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Gelöschter Nutzer

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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann man Anträge, um die Verzugszinsen mit drin zu haben und wenn der bezahlte Betrag geringer ist als der geschuldetete, so formulieren: Zum Beispiel so:

...wird verurteilt, Betrag xy nebst Zinsen ..(....) seit 01.01. abzüglich eines am 01.03. gezahlten Betrages i.H.v. xyz zu zahlen...sowie weitere

usw.

Oder meint ihr, der Antrag ist dann zu unbestimmt???
urlauberin
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Beitrag von urlauberin »

Geht in Ordnung so. Denke ich.
Das ist keine Generalprobe.
Pippen
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Beitrag von Pippen »

Ist das nich ein Fall des geänderten Klageantrags bei Teilzahlung (§ 367 BGB)?
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