Wie reagieren, wenn Gegenanwalt sich "tot stellt"?

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Gelöschter Nutzer

Wie reagieren, wenn Gegenanwalt sich "tot stellt"?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo, liebe Forenmitglieder!

Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und möchte den Betreibern zunächst mein Kompliment für die tolle Gestaltung aussprechen.

Ich habe folgendes Problem:
Bei einem Mandat, bei dem es im Vorfeld meiner Befassung schon diverse Querelen gab, reagiert der gegnerische Anwalt nicht auf meine Anschreiben. Wie soll ich vorgehen?

Zur Sache:
Im Jahr 1982 hat der Vater meines Mandaten einer Gemeinde eine Grundstücksfläche übertragen. Als Gegenleistung sollte mein Mandant auf dem entsprechenden Flurstück ein baureifes Grundstück erhalten.
Die Aufstellung des B-Plans hat sich bis 2003 verzögert. Danach hat mein Mandant sich ein Grundstück ausgesucht und Erfüllung von der Gemeinde verlangt. Diese wollte zusätzliche, zum Nachteil meines Mandanten von den Bestimmungen des Notarvertrags aus dem Jahr 1982 abweichende, Klauseln in den neu abzuschließenden notariellen Übertragungsvertrag aufnehmen. Die Angelegenheit landete bei den Anwälten. Der gegnerische Anwalt hat zunächst versucht, Druck auf mich auszuüben ("Wenn mein Mandant innerhalb gesetzter Frist den neuen Klauseln nicht zustimmen werde, würde die Gemeinde das Grundstück anderweitig veräußern"). Nach Androhung gerichtlicher Sicherungsmaßnahmen meinerseits, hat der gegnerische Anwalt eingelenkt und bestätigt, dass die Gemeinde für die Dauer der Verhandlungen nicht anderweitig über das Grundstück verfügen wird. Ferner wollte er einen groben Vorenwurf einer notariellen Übertragungsurkunde anfertigen. Das war im August 2006.
Seit diesem Zeitpunkt reagiert die Gegenseite nicht mehr. Telefonisch ist der Anwalt nicht zu erreichen; auf Erinnerungsfaxe meinerseits, zuletzt aus Januar 2007, erfolgt keine Antwort.
Langsam wird mir die Sache mulmig, weil ich nicht verstehe, welche Strategie die Gegenseite verfolgt. Vor dem Mandanten stehe ich auch nicht besonders gut da.

Was soll ich tun, ich bin für jeden Tipp herzlich dankbar.

Beste Grüße
dali
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

schon mal auf die idee gekommen, die gemeinde auf erfüllung zu verklagen?

cam
das leben gibt es auch nicht in light.
Gelöschter Nutzer

Klage auf Erfüllung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ cam:
Natürlich schon in Erwägung gezogen und als ultima ratio abgespeichert. Aber: Kleine Gemeinde, Mandant ist "honoriger Bürger" und steht in der Öffentlichkeit, ergo: Bitte kein großes Tamtam.

Ich bin einfach verwundert über das Vorgehen des gegnerischen Anwalts. Eine solche Verweigerungshaltung ist mir bei bayerischen Kollegen (der Fall spielt in Hessen) noch nie untergekommen. Es geht also in der jetzigen Situation eher darum, den Kollegen zur "Mitarbeit" zu bewegen.

Danke für die Rückmeldung.

Beste Grüße
dali
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Christian aus Mainz
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Beitrag von Christian aus Mainz »

ich kann solche streitigkeiten auf gemeindeebene nicht leiden. anstatt verträge einzuhalten, wird irgendeine persönliche animosität verfolgt und niemand vermag hinter die kulissen zu schauen.

es kann natürlich auch sein, dass der hessische kollege überfordert ist.

man kann eine letzte frist setzen und dann mit einer klage drohen. dann sollte man aber auch wirklich klage erheben. das heißt ja noch lange nicht, dass die sache streitig entschieden werden muss.

die eigene position wird nicht gerade gestärkt, wenn man sich hinhalten lässt, daher würde ich schon versuchen die initiative zu ergreifen und so etwas dynamik in die sache zu bringen. ich halte es jedenfalls für ehrenrühriger verpflichtungen zu missacheten, als seine gemeinde zu verklagen.

cam
das leben gibt es auch nicht in light.
smallprint
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Beitrag von smallprint »

Schick ein Fax mit Frist mit der Frage, ob er die Gemeinde überhaupt noch vertritt, da keine Reaktion zu verzeichnen.

Dann frag ggf. schriftlich bei der Gemeinde nach, ob der Kollege noch mandatiert ist, weil auf Verhandlungsangebote nicht mehr geantwortet wird.

Wenn Dir dabei mitgeteilt wird, daß dem so ist, dann wünscht Deine Gegenseite wohl eine gerichtliche Klärung.

Ansonsten kannst Du nur Fristen setzen, Gespräche anbieten und Klage androhen. Was manchmal auch in der Situation noch hilft, ist mal einen fertigen Klagenentwurf zu schicken, mit der Frage, ob man nun nochmal drüber reden will. Macht natürlich ziemlich Arbeit.
AmunRe
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Beitrag von AmunRe »

Zeige ihn bei der Kammer an.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

AmunRe hat geschrieben:Zeige ihn bei der Kammer an.
Mit welcher Begründung?
AmunRe
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Beitrag von AmunRe »

Ist doch eigentlich egal... stütz es auf § 43 BRAO. Der Typ ist unwürdig!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

AmunRe hat geschrieben:Ist doch eigentlich egal... stütz es auf § 43 BRAO. Der Typ ist unwürdig!
::roll:
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

oder nach alter sitte ... vorbeifahren und mal kräftig in den arsch treten ... :D
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Pippen
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Beitrag von Pippen »

TaxMan hat geschrieben:oder nach alter sitte ... vorbeifahren und mal kräftig in den arsch treten ... :D
Da sollte sich der bleistiftspitzende-täglich-10h-im-Büro-sitzende Anwalt aber lieber Hilfe holen ;); ich könnte da einige markante Herren mit leicht russischem Akzent empfehlen, die sollen einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Was bei Inkasso funzt, kann hier vielleicht auch nicht schaden :D.
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