Hallo,
folgender Fall, eine Wohnung wird vermietet, bei Einzug werden die Mieter gefragt, ob sie einen oder vielleicht sogar zwei Garagenstellplätze dazu mieten wollen. Es wird ein Platz dazu gemietet.
Im Mietvertrag wird ausgewiesen, Miete, Nebenkosten, Garagenkosten.
Nun möchten die Mieter jedoch die Garage kündigen, da in der Umgebung ausreichend Parkplätze vorhanden sind.
Die Hausverwaltung ist der Meinung, dass die Garage nicht gekündigt werden kann, sondern nur in Verbindung mit dem gesamtem Mietvertrag.
Meiner Meinung nach ist es Blödinn, da der Abschluss des Mietvertrags nicht an die Anmietung des Garage gebunden war, würde aber gerne noch andere Meinungen dazu hören.
Mietrecht
Moderator: Verwaltung
was verstehst du unter einheitlichen Mietvertrag?
Also ausgewiesen ist es wie folgt:
Miete ....
Nebenkosten ....
Garage ....
Gesamt...
Ich hätte gedacht, dass es als Bedingung explizit aufgeführt sein müßte. In der Form, die Anmietung der Wohnung ist gebunden an die anmietung der Garage.
Bei Wohnungseinzug war jedoch noch gar nicht klar, welche Garage dazu gehören soll und es wurde gefragt, ob überhaupt eine Garage angemieten soll oder nicht?!
Also ausgewiesen ist es wie folgt:
Miete ....
Nebenkosten ....
Garage ....
Gesamt...
Ich hätte gedacht, dass es als Bedingung explizit aufgeführt sein müßte. In der Form, die Anmietung der Wohnung ist gebunden an die anmietung der Garage.
Bei Wohnungseinzug war jedoch noch gar nicht klar, welche Garage dazu gehören soll und es wurde gefragt, ob überhaupt eine Garage angemieten soll oder nicht?!