Verfahrensgebühr bei teilweiser übereinstimmender Erledigungserklärung
Moderator: Verwaltung
Verfahrensgebühr bei teilweiser übereinstimmender Erledigungserklärung
Ich finde leider nirgendwo einen Hinweis darauf, wie es sich mit der Verfahrensgebühr verhält, wenn die Parteien in der Hauptverhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache teilweise übereinstimmend für erledigt erklären. Ich denke, sie reduziert sich dann, aber woraus ergibt sich das?