Mandatsvollmacht/Mandatsvertrag

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Pippen
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Mandatsvollmacht/Mandatsvertrag

Beitrag von Pippen »

Wie haltet ihr es eigentlich, wenn ein Md. zu euch kommt. Lasst ihr den Md. neben der Vollmacht noch einen gesonderten Auftrag (Mandantenvertrag) unterschreiben?

M.E.: Wenn man eine HonV abschließt, stellt sich das Problem nicht. Ansonsten (bei RVG-Abrechnung) würde ich mich mit der Vollmacht begnügen, da daraus jedenfalls genügend Schlüsse auf einen Md.-vertrag zu ziehen sind. So scheint auch die Praxis zu verfahren. Anders nur, wenn ich unbedingt irgendwelche Haftungsausschlüsse o.ä. Besonderheiten vereinbaren will (und die bringen viele ohnehin gleich in der Vollmacht unter :)).

Ich bin nur stutzig geworden als ich vor kurzem irgendwo den Hinweis las, es sei wichtig, neben der Vollmacht noch den eigentlichen Anwaltsvertrag zu fixieren. Das wäre zwar schulmäßig, aber wirklich sinnvoll ist das nicht, oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wirklich sinnvoll ist es nicht. In der Tat. Es sei denn, Du möchtest - in den engen zulässigen Grenzen - in besonderen Angelegenheiten Deine Haftung beschränken.

Ansonsten benötigst Du in praxi nicht einmal eine Prozeßvollmacht. Diese hat - wie Du richtig ausführst - für das Zustandekommen des Anwaltsvertrages allenfalls Indizwirkung, ist doch die Vollmacht rechtlich zum zugrundeliegen Rechtsgeschäft (das Rechtsgrund Deiner Honoraransprüche ist) selbständig. Es kann also Bevollmächtigungen ohne Anwaltsvertrag und Anwaltsverträge ohne Bevollmächtigungen geben. Theoretisch jedenfalls.

Sollte Dein Mandant das Zustandekommen des Anwaltsvertrages bestreiten, dürfte er Schwierigkeiten damit haben, wenn er Dir Unterlagen faxt, an Besprechungen teilnimmt und Dich Schreiben an die Gegenseite verfassen lässt. Ich kenne kein Gericht, das in derartigen Fällen - auch ohne unterzeichnete Vollmacht - nicht vom Zustandekommen eines Anwaltsvertrages ausgehen würde.

Hast Du Scharlatanmandanten vor Dir sitzen, kommt es ohnehin auf einen satten Vorschuss an; da braucht es nix Schriftliches, sondern Bargeld. Wenn das nicht kommt, legst Du halt das Mandat nieder. Vollmacht hin oder her.


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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Also, ich habe noch nie einen gesonderten schriftlichen Mandatsvertrag abgeschlossen. Eine Honorarvereinbarung gab es bei mir bislang genau einmal. Das werde ich zum neuen Jahr aber ändern.

Hat sich bei Euch eigentlich irgendetwas verändert zum 01.07.2006? Von wegen freien Aushandelns der Honorare? Oder handhabt Ihr das schon immer so, daß Ihr vom RVG losgelöst arbeitet? Falls Ihr mit Honorarvereinbarungen arbeitet, mit was für welchen denn (Zeithonorar, Pauschalhonorar, Mischungen)? Würde mich einfach mal interessieren.

Viele Grüße, Jana
Pippen
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Beitrag von Pippen »

Fast nur Honorarvereinbarung, Pauschalhonorar (wenn man es in etwa abschätzen kann) find ich am besten.
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