Freibetrag Schenkung

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Gelöschter Nutzer

Freibetrag Schenkung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand sagen, wo ich im Internet die "Schenkungsfreibeträge" einsehen kann?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei http://www.google.com und bei http://www.wikipedia.de. Das solltest du vielleicht auch dem Mandanten sagen.
Gelöschter Nutzer

Re: Freibetrag Schenkung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nik hat geschrieben:Idiot! Wenn Du nichts zu sagen hast, einfach ruhig in der Ecke sitzen bleiben und den Mund halten!!!!!!!!!!!
Hättest du mal bei Google oder Wikipedia (oder vielleicht sogar im Gesetz) nachgesehen, hättest du die Freibeträge gefunden. Insofern finde ich meinen Beitrag durchaus hilfreich.

Hier trotzdem ein besonderer Service für dich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungssteuer

So und jetzt überleg noch mal ganz kurz, wer hier wen wie zu titulieren hätte.
Asche
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Re: Freibetrag Schenkung

Beitrag von Asche »

Nik hat geschrieben:Idiot! Wenn Du nichts zu sagen hast, einfach ruhig in der Ecke sitzen bleiben und den Mund halten!!!!!!!!!!!
Eine treffende Replik. Fachlich hochkompetent, stilsicher, höflich-distinguiert und der Situation angemessen.

Bravo. Solche Anwälte braucht die Republik.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Habe drüber nachgedacht und ich bleibe dabei.

Du bist für mich weiterhin ein ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Langsam nervt's, Nik.

Google und Wikipedia sollten tatsächlich vorrangig befragt werden. Das Forum ist subsidiär.

Nik per PN hat geschrieben:dann schreib doch nichts dazu
Doch, mach ich.
Frittenverkäufer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Ein phantastischer Thread von einem ebensolchen Anwalt!

Manchmal denke ich als kleiner Student: "Wie soll ich das später alles können und schaffen," aber Du Nik, Du beruhigst mich.

DANKE
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

ein blick ins ErbStG/SchenkStG hilft bei der rechtsfindung ... irgendwo bei §15 ...
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

pah. gesetz. das ist doch nur was für anfänger.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich frage mich, ob TaxMan jetzt auch die freundliche Nachricht bekommen hat, die Manolaw und ich von Nik bekommen haben.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

ich habe nichts bekommen ... ist mir auch egal :D
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Beitrag von Westerbergkaiser »

hm, möchte auch mal eine pn von Nik bekommen, mich aber weder zur Person, noch zur Sache äussern...
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