vollstreckung Zwangsgeld?

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Gelöschter Nutzer

vollstreckung Zwangsgeld?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei einem Urteil zur vornahme einer handlung wird Zwangsgeld festgesetzt und bezahlt. Hat der Schuldner nach zahlung und Vornahme der Handlung einen Anspruch auf Rückzahlung des Zwangsgeldes?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

keiner einen Beitrag?
Nimm2
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Beitrag von Nimm2 »

Es hat wohl den Anschein, dass bisher kein Beitrag abgegeben wurde. Außer natürlich deinem und jetzt meinem, versteht sich.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Woraus sollte sich so ein Anspruch ergeben? Wenn er nach Zwangshaft leistet, bekommt er ja wohl auch keine Haftentschädigung ... mal so aus dem allgemeinen Rechtsgefühl heraus.
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

ohne nachzuschauen bin ich mir sicher, dass es kein zwangsgeld zurückgibt. ansonsten könnte das zwangsgeld seinen zweck, nämlich ein verhalten zu erzwingen, gar nicht effektiv erfüllen.

cam
das leben gibt es auch nicht in light.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ martin:

Eine so geile Frage kann mal wieder nur von Dir kommen. Ich will Dir aber gerne weiterhelfen und Dir antworten:

Klares NEIN. Ohne wenn und aber.


Steilpass
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