Strafanzeige

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Gelöschter Nutzer

Strafanzeige

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habe ein etwas heikles Problem.

Eine Mutter eines 14 jährigen Mädchen kam zu mir mit der Bitte Strafanzeige wegen sämtlichen möglichen Vergehen zu stellen.

Sachverhalt. Ihrer Tochter wurden Drogen verkauft und noch mehr sie wurde zum Beischlaf gewzungen, damit sie Drogen bekommt.

Aus dem Handy der Tochter hat sie nun die Handynummer von diesem Dealer und wohl auch sofern der Name richtig ist, den Vornamen.

Mutter, die alleinerziehend ist, möchte nunmehr aus Angst, dass weder ihr Name und schon gar nicht der Name der Tochter bei der Anzeige bekannt werden.

Was kann man machen. Strafanzeige bei der Polizei von Unbekannt gegen eine Person, von der man lediglich die Handynummer hat.

Macht das Sinn?
raskolnikov
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Re: Strafanzeige

Beitrag von raskolnikov »

martindergroße hat geschrieben:Was kann man machen.
Von solchen Mandaten die Finger lassen!
Eine Anzeige gegen Unbekannt, wobei die Betroffene anonym (!) bleiben will, was soll das denn bringen?
"Wenn Gott mich ruft, rufe ich zurück."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gegen Unbekannt wäre es ja nicht, gehe schon davon aus, dass anhand der Handynummer eine Zuordnung möglich sein dürfte.

Verstehe aber auch die Mutter mit ihrer Tochter und der Sorge und Angst vor ihm.

Aber verfolgt die Polizei bzw. StA überhaupt sowas, wenn man nichts als Beweis, also keine Aussage vorlegt? Vielleicht wenn er einschlägig vorbestraft ist?
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

Technisch ist über die Handy-Nr. natürlich eine Ermittlung der Person möglich. Aber ohne glaubhafte Zeugenaussage kein Anfangsverdacht, ohne Anfangsverdacht kein Ermittlungsverfahren. Deshalb ist eine Anzeige sinnlos.
"Wenn Gott mich ruft, rufe ich zurück."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja so sehe ich das ja auch, aber die Mutter bzw. Tochter wollen unter keinen Umständen eine Aussage tätigen.
Was ich auch tatsächlich verstehen kann.

Kann man nur sagen, nichts zu machen und der Typ rennt weiter in der Welt rum und verkauft Drogen an kleine Mädchen und zwingt sie dabei zum Sex. Nicht gerade ein schönes Gefühl nichts machen zu können.
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Sehe ich - ohne noch wirklich Ahnung vom Strafrecht zu haben - eigentlich anders. Selbstverständlcih kannst Du Anzeige erstatten undhierbei mitteilen, dass Dir die Tatsachen von Mandanten mitgeteilt wurden und dies entsprechend anwaltlich versichern, nähere Aussagen aber mit Verweis uaf Diene Verscheigenehitspflciht verweigern. Ob dies dann einen hinreichenden Anfangsverdacht darstellt muss natürlcihe die StA überprüfen, mit dem eRgebnis muss man dann ahlt leben. weiterhin wird die StA Dir dann acuh mitteilen, was sie an "schutzmaßnahmen" zu bieten hat. Evtl. bist Du ja bereits der vierte, der sich "anonym" bei der StA meldet, was einen Anfangsverdacht sicherlcih begründen dürfte. Vielleicht ist die Nummer bzw. die PErson einschlägig bekannt? Who knows? Jedenfalls kostet Dich ein entsprechendes vorsprechen bei der Sta vielleicht 30 Minuten, Du hast Deine Mandanten glücklich gemacht, das Dir möglioch zur Verhinderung von Straftaten unternommen und zudem evtl. noch etwas verdient. Also los ...
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich sehe keinerlei Probleme darin, in diesem Fall eine Strafanzeige zu stellen.

Ein Anfangsverdacht entsteht- anders, als es manche Antworten suggerieren - sehr schnell. Eine anonyme Anzeige reicht dazu ohne weiteres aus, so lange sie nicht offensichtlich aus der Luft gegriffen und substantiiert genug ist, um Ermittlungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Das ist hier der Fall. Das eine Anzeige "sinnlos" sein soll, halte ich für schlicht falsch.

Ein Nachtrag: Nach Aussage meiner Staatsanwältin herrscht Streit darüber, ob eine Durchsuchung nur aufgrund einer anonymen Anzeige möglich ist. Das so einschneidende Ermittlungsmaßnahmen zum Teil für möglich gehalten werden, zeigt deutlich, dass anonyme Anzeigen für einen Anfangsverdacht ausreichen.
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