Im Familienrecht gibt es verschiedene Auskunftsansprüche, die jeweils auch zu belegen sind.
Müssen die Belege an denjenigen der Auskunft verlangt versandt werden oder kann der Auskunftsschuldner verlangen, dass der Auskunftsgläubiger die Belege lediglich bei ihm einsieht?
Beispiel: Frau F trennt sich von Geschäftsführer E einer GmbH. F macht gegen G Auskunftsansprüche bezüglich Einkommen usw. geltend und fordert die Übersendung von Belegen, Geschäftsbüchern etc. E befürchtet jedoch, dass die Belege in falsche Hände geraten könnten. Kann E von F verlangen, dass F die Unterlagen lediglich bei ihm im Büro einsehen darf?
[Familienrecht] Auskunftsansprüche, wie belegen?
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