Steuerrückerstattung bei 100.000-Euro-Gehalt in Großkanzlei

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Gelöschter Nutzer

Steuerrückerstattung bei 100.000-Euro-Gehalt in Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

kann jemand einmal beispiele für Steuerrückerstattungen bei einem 100.000 Euro Gehalt in einer Großkanzlei im 1. bzw. 2 Jahr geben. Was ist heute noch möglich? Immerhin bezahlt man in dem genannten Beispiel jährlich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 37.000 Euro bei Steuerklasse I bzw. 27.300 Euro bei Steuerklasse III. Wieviel gibt es davon zurück, wenn man von Besonderheiten wie bspw. die Geltendmachung einer möglichen doppelten Haushaltsführung einmal absieht? Lediglich ein guter Steuerberater ist in unserem fiktiven Beispiel vorhanden. :D
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

ich bin mir nicht ganz sicher, was du überhaupt willst ?! wieso willst du denn was zurückbekommen, wenn du schon "die richtige Menge" an steuern gezahlt hast ?!

ansonsten empfehle ich § 9 EStG sowie die RiLi zu diesem und die kommentierung

EDIT:

oder ... einfach mal durchrechnen ... wie es zu berechnen ist steht in den §§ 2, 8, 9, 10, 19, 32a oder/und 32b EStG ;)
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Warum Kirchensteuer? Die würde ich nie zahlen, die ist doch freiwillig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist doch ganz einfach: in diesem Bereich wird man regelmäßig einen Steuerberater für die Einkommenssteuererklärung haben. Welche Rückerstattung wird man durchschnittlich erwarten können? Also?
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

sorry ... aber das kann man pauschal nicht beantworten ... dazu sind noch einige informationen nötig ... ABER selbst wenn ich diese hätte, würde ich bestimmt keinen betrag hier rein schreiben ... ich sag nur "oben in rot fett geschrieben"
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du scheinst nicht ganz zu verstehen. Ich möchte keine Beratung, vielmehr geht es mir um pauschale Zahlenangaben. Ich werfe mal einen Zahl in den Raum: 5.000 Euro Rückerstattung pro Jahr dürfte bei durchschnittlichen Paramtern sicherlich möglich sein, über 20.000 Euro unrealistisch ...

Hast du jetzt verstanden?
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Baron
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Beitrag von Baron »

ich habs immer noch nicht verstanden.

was ist denn "durchschnittlich" ? das musst Du schon näher ausführen.

wenn Du mit "durchschnittlich" eher "normal" meinst, dann verstehe ich nicht, warum man überhaupt was zurückbekommen sollte. als angestellter anwalt wird man nicht so wahnsinnig viele "gewinn"mindernde ausgaben geltend machen können und wenn man "durchschnittlich" ist, dann wird man auch keine sonderausgaben oder außergewöhnliche belastungen haben.
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

ich hab dich schon verstanden ... aber das kann man pauschal wirklich nicht sagen ...
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

igor ... du scheinst in den StR-Vorlesungen aber auch nicht aufgepasst zu haben ... Sonderausgaben wird er wohl zusammen bekommen ... ich nenn da nur mal KV, PV und die RV bzw das Versorgungswerk ... ebenso wie die KiSt, die auch als SA abzugsfähig ist
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

100.000 Euro Gehalt - (12*1044,27 Euro Versorgungswerk) - (12*250 bis 500 Euro private KV) - (z.B. 2000 Euro Riesterrente o.ä.) - (Werbungskostenpauschale) - (Spenden) - (Stiftung) - (Haushaltsnahe Handwerksleistungen, Putzfrau) - usw. usf. = X. Und dieses X darfst du dann mit 43% + Soli versteuern.

So, jetzt hast du sowas wie eine Antwort. Da wird mal die Frage gestattet sein, warum du das überhaupt wissen willst.

Edit: Typos, Ergänzung.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 29. Mai 2007, 22:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Baron
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Beitrag von Baron »

TaxMan hat geschrieben:igor ... du scheinst in den StR-Vorlesungen aber auch nicht aufgepasst zu haben ... Sonderausgaben wird er wohl zusammen bekommen ... ich nenn da nur mal KV, PV und die RV bzw das Versorgungswerk ... ebenso wie die KiSt, die auch als SA abzugsfähig ist
ich gelobe bis zum 13.12.07 besserung :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Na also, jetzt kommt die Sache ins Rollen ... =D>

@CKD: Soeben wollte ich deinen Beitrag "saftige Steuerrückerstattung" unter "Was bleibt wirklich übrig?" in Erinnerung rufen. Da fragt sich: Was ist eine "saftige Steuerrückerstattung"? 100 Euro, 1.000 Euro 10.000 Euro?

P.S.: Ich finde die Abzüge schon extrem hoch und hohe Abzüge sind extrem ärgerlich ... :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Na los, warum fragst du? Konkreter Anlass? Wievieltes Semester?

Die Ausgaben sind nicht ärgerlich, da sie alle in der eigenen Tasche landen bzw der eigenen Vorsorge dienen und diese recht komfortabel gestalten*.

P.S: Mit beiden Werten einmal hier https://www.abgabenrechner.de/bl2007/ (Verwaister Link automatisch entfernt) berechnen, die Differenz ist etwa die Rückzahlung.

*Komfortable Tasche? Stilblütenwiese!
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 29. Mai 2007, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du solltest genauer lesen können ... Ausgaben und Abzüge meint etwas anderes ... :-w

P.S.: Insoweit auch Futterneid ganz sicher (-), ich hoffe bald, das Gehalt steigt weiter unaufhörlich. Vielleicht komme ich eines Tages auch in den Genuss ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

P.S. @CKD: Sorry, habe ich vergessen - Studium fertig - derzeit Ref. Abgabenrechner kenne ich bereits. Aber vielen Dank für die Infos. Schätze mit den 5.000 Euro lag ich nicht mal so schlecht ... :)
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