ein kleiner fall für die erfahrenen praktiker.
Kunde X bestellt ware bei firma y. firma y sendet dem kunden aber eine andere ware zu. auf wunsch des kunden storniert firma y den vertrag. (abwandlung: die annahme kommt erst durch die zusendung der ware zustande § 151BGB)
trotzdem erhält kunde x ständig mahnungen. letzendlich wird sogar ein inkassobüro eingesetzt, welches ihm mit dem gerichtlichen mahnverfahren droht. nach dem der kunde immer noch nicht zahlt, wird ein anwalt eingeschaltet, der wiederum zur zahlung auffordert und mit dem gerichtsweg droht.
hätte der kunde noch bevor Inkassobüro bzw. rechtsanwalt eingeschaltet wurden einen durchsetzbaren anspruch auf unterlassung der mahnungen bzw. einschaltung eines inkassobüros. kann er zur durchsetzung einen Rechtsanwalt einschalten und dessen kosten als schadensersatz( evtl. §1004BGB,c.i.c, pvv, 823...?.) geltend machen?
Wie ist es, wenn er bis zur einschaltung eines anwaltes/inkassobüros wartet und dann selbst einen rechtsanwalt beauftragt? hat er dann einen anspruch auf schadensersatz( aus pvv,usw....?
unterlassungsanspruch, schadensersatzanspruch bei unberechtigter forderung
Moderator: Verwaltung
- De Owwebacher
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10