"Schriftvergleich"

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Gelöschter Nutzer

"Schriftvergleich"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich wußte nicht genau wie ich die Überschrift wählen sollte, aber unter welchen Umständen kann man in einer Strafsache einen Schriftvergleich beantragen?

oder macht die StA es von sich aus, bei Anfangsverdacht?
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

1. Beantragen kannst du immer alles.

2. Wichtige Grundregel für Verteidiger: Lieber zuviel als zu wenig beantragen (siehe Punkt 1)

2. Ob die StA das von sich aus macht - who knows. Es kommt halt drauf an.
"Wenn Gott mich ruft, rufe ich zurück."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

auf was kommt es an?

Müßte ermittelt werden, da Anzeige von unbekannt, es aber nahe liegt, welche Person die Anzeige getätigt hat.
Geht die StA dem nach oder stellt sie eher ein?
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

Da ich keine Ahnung habe um was es in dem Fall geht, kann ich dir natürlich auch nicht sagen, was die StA macht oder was du am besten machen sollst.
Ob die StA ein Verfahren einleitet hängt immer vom Anfangsverdacht ab, egal ob es eine anonyme Anzeige ist oder nicht.
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