Seite 1 von 1

EuropaR: unmittelbare Wirkung von Richtlinien

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 21:51
von Motte
Ich habe eine Frage zu dem Punkt, wann eine RL hinreichend genau und inhaltlich unbedingt ist. Stellt man dort auf den konkreten Fall ab, oder stellt man dies allgemein fest?

So z.B. bei solchen positiven Diskriminierungsklauseln (wenn gleich geeignet, dann Frauen einstellen, soweit diese unterrepräsentiert sind). Wenn jetzt in einer Berufsrichtung bspw. nur 5% Frauen vertreten sind, dann ist ja wohl ziemlich eindeutig, dass in diesem Beruf bevorzugt Frauen eingestellt werden. Ansonsten ist ja diese Formulierung "unterrepräsentiert" ziemlich vage.

Verfasst: Dienstag 8. Mai 2007, 00:00
von Gelöschter Nutzer
Streng genommen ist alles unter 50 % unterrepräsentiert, wenn wirkliche Gleichstellung beabsichtigt ist. Bis gleiche Quoten erreicht sind, darf also kein Mann eingestellt werden, wenn sich gleichzeitig auch eine (gleich qualifizierte) Frau bewirbt.

Äh... hurra...