Arbeitstechnik Referendar Großkanzlei??

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Mr.Lex
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Arbeitstechnik Referendar Großkanzlei??

Beitrag von Mr.Lex »

Mich würde mal folgendes interessieren.
Wie geht man in einer Großkanzlei am besten an einen Rechercheauftrag heran und wie präsentiert man ihn?

D.h. konkret, man hat mehrer Angaben in Kommentaren und in Online Suchmaschinen a la Juris.
Die Schnelligkeit der Bearbeitung stellt ja da neben der Qualität auch einen wichtigen Faktor da.

Wie kann man da am besten den Stoff schnell auswerten und für sich darstellen?

Wie erfolgt die Darstellung der Ergebnisse am Besten?
Eigene Ausarbeitung und im Anhang ggf. die kopierten Quellen?

Die Frage richtet sich natürlich auch an die Anwälte in den Großkanzleien, denen Referendare unterstehen?
Wie möchtet ihr Ergebnisse präsentiert bekommen? Worauf kommt es euch an?

Gruß
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Qualität vor Geschwindigkeit.

Merkmale einer guten Präsentation:
1) Inhaltliche Richtigkeit
2) Inhaltliche Richtigkeit
3) Brauchbare Belege, Zitate, Fundstellen
4) Struktur
5) Form
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Baron
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Beitrag von Baron »

Merkmale einer perfekten Präsentation :

1) Frag Deinen Chef, wie er es haben will und mach es so.

2) siehe 1.
Mr.Lex
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Beitrag von Mr.Lex »

Igor hat geschrieben:Merkmale einer perfekten Präsentation :

1) Frag Deinen Chef, wie er es haben will und mach es so.

2) siehe 1.
Oh, direkt zwei Antworten. Super. Danke!

Erwartet man nicht Selbständigkeit in einer Großkanzlei?
Klar, man kann mal fragen, ob man Literatur beifügen soll, aber nicht wie die Darstellung der eigenen Ergebnisse auszusehen hat.
Für mich wäre das Ausdruck von Diletantismus.

Ich frage mich nur manchmal wenn ich so manche Berichte über Praktikas, Anwaltsstagen etc. und die darin erteilten Rechercheaufträge fragen, was da so konkret von einem erwartet wird.

Wie war die letzte Aufgabe noch, die ich gelesen hatte ? Verbindliche Angaben auf dem Briefkopf einer KapitalG oder sowas.

Blättert man dann Kommentare durch und sucht in Juris und schreibt die Ergebnisse ab oder was soll man da anfangen?

Wenn man natürlich einen Vertragsentwurf oder Klageentwurf machen soll sieht das anders aus aber bei solchen einfachen Arbeiten?
Gelöschter Nutzer

Re: Arbeitstechnik Referendar Großkanzlei??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mr.Lex hat geschrieben:Mich würde mal folgendes interessieren.
Wie geht man in einer Großkanzlei am besten an einen Rechercheauftrag heran und wie präsentiert man ihn?

D.h. konkret, man hat mehrer Angaben in Kommentaren und in Online Suchmaschinen a la Juris.
Die Schnelligkeit der Bearbeitung stellt ja da neben der Qualität auch einen wichtigen Faktor da.

Wie kann man da am besten den Stoff schnell auswerten und für sich darstellen?

Wie erfolgt die Darstellung der Ergebnisse am Besten?
Eigene Ausarbeitung und im Anhang ggf. die kopierten Quellen?

Die Frage richtet sich natürlich auch an die Anwälte in den Großkanzleien, denen Referendare unterstehen?
Wie möchtet ihr Ergebnisse präsentiert bekommen? Worauf kommt es euch an?

Gruß
1. Referendare "unterstehen" niemanden, sondern man arbeitet mit ihnen partnerschaftlich zusammen. Wir sind nicht beim Militär.

2. Der Aufbau ergibt sich - wie immer - aus dem Gesetz und der Logik.

3. Neben inhaltlicher Richtigkeit ist der Verzicht auf Ausführungen, auf die es im Ergebnis nicht ankommt, ein wesentliches Kriterium für die Qualitiät jeder juristischen Arbeit.
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veltina
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Beitrag von veltina »

Mr.Lex hat geschrieben:
Igor hat geschrieben:Merkmale einer perfekten Präsentation :

1) Frag Deinen Chef, wie er es haben will und mach es so.

2) siehe 1.
Oh, direkt zwei Antworten. Super. Danke!

Erwartet man nicht Selbständigkeit in einer Großkanzlei?
Klar, aber beim ersten Gutachten darfst du durchaus mal nach dem House-Style fragen. Weit besser als irgendwas auf gut Glück zusammenzurühren. Ich hab mal die Struktur

1) Endergebnis ("Im Briefkopf sind folgende Angaben aufzunehmen: xyz, nicht dagegen abc")
2) Begründung im ganz normalen Gutachtenstil, mit allen notwendigen (!) Fundstellen (also nicht wie in der Anfänger-HA pro Definition eine Fn, sondern nur da, wo wirklich was Interessantes drin steht)

erlebt, fand ich auch in der Sache ganz brauchbar. Aber wenn die Kanzlei den Urteilsstil bevorzugt oder das Standard-Gutachten, wäre es doof.
Und im Übrigen wirst du nach einem erfolgreichen Jurastudium ja in der Lage sein, eine rechtliche Frage strukturiert zu beantworten ;)
http://www.pgdp.net
http://www.kiva.org - Wer hat das beste Händchen bei der Schuldnerwahl? :D
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Baron
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Beitrag von Baron »

Mr.Lex hat geschrieben:
Erwartet man nicht Selbständigkeit in einer Großkanzlei?
nicht nur in einer Großkanzlei :)

es bringt aber halt nichts, wenn Du so selbständig bist, dass Du alle Deine arbeiten in schriftgrösse 5, gelber schrift und auf blauem papier abgibst.....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

So wie veltina es vorgeschlagen hat und dann evtl. noch ein Entwurf hinten dran, z.B. für eine E-Mail oder einen Absatz im Schriftsatz.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

klar worte, kurze sätze, verständliche leitsätze. alles andere ergibt sich dann irgendwie von selbst.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach so: Gutachtenstil natürlich nicht wie im 1. Semester. Eine Mischung aus Urteils- und Gutachtenstil finde ich immer ganz gut, d.h. Ergebnis an den Anfang eines jeden problematischen Punktes und dann aber im Gutachtenstil weiter. An den Anfang kommt der Problemaufriss, die zusammengefasste Fragstellung und eine Kurzantwort. Dann das eigentliche Gutachten. Wenn Du viele Nachweise hast: Fußnoten, wenn sehr wenige können auch die nachweise in Klammern stehen. So habe ich es zumindest immer gemacht.
Und nochmals: Inhaltlich zu 100% richtig! Qualität vor Schnelligkeit!

Außerdem: Erspare Dir Rechtschreibfehler und sonstige formalen Mängel (Satz nicht zu Ende, Cut/Paste Fehler, Worte doppelt). Ich drucke mir allen größeren Sachen immer noch einmal aus und lese sie auf solche Dinge durch, bevor ich sie abgebe.
AmunRe
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Beitrag von AmunRe »

Ich meine, dass es ganz auf die Aufgabe ankommt. Muss eine Akte (neue Sache) bearbeitet werden, sollte m. E. ein Tatbestand geschrieben werden und danach eine rechtliche Würdigung.

Ist es eine abstrakte Rechtsfrage und das Gutachten lang, sollte in der Tat eine kurze Zusammenfassung an den Anfang. Wenn das Gutachten nur einige Seite lang ist, finde ich das übertrieben.

Strenger Gutachtenstiel nur dann und soweit, als das Problem wirklich schwer und sehr streitig ist.

Ansonsten: Es zählt maximale Geschwindigkeit bei 100 prozentiger Richtigkeit! Kreativ muss es am besten auch noch sein. Wie immer halt...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

AmunRe liegt mit praktisch jeder Aussage vollkommen daneben. Der Reihe nach:
AmunRe hat geschrieben: Muss eine Akte (neue Sache) bearbeitet werden, sollte m. E. ein Tatbestand geschrieben werden und danach eine rechtliche Würdigung.
In der Großbude gibt es weniger aber dafür dickere Mandate. Die Anwälte sind deshalb mit dem Sachverhalt vertraut. Einen Tatbestand zu schreiben ist folglich überflüssig. 2-3 Sätze um kurz den SV aufzureissen stören aber nicht und können helfen nach zwei Jahren noch den Hintergrund des Memos zu verstehen.
AmunRe hat geschrieben:Ist es eine abstrakte Rechtsfrage

Seit wann schreiben Anwälte Gutachten zu abstrakten Rechtsfragen? Wir arbeiten immer am Fall. Und wenn wir mal eine Rechtsfrage etwa für einen Vortrag klären, dann deshalb, weil es eine praktische Relevanz für den Mandanten hat.
AmunRe hat geschrieben:und das Gutachten lang, sollte in der Tat eine kurze Zusammenfassung an den Anfang.
Eine Art executive summary würde ich immer an den Anfang setzen, das erhöht die Übersichtlichkeit. Höchstens 3 Sätze. Wenn man das Ergebnis nicht in 3 Sätzen zusammenfassen kann, hat man das Problem nicht genau genug erfasst.
AmunRe hat geschrieben: Wenn das Gutachten nur einige Seite lang ist, finde ich das übertrieben.
Das Gutachten ist immer nur einige Seiten lang. Aufsätze mögen länger sein, ein Gutachten für das Tagesgeschäft sollte richtig und praktisch verwertbar sein, nicht lang. Wer will das denn lesen?
AmunRe hat geschrieben: Strenger Gutachtenstiel nur dann und soweit, als das Problem wirklich schwer und sehr streitig ist.
Mit strengem Gutachtenstil macht man sich unter Garantie lächerlich. Die Floskeln kennen alle Anwälte dort zu genüge und man kann sie sich sparen. Schwer und streitig sind fast alle zu bearbeitenden Probleme in der Großbude. Wenn sie nicht streitig sind dann nur, weil bisher überhaupt noch niemand etwas dazu geschrieben hat.
AmunRe hat geschrieben: Ansonsten: Es zählt maximale Geschwindigkeit bei 100 prozentiger Richtigkeit! Kreativ muss es am besten auch noch sein. Wie immer halt...
Auf Geschwindigkeit kommt es in aller Regel nicht an. Die Großbuddhisten arbeiten nach Stundensätzen und nicht nach RVG. Deshalb ist im Gegensatz zur kleinen Kanzlei auch sorgfältiges Arbeiten wirtschaftlich. Die Reihenfolge ist ganz klar: Richtigkeit > Kreativität > Geschwindigkeit.

So, jetzt haben wir das alles in diesem Thread dreimal durchgekaut. Hat noch jemand eine andere Meinung, der auch tatsächlich schon mal in so einem Laden erfolgreich gearbeitet hat?
ready_or_not
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Beitrag von ready_or_not »

Mein Tip:

Lass Dir einfach von Deinem Anwalt eine von ihm verfasste Notiz geben, dann siehst Du, wie er es gerne möchte. Es gibt immer einige Besonderheiten, angefangen beim layout über die "richtige" Bezeichnung der Überschriften (heißt das nun Memo oder Notiz, lautet die erste ÜBerschrift immer "Sachverhalt und Fragestellung etc.), die Strukturierung, die Zitierung bis hin zur eigentlichen ERgebniss präsentation. Hab ich bei meinen Referendaren immer gemacht, was denen eigentlich immer geholfen und für mich zu weniger Korrekturaufwand geführt hat ...
- Due to budget cutbacks the light at the end of the tunnel is temporarily switched off! -
AmunRe
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Beitrag von AmunRe »

@cdk: Ich frage mich wirklich, wo du arbeitest (und in welchem Bereich). Bei dir sind die Anwälte also immer bereits mit der Sache vertraut. Aha. Keine neuen Mandate mehr? Oder bist du erst ein paar Wochen dabei?

Also ich kenne es bei neuen Sachen so, dass die Unterlagen, die reinkommen, mit der Bemerkung "Schauense sich das an und berichten mir" weitergegeben werden. Wobei ich, um Missverständnissen vorzubeugen, dazu sagen muss, dass das natürlich nicht immer, sondern nur dann so läuft, wenn es sich anbietet und sinnvoll ist.

Befremdlich finde ich deine Aussage, dass du noch nie eine abstrakte Rechtsfrage klären musstest. Noch besser ist: "Wenn wir mal eine Rechtsfrage klären, dann deshalb, weil es eine praktische Relevanz für den Mandanten hat." Sehr schlau!!

Also bitte, wieder um Missverständnissen vorzubeugen: Unter abstrakten Rechtsfragen verstehe ich alle Fragestellungen, die ohne breiteren Sachverhaltshintergrund zu klären sind. Bsp: Der Nachlassverwalter (und cdk: es geht nicht um das Sparbuch von Lischen Müller) weigert sich, den potentiellen Erben jenseits der bloßen Bestandsliste weiteren Einblick in den Nachlass zu geben. Was kann man tun? Oder: Krankenhaus behandelt immer wieder EU-Ausländer, die hier krank werden. Teilweise haben die keine Krankenversicherung oder es lässt sich nicht ermitteln. Bestehen Ansprüche gegen den deutschen Sozialhilfeträger? Das sind reine Rechtsgutachten, Fragen, die sich abstrakt (losgelöst von einem bestimmten en datail bekannten Sachverhalt) klären lassen, daher in meiner Terminologie "abtrakte Rechtsfragen". Dass diesen jeweils ein Problem eines Mandanten zugrundeliegt, versteht sich doch von selbst.

Lustig finde ich, dass sich Ergebnisse bei euch anscheinden immer in drei Sätzen zusammenfassen lassen! Können ja keine allzu komplexen Sachen sein, die ihr da treibt. Aber Spass beiseite: Wenn man nur zwei Seiten Kurzgutachten abgibt, kommt das Ergebnis ans Ende und nicht an den Anfang! Ich jedenfalls traue meinem Chef zu, zwei Seiten Text zu überblicken.

Das Gutachten ist "immer nur einige Seiten lang". Da bin ich baff! Schafft ihr nix? Jetzt komm, du willst mir doch nicht erzählen, dass du noch keine Probleme auf den Tisch hattest, deren Lösung mehr als nur einige Seiten in Anspruch genommen hat!? Ich hatte mal ein Gutachten in einer Mitstreitigkeit (wieder: nicht die Wohnung von Oma Lotte!) zu machen, wobei es um Nutzungspflicht, deren Verletztung und die Rechtsfolgen dessen ging. Ich erinnere mich nicht mehr genau, aber so an die 20 Seiten Gutachten waren das am Ende. Und ich schreibe knapp.

Richtig und praktisch verwertbar soll also das Gutachten bei euch sein, aber nicht lang. Schließlich will man nicht so viel lesen müssen. Das ist menschlich nachvollziehbar. Aber die Sache ist doch die: Wenn es um eine schwierige Fragestellung geht, die du einem anderen zur weiteren Bearbeitung vorbereiten sollst, kannst du nicht sagen: Punkt 1 ist gegeben, siehe BGH, Punkt 2 ist nicht gegeben, siehe Palandt usw. Denn der andere muss ja in die Lage versetzt werden, auf Grundlage deiner Arbeit das Problem nachzuvollziehen und die Lösung ggü. Gegener und Gericht argumentativ zu vertreten. Gemeinhin bedarf es dafür mehr als einiger Seiten Fundstellen.

Strenger Gutachtenstil ist - von einem universitärten Blickwinkel betrachtet - das falsche Wort. Selbstverständlich leitet man nicht mehr jeden Satz mit "Es könnte..." ein. Schon aus stilistischen Gründen. Dennoch: Gutachtenstil zwingt gerade bei schwierigen Fragen zu strukturiertem Vorgehen und logischer Argumentation. Und damit macht man sich jedenfalls bei uns beliebt und nicht lächerlich.

Aber zu guter Letzt sind wir uns dann doch noch einig, auch wenn du, cdk, es nicht gemerkt hast. Wenn ich sage, "Maximale Geschwindigkeit bei 100 prozentiger Richtigkeit", was geht dann wohl vor? Die Geschwindigkeit oder die Richtigkeit? Hm?

Jedenfalls ist die Geschwindigkeit der Bearbeitung m. E. ein wichtiges Kriterium. Denn abgesehen davon, dass die Mandanten nicht für Trödelei zahlen wollen - zu recht, wie ich finde -, ist ohnehin so viel zu tun, dass es gar nicht anders geht, als schnell und effektiv zu arbeiten.
Learned Hand
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Beitrag von Learned Hand »

ckd hat geschrieben:
So, jetzt haben wir das alles in diesem Thread dreimal durchgekaut. Hat noch jemand eine andere Meinung, der auch tatsächlich schon mal in so einem Laden erfolgreich gearbeitet hat?
Auch wenn es schon genannt wurde: zuallererst mal den Anwalt fragen, wie es gemacht werden sollte, denn der muß es hinterher ja lesen und verstehen. Niemand erwartet von einem Referendar, dass er Gedanken lesen kann.

Ich z.B. finde executive summaries in vielen Fällen einfach unpassend. Die sind manchmal gut für Laien (aka Partner und Mandanten), aber nicht immer. Jedenfalls nicht, wenn sie denen eine nicht vorhandene Simplizität der Sache vorgaukeln.

Außerdem hilft eine gewisse Anpassung an den house-style bei der Erfassung des Ergebnisses, je nachdem wie lange sich der Empfänger schon daran gewöhnen konnte/musste.
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