Entbindung von Scweigepflicht

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Gelöschter Nutzer

Entbindung von Scweigepflicht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn der Gegner einen selbst als Zeugen benennt, kann man dann das Zeugnis verweigern bzw. das Gericht darauf hinweisen, dass man von dem Mandanten nicht von der Schweigepflicht entbunden wurde???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In dem Fall sollte man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ansonsten machst du dich sogar strafbar.
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO bzw. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO. Dringend und zwingend zu beachten. Ansonsten droht dir eine Menge Ärger.
"Wenn Gott mich ruft, rufe ich zurück."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Spannender als marktschreierische Warnungen über die Folgen eines Verstosses gegen die Verschwiegenheitspflicht ist die Frage, ob die Weigerung der Partei, ihren Prozessbevollmächtigten von seiner Schweigepflicht zu entbinden, als Beweisvereitelung angesehen werden kann.

Ist dies der Fall, kann das Gericht diese Beweisvereitelung bei der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zu Lasten dieser Partei berücksichtigen.

Weiteres dürfte im Kommentar zu § 286 ZPO oder in der Idiotenwiese unter "Beweisvereitelung" stehen. Zu mehr fehlt mir im Moment die Zeit. Es würde mich aber interessieren, wie die Lösung ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wieso ist das "marktschreierisch", wenn man auf die Verschwiegenheitspflicht hinweist?
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