Folgende Frage, die vielleicht auch von allg. Interesse ist:
Ich bin selbständiger Anwalt und habe einige Angebote von Unternehmen und Vereinen für Sie tätig zu werden. In Form eines Beratungsvertrages oder einer freien Mitarbeit wäre das sicherlich möglich. Die (ich werde mich dann natürlich nur für ein Angebot entscheiden) wollen mich aber anstellen (Arbeitnehmer/Arbeitgeber). Entgegen der unabhängigen Rechtsstellung des RA ist ja die Anstellung bei anderen RA/RA-Kanzleien bereits anerkannt. Gilt das auch für andere Unternehmen/Vereine? Auf der anderen Seite kann ich ja dann meine "Kanzlei" kaum noch betreiben o. wird dann der Arbeitsort des Unternehmens/Vereins als Kanzlei gesehen? Bei der Verwaltung ist glaub ich exp. verbis geregelt, dass das als RA nicht geht.
Wer hat schon praktische Erfahrungen damit gesammelt, wie das von der RAK gehandhabt wird?
RA Anstellung in Unternehmen - (wie) geht das?
Moderator: Verwaltung
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Informationen auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Syndikus
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