Interessensschwerpunkte bei kanzleineugründung

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Gelöschter Nutzer

Interessensschwerpunkte bei kanzleineugründung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ist es eigentlich erlaubt, bereits bei der kanzleigruendung und den dazu erscheinenden anzeigen mit interessensschwerpunkten zu werben??

ich meine ja nein-zumindest meine ich das im antiquierten buch "anwaltswerbung" von cretz oder so aus dem jahre 1998 gelesen zu haben.

liege ich da falsch???

ab wann darf man interessensschwerpunkte angeben???
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Hallo,

mal eine blöde Frage: Ist diese Sache mit den Tätigkeitsschwerpunkten und Interessenschwerpunkten nicht abgeschafft? In BRAO und BORA ist dazu jedenfalls nichts mehr zu finden.

Viele Grüße, Jana
Godis
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Beitrag von Godis »

Soweit ich weiß, gibt es die Unterscheidung so nicht mehr. § 7 BORA spricht jetzt von "Teilbereichen der Berufstätigkeit". Diese darf man benennen, wenn man seinen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden, § 7 Abs. 1 BORA. Man muss also nicht zwangsläufig bereits auf dem benannten Gebiet als Anwalt tätig gewesen sein. Inwieweit man zur Benennung des Teilbereiches die alte Terminologie verwenden darf, ist mir jedoch nicht bekannt.
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Richard
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Beitrag von Richard »

j_laurentius hat geschrieben:Hallo,

mal eine blöde Frage: Ist diese Sache mit den Tätigkeitsschwerpunkten und Interessenschwerpunkten nicht abgeschafft? In BRAO und BORA ist dazu jedenfalls nichts mehr zu finden.

Viele Grüße, Jana
Hallo Jana,

wurde soviel ich weiss abgeschafft, stand früher mal in § 7 BORA...

Gruß
Richard
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

die sind nach meinen recherchen seit 2006 abgeschafft. tja, bei vorheriger ordentlicher recherche haette sich diese frage erübrigt-es bleibt nur die frage, ob man jetzt nur stumpf "mietrecht" hinpinnt, wenn man sich darin als besonderer berufsanfängerfachmann sieht....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

die sind nach meinen recherchen seit 2006 abgeschafft. tja, bei vorheriger ordentlicher recherche haette sich diese frage erübrigt-es bleibt nur die frage, ob man jetzt nur stumpf "mietrecht" hinpinnt, wenn man sich darin als besonderer berufsanfängerfachmann sieht....
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Ja sicher, warum nicht?
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