Soweit ich gehört habe, hat man doch ab 30 Jahre eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen, ich meine 26 oder 28 Werktage.
Ist das gesetzlich irgendwo geregelt?
Kann durch einen Arbeitsvertrag dies abbedungen werden und auf 24 Werktage abgesenkt werden? Doch nur durch Tarifvertrag?
Nik hat geschrieben:OK, d.h. man kann sein Leben lang auf diese 24 Tage beschränkt bleiben und hat keinen Anspruch auf mehr Urlaub?
ich denke der doc war schon ziemlich deutlich, daß was "man" hat und was nicht vom individuellen arbeitsvertrag sowie dem einschlägigen tariffv. abhängt? nein? was möchtest du denn noch? den hinweis auf die 3. allg. urlaubszeitVO idFv 30.2.1978?
nein im ernst ich dachte einfach, es gäbe so eine Staffel, die gesetzlich verankert sei, habe sie selbst nicht gefunden und wollte einfach wissen, ob es sie gibt und es gibt sie wohl nicht.