LL.M. in Anrede?
Moderator: Verwaltung
LL.M. in Anrede?
Schreibt man in der Bewerbung bei der Anschrift auch den LL.M.-Titel dazu, also Herrn Dr. XYZ LL.M. oder nur den Dr.?
Will mich ja nicht gleich mit den ersten Zeilen aus dem Rennen schießen
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- non-liquet
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? Natürlich kommt der Dr. bei einem Bewerbungsschreiben in die Anrede und erst recht in die Anschrift, auch wenn es lächerlich sein mag.non-liquet hat geschrieben:Besser ist das. Nicht wenige Leute halten Dich sonst für einen Arzt (ganz böse: Doktortitel am Namensschild der Wohnungstür).Rahbari hat geschrieben:Als Akademiker kannst Du sogar den "Dr." weglassen, wenn Du magst.
Der LL.M. in der Anschrift schadet nicht, ist aber sicher nicht zwingend. Aus der Anrede, bleibt er draußen
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Ein unausrottbarer Irrtum. Der Doktor ist genauso akademischer Grad (kein "Titel" übrigens, auch so ein beliebter Irrtum).
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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- jurabilis
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Weil "Professor" oder "Habilitation", nicht mal das "habil." hinter "Dr.", keiner ist ...
Wobei ja auch die These vertreten wird, dass ein FH-Master den Dr. hinter sich lässt.
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Wieder etwas dazu gelernt.
Gerade in mittelständischen Unternehmen und Kanzleien würde ich aufgrund eigener Erfahrung jedoch tunlichst darauf achten, den Dr. in der Anrede nicht nur zu schreiben, sondern auch auszusprechen...einen "Magister" o.ä. würde ich das in Deutschland, nicht hingegen in Österreich, wohl eher weglassen...
Gerade in mittelständischen Unternehmen und Kanzleien würde ich aufgrund eigener Erfahrung jedoch tunlichst darauf achten, den Dr. in der Anrede nicht nur zu schreiben, sondern auch auszusprechen...einen "Magister" o.ä. würde ich das in Deutschland, nicht hingegen in Österreich, wohl eher weglassen...
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Gibt es da möglicherweise lokale Besonderheiten? In Österreich ist man ja z.B. ein wenig titelfixiert!Glücksritter hat geschrieben:Der Doktortitel ist Namensbestandteil, der LL.M. hingegen ist genauso ein akademischer Grad wie ein Dipl. oder M.A. etc. Daher verbietet sich nach gängigen Konventionen wohl eine Aufnahme in die Anrede.
edit: Ok, bin spät dran!
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Stimme zu !
Ich stimme den Vorrednern bzw. "Vorschreibern" zu.
Egal, welche juristische Funktion der Doktortitel hat, ob Namensbestandteil oder nicht, er gehört auf jeden Fall in die Anrede, jedenfalls im Briefverkehr.
Das gilt auch dann, wenn der Briefschreiber ebenfall Akademiker ist, vor allem auch bei Bewerbungen. Hier wird besonderer Wert auf solche Formalia gelegt.
Der LLM gehört weder in die Anrede, noch in die Adresse. Außer beim Doktortitel ist es in Deutschland eben nicht üblich, Menschen mit akademischen Graden anzureden.
Man hört oft "Herr Doktor", aber nicht "Herr Diplom-Kaufmann" oder "Herr Steuerberater" oder "Herr Assessor". Gleiches gilt auch bzw. erst recht für den LLM.
Anders ist es mit der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". Diese muß natürlich in der Anrede erscheinen, weil es in Deutschlad im Geschäftsverkehr so üblich ist.
In der Regel gilt: Akademische Grade werden in der Anrede nicht genannt, Berufsbezeichnungen der Berufe, die ein hohes Prestige genießen, schon.
Egal, welche juristische Funktion der Doktortitel hat, ob Namensbestandteil oder nicht, er gehört auf jeden Fall in die Anrede, jedenfalls im Briefverkehr.
Das gilt auch dann, wenn der Briefschreiber ebenfall Akademiker ist, vor allem auch bei Bewerbungen. Hier wird besonderer Wert auf solche Formalia gelegt.
Der LLM gehört weder in die Anrede, noch in die Adresse. Außer beim Doktortitel ist es in Deutschland eben nicht üblich, Menschen mit akademischen Graden anzureden.
Man hört oft "Herr Doktor", aber nicht "Herr Diplom-Kaufmann" oder "Herr Steuerberater" oder "Herr Assessor". Gleiches gilt auch bzw. erst recht für den LLM.
Anders ist es mit der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". Diese muß natürlich in der Anrede erscheinen, weil es in Deutschlad im Geschäftsverkehr so üblich ist.
In der Regel gilt: Akademische Grade werden in der Anrede nicht genannt, Berufsbezeichnungen der Berufe, die ein hohes Prestige genießen, schon.
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Re: Stimme zu !
Darunter würdest Du also den Anwalt fassen?KlausStörtebeker hat geschrieben:Anders ist es mit der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". Diese muß natürlich in der Anrede erscheinen, weil es in Deutschlad im Geschäftsverkehr so üblich ist.
In der Regel gilt: Akademische Grade werden in der Anrede nicht genannt, Berufsbezeichnungen der Berufe, die ein hohes Prestige genießen, schon.
- Kiesela
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Und wie würdet Ihr es umgekehrt halten? Bei meinem Lebenslauf für den Antrag auf Zulassung zur Promotion habe ich den LL.M. hinter meinen Namen geschrieben, weil ich dachte, sonst sieht es ja aus, als sei ich das Jahr oben gewesen und hätte das Ding nicht bekommen , aber eigentlich...
Nur noch Schnösel und Spießer.