Wann bestehen die werten Kollegen und Kolleginnen auf eine Entscheidung durch die Kammer?
Ob eine Entscheidung durch ein Richterkollegium mehr Richtigkeit gewährt, ist wohl ein Mythos ("Beischläfer" statt Beisitzer, wie man es im Referendariat allzuoft mitbekommt). Andererseits denke ich mir, dass es in einigen Fällen nicht schaden kann wenn man sich nicht von der Meinung eines EInzelrichters abhängig macht.
Habt Ihr irgendwelche Faustregeln? Bei mir geht es um eine Berufung in der die Rechtslage einfach, aber "auf der Kippe" steht (= beide Parteivorbringen sind gut vertretbar).
Grüße
Attila
Kammer oder Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter?
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Ich kann dir dazu nur meine Erfahrungen, die ich an einer Verkehrskammer am Berliner LG gemacht habe, schildern:
Erstinstanzliche Sachen wurden grundsätzlich durch den Einzelrichter entschieden. Berufungssachen blieben in der großen Mehrzahl bei der Kammer. Dazu gab / gibt es bei dieser Kammer einen Tag pro Quartal, an dem sie als Kammer entscheiden. Die Berufungssachen wurden entsprechend terminiert. Diese Kammer machte keinen Unterschied, ib die Berufungssache nun sonderlich kompliziert war oder nicht.
Vor einer Übertragung einer Sache auf den Einzelrichter werden die Parteien ja immer gefragt, ob dagegen Bedenken bestehen. Hatte in keiner einzigen Akte erlebt, dass eine Partei jemals entsprechende Bedenken geäußert hätte.
Erstinstanzliche Sachen wurden grundsätzlich durch den Einzelrichter entschieden. Berufungssachen blieben in der großen Mehrzahl bei der Kammer. Dazu gab / gibt es bei dieser Kammer einen Tag pro Quartal, an dem sie als Kammer entscheiden. Die Berufungssachen wurden entsprechend terminiert. Diese Kammer machte keinen Unterschied, ib die Berufungssache nun sonderlich kompliziert war oder nicht.
Vor einer Übertragung einer Sache auf den Einzelrichter werden die Parteien ja immer gefragt, ob dagegen Bedenken bestehen. Hatte in keiner einzigen Akte erlebt, dass eine Partei jemals entsprechende Bedenken geäußert hätte.