Ich habe vor 3 Jahren in Italien einen Sprachkurs gemacht (3 Wochen). Soll ich die Bescheinigung, dass ich dort an der Sprachschule eingeschrieben war als Anlage mitschicken oder ist das irrelevant?
...von denen ich 2 gelesen habe und dazu stand nun einmal nichts drin.
Ich will ja einfach eine 2. Meinung hören, da im Moment leider niemand sonst erreichbar ist, den ich fragen könnte.
Und wenn du keine Lust hast zu antworten, dann lass es eben.
Danke. Ist nur meine erste "richtige" Bewerbung überhaupt, davor ging das alles à la "Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihren Lebenslauf mit und gut ist's".
Verzeihung, aber so eine Bescheinigung interessiert doch keine S**.
Wenn Du Italienisch kannst, gib es unter Sprachkenntnissen an, wenn Du es nicht kannst, macht Dich das Beilegen einer solchen Bescheinigung nur lächerlich.
ckd hat geschrieben:Du hast wohl zu viel Funkfüchse gehört.
He! Wirklich. Auch als "Staplerschein" bekannt.
Irgendwer hat geschrieben:Grundsätze für die Auswahl, Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern sind die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift D27 (BGV D27), der BG- Grundsatz 925 (BGG 925), als auch die VDI 3632