Einstiegsgehalt bei Feld-, Wald- und Wiesenkanzlei - Das alte Leid

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Moderator: Verwaltung

Unzweideutig
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Sehr gut...

Beitrag von Unzweideutig »

...Jana, genau so muss man es sehen. Es sind ja nicht nur 1500, also 18k Jahresgehalt, sondern eher so ne Art halb-Selbstständigkeit mit dem Vorteil, am Anfang nicht hungern zu müssen, sondern für`s Mandanten-Suchen allein schon 1500 Euro zu bekommen...

Ob sich das mit den 50% Gewinnbeteiligung dann auf Dauer rechnet, kannst Du nur ausprobieren. Wenn Du aber bedenkst, dass Du bei Selbstständigkeit ne Kostenquote von über 60% hast und Anfangs kaum Mandanten, dann sieht das nicht so übel aus.

Übel sind Gehälter unter 2000 im Monat halt dann, wenn man dafür Vollzeit arbeitet und überhaupt nicht am Umsatz beteiligt ist...

Gruß Albrecht
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie wird das eigentlich genau versteuert?

z.B.

Brutto 1500,-

monatlicher Gewinn 1000,- 50% also 500,-

heißt brutto 2.000,- Euro oder getrennt?

Also mir wurde am anfang eine steuerfreie Fahrtkostenpauschale bezahlt, ist ja für AN und AG u.U. interessant. Wäre auch dem AG vorzuschlagen.
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j_laurentius
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Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40

Beitrag von j_laurentius »

Naja, man bekommt halt einen bestimmten Betrag monatlich ausgezahlt, das ist das Einkommen und darauf muß man Steuern zahlen. Getrennt wird da nichts, würde ich sagen.
Frittenverkäufer
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Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von Frittenverkäufer »

Nik hat geschrieben:Seien wir doch mal ehrlich die Preise für Berufsanfänger sind kaputt.
Viel kannst Du nun wirklich nicht verlangen, oder Du müsstest mit den anderen Usern hier endlich teilen:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=19159

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=19011

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=18123

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=18576

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=18630

usw. usw...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du hast schon gelesen, dass ich nicht gefragt habe, wieviel man verlangen kann?!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und du hast schon gesehen, dass er dir zugestimmt und nicht dichn sondern den Threadersteller angesprochen hat?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sag mal Leute versucht es doch mal bitte mit lesen. Der Fritten... zitiert meine Threads!

Wird echt nervig, wenn man nur so blöde Kommentare lesen muss.

Beschränkt euch doch einfach mal auf das Thema des Threads.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zurück zum Thema: Ich halte die Gestaltung für so schlecht nicht. Unbedingt sollte im Vertrag allerdings geregelt sein, dass selbst akquirierte Mandate auch zum eigenen Mandantenstamm werden und nicht etwa dem Arbeitgeber "gehören", wenn sich die Wege wieder trennen.
AmunRe
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Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von AmunRe »

Also ich finde, dass sich die ganze Diskussion im Abstrakten bewegt.

Zum einen ist sie bar jeder wirtschaftlichen Überlegungen insoweit, als es für das zahlbare Gehalt natürlich auf die Mandantenstruktur der Kanzlei ankommt. Ich gehe davon aus, dass es sich wegen der ländlichen Region nicht um Mandanten handeln wird, die bereit sind, 250 € pro Stunde und mehr zu bezahlen. Wahrscheinlich wird das durchschnittliche Mandat ein Paar Hunderter abwerfen. Wo soll da das Spitzengehalt herkommen? Auch Anwälte können ich Geld nicht selbst drucken, hat sich das noch nicht herumgesprochen?

Um das Gehalt einschätzen zu können, müsste man die Größe der Stadt, die Mandantenstruktur des Anwalts, die Entwicklungsmöglichkeiten des Geschäfts und allgemein die Perspektiven kennen. Wenn er Dich in zwei oder drei Jahren an seinen 500.000 € als Partner teilhaben lässt, dann musst Du bis dahin halt Gras fressen. Wenn er selbst nur ´n Appel&Ei/Monat macht, dann geh in die nächstgrößere Stadt. Mit dem ersten Ex. sollte es ja irgendwo klappen.
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