Teilnahmebescheinigung Sprachkurs der Bewerbung beilegen?

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Gelöschter Nutzer

Teilnahmebescheinigung Sprachkurs der Bewerbung beilegen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe vor 3 Jahren in Italien einen Sprachkurs gemacht (3 Wochen). Soll ich die Bescheinigung, dass ich dort an der Sprachschule eingeschrieben war als Anlage mitschicken oder ist das irrelevant?
Frittenverkäufer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

Vielleicht solltest du deine Bewerbung einfach selbst schreiben und ansonsten haben Hesse/Schrader etwa 200 Bücher zu diesem Thema auf dem Markt!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...von denen ich 2 gelesen habe und dazu stand nun einmal nichts drin.
Ich will ja einfach eine 2. Meinung hören, da im Moment leider niemand sonst erreichbar ist, den ich fragen könnte.
Und wenn du keine Lust hast zu antworten, dann lass es eben.
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Baron
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Beitrag von Baron »

@Solange : pack alles rein, was Du hast. :)


P.S : Du solltest Dir im allgemeinen weniger Sorgen wegen der Bewerbung machen. Es geht schliesslich nur um eine Anwaltsstation.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke. Ist nur meine erste "richtige" Bewerbung überhaupt, davor ging das alles à la "Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihren Lebenslauf mit und gut ist's".
Asche
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Beitrag von Asche »

Just my 2c:

Verzeihung, aber so eine Bescheinigung interessiert doch keine S**.

Wenn Du Italienisch kannst, gib es unter Sprachkenntnissen an, wenn Du es nicht kannst, macht Dich das Beilegen einer solchen Bescheinigung nur lächerlich.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Asche, richtig. Als nächstes legen noch die Gesamtschüler ihre Bohrmaschinenführerscheine vor.
Asche
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Beitrag von Asche »

ckd hat geschrieben:Asche, richtig. Als nächstes legen noch die Gesamtschüler ihre Bohrmaschinenführerscheine vor.
Ich hätte da noch einen "Flurförderfahrzeugführerschein" zu bieten. :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du hast wohl zu viel Funkfüchse gehört.
Asche
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Beitrag von Asche »

ckd hat geschrieben:Du hast wohl zu viel Funkfüchse gehört.
He! Wirklich. Auch als "Staplerschein" bekannt.
Irgendwer hat geschrieben:Grundsätze für die Auswahl, Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern sind die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift D27 (BGV D27), der BG- Grundsatz 925 (BGG 925), als auch die VDI 3632
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Der Staplerschein ist viel wert. Den sollte auch ein Volljurist nicht verheimlichen.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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