Hallöchen!
Bin im RVG nicht sonderlich bewandert und quäl mich gerade mit einer Frage:
Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren bei einer Untätigkeitsklage?
Jemand meinte zu mir, das wäre eine Pauschale von ca 500 €....
Oder errechnen sich die Gebühren genau wie bei allen anderen Klagen nach dem Streitwert, Verfahrensgebühr etc.?
Klassisches Beispiel: Widerspruch wird nicht innerhalb von drei Monaten erlassen. Untätigkeitsklage wird erhoben und gewonnen.
Könnte mir bitte jemand sagen, wie sich die Gebühren da berechnen?
Ich steh total auf´m Schlauch und finde irgendwie nix dazu...
Schonmal Danke!
Anwaltsgebühren einer Untätigkeitsklage
Moderator: Verwaltung
- j_laurentius
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- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40
Hallo Jana,
danke schonmal für die schnelle Antwort!
Wie ist das denn im Sozialrecht mit der Rahmengebühr?
Habe teilweise Fälle aus dem Sozialrecht; evtl. war dieses "Spezielle" gemeint.
Steht das irgendwo im RVG?
Hab zur Zeit leider keinen Kommentar und im Schönfelder überlese ich wohl das Relevante....
danke schonmal für die schnelle Antwort!
Wie ist das denn im Sozialrecht mit der Rahmengebühr?
Habe teilweise Fälle aus dem Sozialrecht; evtl. war dieses "Spezielle" gemeint.
Steht das irgendwo im RVG?
Hab zur Zeit leider keinen Kommentar und im Schönfelder überlese ich wohl das Relevante....
- j_laurentius
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