abgschlossen haben. Unterm Strich "lohnt" sich demnach der DAV wohl schon.
Nun, eine Benachteiligung von kleinen Kanzleien wäre für mich wohl auch ein Grund, meinen (geplanten) Beitritt wieder zu überdenken. Ich halte diesen Trend zur Konzentration der Anwaltschaft auf Großkanzleien und Sozietäten - sowie auch den Spezialisierungshype für sehr bedenklich.
Zum einen wird es (gerade im ländlichen Bereich) immer Bedarf an dem "Hausanwalt" geben. Ähnlich ist es ja auch bei Ärzten. Wenn ich krank werde, besuche ich zunächst den Hausarzt, den ich kenne und dem ich vertraue. Und wenn es etwas ernstes ist, schickt der mich dann schon zum Facharzt.
Neben dieser Art der Einzelkanzlei gibt es natürlich auch den hochspezialisierten Einzelanwalt, den einzuuengen wohl ein großer Fehler ist. Etwa den Spezialist für Versicherungsrecht oder Arzthaftungsrecht, der allein eine Kanzlei betreibt und nur auf seinem ganz speziellen Gebiet tätig wird. Eine Beschränkung der Zulassung zur Fachanwaltschaft wäre gerade für den letztgenannten ein gravierender und meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigter Eingriff.
Viele Grüße,
Ulli
Dein Tipp geht in die gleiche Richtung wie die eines befreundeten Anwalts, mit dem ich mich gestern noch unterhalten habe. Dieser nannte darüber hinaus auch noch die Regulierungsabkommen, die (auch nach dem RVG) einige (wenige) Versicherungen mit dem DAV abgschlossen haben. Unterm Strich "lohnt" sich demnach der DAV wohl schon.
Nun, eine Benachteiligung von kleinen Kanzleien wäre für mich wohl auch ein Grund, meinen (geplanten) Beitritt wieder zu überdenken. Ich halte diesen Trend zur Konzentration der Anwaltschaft auf Großkanzleien und Sozietäten - sowie auch den Spezialisierungshype für sehr bedenklich.
Zum einen wird es (gerade im ländlichen Bereich) immer Bedarf an dem "Hausanwalt" geben. Ähnlich ist es ja auch bei Ärzten. Wenn ich krank werde, besuche ich zunächst den Hausarzt, den ich kenne und dem ich vertraue. Und wenn es etwas ernstes ist, schickt der mich dann schon zum Facharzt.
Neben dieser Art der Einzelkanzlei gibt es natürlich auch den hochspezialisierten Einzelanwalt, den einzuuengen wohl ein großer Fehler ist. Etwa den Spezialist für Versicherungsrecht oder Arzthaftungsrecht, der allein eine Kanzlei betreibt und nur auf seinem ganz speziellen Gebiet tätig wird. Eine Beschränkung der Zulassung zur Fachanwaltschaft wäre gerade für den letztgenannten ein gravierender und meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigter Eingriff.
Viele Grüße,
Ulli