EuropaR: unmittelbare Wirkung von Richtlinien
Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 21:51
Ich habe eine Frage zu dem Punkt, wann eine RL hinreichend genau und inhaltlich unbedingt ist. Stellt man dort auf den konkreten Fall ab, oder stellt man dies allgemein fest?
So z.B. bei solchen positiven Diskriminierungsklauseln (wenn gleich geeignet, dann Frauen einstellen, soweit diese unterrepräsentiert sind). Wenn jetzt in einer Berufsrichtung bspw. nur 5% Frauen vertreten sind, dann ist ja wohl ziemlich eindeutig, dass in diesem Beruf bevorzugt Frauen eingestellt werden. Ansonsten ist ja diese Formulierung "unterrepräsentiert" ziemlich vage.
So z.B. bei solchen positiven Diskriminierungsklauseln (wenn gleich geeignet, dann Frauen einstellen, soweit diese unterrepräsentiert sind). Wenn jetzt in einer Berufsrichtung bspw. nur 5% Frauen vertreten sind, dann ist ja wohl ziemlich eindeutig, dass in diesem Beruf bevorzugt Frauen eingestellt werden. Ansonsten ist ja diese Formulierung "unterrepräsentiert" ziemlich vage.