ist es eigentlich erlaubt, bereits bei der kanzleigruendung und den dazu erscheinenden anzeigen mit interessensschwerpunkten zu werben??
ich meine ja nein-zumindest meine ich das im antiquierten buch "anwaltswerbung" von cretz oder so aus dem jahre 1998 gelesen zu haben.
liege ich da falsch???
ab wann darf man interessensschwerpunkte angeben???
Interessensschwerpunkte bei kanzleineugründung
Moderator: Verwaltung
- j_laurentius
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Soweit ich weiß, gibt es die Unterscheidung so nicht mehr. § 7 BORA spricht jetzt von "Teilbereichen der Berufstätigkeit". Diese darf man benennen, wenn man seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden, § 7 Abs. 1 BORA. Man muss also nicht zwangsläufig bereits auf dem benannten Gebiet als Anwalt tätig gewesen sein. Inwieweit man zur Benennung des Teilbereiches die alte Terminologie verwenden darf, ist mir jedoch nicht bekannt.
- Richard
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Hallo Jana,j_laurentius hat geschrieben:Hallo,
mal eine blöde Frage: Ist diese Sache mit den Tätigkeitsschwerpunkten und Interessenschwerpunkten nicht abgeschafft? In BRAO und BORA ist dazu jedenfalls nichts mehr zu finden.
Viele Grüße, Jana
wurde soviel ich weiss abgeschafft, stand früher mal in § 7 BORA...
Gruß
Richard
- j_laurentius
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