Steuerrückerstattung bei 100.000-Euro-Gehalt in Großkanzlei
Moderator: Verwaltung
Steuerrückerstattung bei 100.000-Euro-Gehalt in Großkanzlei
Hallo,
kann jemand einmal beispiele für Steuerrückerstattungen bei einem 100.000 Euro Gehalt in einer Großkanzlei im 1. bzw. 2 Jahr geben. Was ist heute noch möglich? Immerhin bezahlt man in dem genannten Beispiel jährlich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 37.000 Euro bei Steuerklasse I bzw. 27.300 Euro bei Steuerklasse III. Wieviel gibt es davon zurück, wenn man von Besonderheiten wie bspw. die Geltendmachung einer möglichen doppelten Haushaltsführung einmal absieht? Lediglich ein guter Steuerberater ist in unserem fiktiven Beispiel vorhanden.
kann jemand einmal beispiele für Steuerrückerstattungen bei einem 100.000 Euro Gehalt in einer Großkanzlei im 1. bzw. 2 Jahr geben. Was ist heute noch möglich? Immerhin bezahlt man in dem genannten Beispiel jährlich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 37.000 Euro bei Steuerklasse I bzw. 27.300 Euro bei Steuerklasse III. Wieviel gibt es davon zurück, wenn man von Besonderheiten wie bspw. die Geltendmachung einer möglichen doppelten Haushaltsführung einmal absieht? Lediglich ein guter Steuerberater ist in unserem fiktiven Beispiel vorhanden.
- TaxMan
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ich bin mir nicht ganz sicher, was du überhaupt willst ?! wieso willst du denn was zurückbekommen, wenn du schon "die richtige Menge" an steuern gezahlt hast ?!
ansonsten empfehle ich § 9 EStG sowie die RiLi zu diesem und die kommentierung
EDIT:
oder ... einfach mal durchrechnen ... wie es zu berechnen ist steht in den §§ 2, 8, 9, 10, 19, 32a oder/und 32b EStG
ansonsten empfehle ich § 9 EStG sowie die RiLi zu diesem und die kommentierung
EDIT:
oder ... einfach mal durchrechnen ... wie es zu berechnen ist steht in den §§ 2, 8, 9, 10, 19, 32a oder/und 32b EStG
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
- TaxMan
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sorry ... aber das kann man pauschal nicht beantworten ... dazu sind noch einige informationen nötig ... ABER selbst wenn ich diese hätte, würde ich bestimmt keinen betrag hier rein schreiben ... ich sag nur "oben in rot fett geschrieben"
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Du scheinst nicht ganz zu verstehen. Ich möchte keine Beratung, vielmehr geht es mir um pauschale Zahlenangaben. Ich werfe mal einen Zahl in den Raum: 5.000 Euro Rückerstattung pro Jahr dürfte bei durchschnittlichen Paramtern sicherlich möglich sein, über 20.000 Euro unrealistisch ...
Hast du jetzt verstanden?
Hast du jetzt verstanden?
- Baron
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ich habs immer noch nicht verstanden.
was ist denn "durchschnittlich" ? das musst Du schon näher ausführen.
wenn Du mit "durchschnittlich" eher "normal" meinst, dann verstehe ich nicht, warum man überhaupt was zurückbekommen sollte. als angestellter anwalt wird man nicht so wahnsinnig viele "gewinn"mindernde ausgaben geltend machen können und wenn man "durchschnittlich" ist, dann wird man auch keine sonderausgaben oder außergewöhnliche belastungen haben.
was ist denn "durchschnittlich" ? das musst Du schon näher ausführen.
wenn Du mit "durchschnittlich" eher "normal" meinst, dann verstehe ich nicht, warum man überhaupt was zurückbekommen sollte. als angestellter anwalt wird man nicht so wahnsinnig viele "gewinn"mindernde ausgaben geltend machen können und wenn man "durchschnittlich" ist, dann wird man auch keine sonderausgaben oder außergewöhnliche belastungen haben.
- TaxMan
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igor ... du scheinst in den StR-Vorlesungen aber auch nicht aufgepasst zu haben ... Sonderausgaben wird er wohl zusammen bekommen ... ich nenn da nur mal KV, PV und die RV bzw das Versorgungswerk ... ebenso wie die KiSt, die auch als SA abzugsfähig ist
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
100.000 Euro Gehalt - (12*1044,27 Euro Versorgungswerk) - (12*250 bis 500 Euro private KV) - (z.B. 2000 Euro Riesterrente o.ä.) - (Werbungskostenpauschale) - (Spenden) - (Stiftung) - (Haushaltsnahe Handwerksleistungen, Putzfrau) - usw. usf. = X. Und dieses X darfst du dann mit 43% + Soli versteuern.
So, jetzt hast du sowas wie eine Antwort. Da wird mal die Frage gestattet sein, warum du das überhaupt wissen willst.
Edit: Typos, Ergänzung.
So, jetzt hast du sowas wie eine Antwort. Da wird mal die Frage gestattet sein, warum du das überhaupt wissen willst.
Edit: Typos, Ergänzung.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 29. Mai 2007, 22:52, insgesamt 2-mal geändert.
- Baron
- Fossil
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ich gelobe bis zum 13.12.07 besserungTaxMan hat geschrieben:igor ... du scheinst in den StR-Vorlesungen aber auch nicht aufgepasst zu haben ... Sonderausgaben wird er wohl zusammen bekommen ... ich nenn da nur mal KV, PV und die RV bzw das Versorgungswerk ... ebenso wie die KiSt, die auch als SA abzugsfähig ist
Na also, jetzt kommt die Sache ins Rollen ...
@CKD: Soeben wollte ich deinen Beitrag "saftige Steuerrückerstattung" unter "Was bleibt wirklich übrig?" in Erinnerung rufen. Da fragt sich: Was ist eine "saftige Steuerrückerstattung"? 100 Euro, 1.000 Euro 10.000 Euro?
P.S.: Ich finde die Abzüge schon extrem hoch und hohe Abzüge sind extrem ärgerlich ...
@CKD: Soeben wollte ich deinen Beitrag "saftige Steuerrückerstattung" unter "Was bleibt wirklich übrig?" in Erinnerung rufen. Da fragt sich: Was ist eine "saftige Steuerrückerstattung"? 100 Euro, 1.000 Euro 10.000 Euro?
P.S.: Ich finde die Abzüge schon extrem hoch und hohe Abzüge sind extrem ärgerlich ...
Na los, warum fragst du? Konkreter Anlass? Wievieltes Semester?
Die Ausgaben sind nicht ärgerlich, da sie alle in der eigenen Tasche landen bzw der eigenen Vorsorge dienen und diese recht komfortabel gestalten*.
P.S: Mit beiden Werten einmal hier https://www.abgabenrechner.de/bl2007/ (Verwaister Link automatisch entfernt) berechnen, die Differenz ist etwa die Rückzahlung.
*Komfortable Tasche? Stilblütenwiese!
Die Ausgaben sind nicht ärgerlich, da sie alle in der eigenen Tasche landen bzw der eigenen Vorsorge dienen und diese recht komfortabel gestalten*.
P.S: Mit beiden Werten einmal hier https://www.abgabenrechner.de/bl2007/ (Verwaister Link automatisch entfernt) berechnen, die Differenz ist etwa die Rückzahlung.
*Komfortable Tasche? Stilblütenwiese!
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 29. Mai 2007, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.