Abzahlungsvereinbarung

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Abzahlungsvereinbarung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Hat jemand nen Tipp, wo man Formulierungsvorschläge für eine Abzahlungsvereinbarung findet?
AmunRe
Power User
Power User
Beiträge: 698
Registriert: Donnerstag 16. November 2006, 11:40
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von AmunRe »

Was soll den abgezahlt werden?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo, anbei ein Bsp. aus RA-Micro






T E I L Z A H L U N G S V E R E I N B A R U N G

in der Forderungssache


gegen


wegen


Forderungsstand incl. Zinsen und Kosten

1. Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger den vorgenannten Forderungsbetrag gemäß beigefügtem Forderungskonto zuzüglich weiterer Zinsen zu schulden.

2. Der Schuldner verpflichtet sich - mehrere als Gesamtschuldner - zur Zahlung dieser Gesamtschuld, sowie der in Ziffer 7 übernommenen Kosten wie folgt:

erstmalig am
am weitere
Rest in Monatsraten von

3. Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld. Soweit bereits ein Schuldtitel vorliegt, verzichtet er darüber hinaus auf die Erhebung einer Vollstreckungsgegen-, Nichtigkeits- oder Restitutionsklage. Der Schuldner erklärt, daß er bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage ist und seinen hier übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er beabsichtigt deshalb auch nicht, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.

4. Die Zahlungen sind an den Gläubigervertreter zu leisten.

5. Der Gläubiger verpflichtet sich, falls der Schuldner die Raten pünktlich zahlt, keine Vollstreckungen einzuleiten. Ausgebrachte Vollstreckungen bleiben jedoch bestehen und ruhen, solange die Vereinbarungen eingehalten werden.

6. Die jeweilige Restforderung ist zur Zahlung sofort fällig, wenn der Schuldner mit einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch mit Ablauf von zwei Wochen, sofern dem Schuldner nicht ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird. Die Neufestsetzung der Raten wird außerdem erforderlich, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners seit Abschluß dieses Vergleiches wesentlich verbessert haben.

7. Der Schuldner übernimmt außer den bereits entstandenen Kosten die Kosten dieser Teilzahlungsvereinbarung gemäß untenstehender Aufstellung.

8. Alle Zahlungen werden zunächst auf die Kosten dieses Vergleiches, dann auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet.

9. Zur Absicherung der obigen Forderung tritt der Schuldner hiermit den pfändbaren Teil seines Lohn- oder Gehaltsanspruchs gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber oder die Vergütungsansprüche einschließlich etwaiger Provisionsansprüche, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen aus sonstigen Dienstleistungsverträgen, z.B. Handelsvertretervertrag, gegen seinen jeweiligen Dienstvertragspartner an den Gläubiger ab. Bei Veränderungen gibt der Schuldner umgehend die genaue Anschrift des neuen Arbeitgebers bzw. Dienstvertragspartners dem Gläubigervertreter bekannt. Diese lautet derzeit:



Es liegen z. Z. keine / folgende Pfändungen bzw. Abtretungen vor:


Diese Abtretung wird dem Arbeitgeber bzw. Dienstvertragspartner des Schuldners nur dann vorgelegt, wenn der Schuldner seinen Ratenzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.



____________________________ ____________________________
(Gläubigervertreter) (Schuldner)
Antworten