Seite 1 von 1

Zinsen bei Zahlung unter Vorbehalt

Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2007, 14:22
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:

Wenn ich eine Rechnung unter Vorbehalt bezahle und das Geld auch zurückverlangen kann, kann ich dann bei einer Klageeinreichung neben der Forderung auch Zinsen geltend machen? Ich frage mich in dem Zusammenhang nämlich gerade, ab wann der Beklagte denn in Verzug sein soll??? ](*,)

VLG Carry

Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2007, 22:36
von Elandee
Wer "unter Vorbehalt" zahlt, tut das wohl in erster Linie, um selbst keine Zinsen auf den Betrag zahlen zu müssen. Damit (falls die vorbehaltene Rückforderung tatsächlich begründet ist) der andere dann seinerseits in Schuldnerverzug gerät, muss der Tatbestand des § 286 BGB wieder ganz normal erfüllt werden, d.h. in erster Linie Mahnung.