Am 14.12. wurde vom Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft" beschlossen:
Umfaßt u.a. diese Punkte:
- Rechtsanwaltskammern künftig für die Vereidigung der neu zugelassenen Anwälte zuständig, die bislang den Gerichten oblag.
- Die Zulassung von Anwälten bei einem bestimmten Gericht soll weitgehend aufgegeben werden. Daher können Rechtsanwälte demnächst bereits ab dem ersten Tag ihrer Zulassung vor den OLG auftreten. Bisher galt hierfür eine fünfjährige Wartefrist.
- Das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen entfällt.
Link hier:
http://www.mdr.ovs.de/index_47476.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)
Reform der BRAO beschlossene Sache
Moderator: Verwaltung