kündigungsschutzklage

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

kündigungsschutzklage

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Normalerweise ist die Frist um eine Kündigungsschutzklage einzureichen ja drei wochen.

ist jemand bekannt, dass diese nicht ggelten soll, wenn die kündigung wegen schlechtwetter ausgesprochen wurde und eine mögliche weiterbeschäftigung in aussicht gestellt wird?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wüsste nicht, dass das Inaussichtstellen einer Wiedereinstellung irgendeinen Einfluss auf die Klagefrist hätte.

Vielleicht mal § 5 KSchG prüfen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, tut es auch nicht. Auch eine konkludente Kündigungsrücknahme würde ich da nicht sehen.

Im Zweifel muss man wohl erst einmal klagen.
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