strenggenommen darfst Du es nicht verweigern, es sei denn Du kannst Gründe anführen, die nichts mit der Beratungshilfe als solcher zu tun haben (z.B. Arbeitsüberlastung, Unkenntnis in dem gefragten Rechtsgebiet etc.).
Vielen Dank für eure Antworten!
Hat sich erledigt, Mdt. will sich nicht mehr scheiden lassen.
Dann rechne ich das eben jetzt über Beratungshilfe ab, Hauptsache der Fall hat sich erledigt!!!!