Einstiegsgehälter in mittleren + kleinen Kanzleien
Moderator: Verwaltung
- AnCuT
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Einstiegsgehälter in mittleren + kleinen Kanzleien
überall liest man in Threads lange Gespräche über Einstiegsgehälter in Top-Kanzleien oder wer was verlangen kann, wenn er 2 vb, einen Dr und LLM hat.
Wie ist es jedoch in den kleineren Kanzleien oder mittelständischen mit zwei mal "befr"? oder "1xbefr und 1x ausr".
Wie ist es jedoch in den kleineren Kanzleien oder mittelständischen mit zwei mal "befr"? oder "1xbefr und 1x ausr".
- Kritschgau
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- Kritschgau
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Heftig ja, dabei handelt es sich allerdings auch vorwiegend um so richtige Klitschen... Zwischen 30k und 40k darf man wohl vernünftigerweise erwarten. Unter Wert muss man sich jedenfalls nicht verkaufen, auch wenn man "nur" befriedigend erreicht hat. Das Problem besteht allerdings oft dann vor der Angst, die nächsten Angebote könnten nur schlechter werden, weshalb man das erstbeste annimmt, sich aber bald ärgert, andererseits man aber auch nicht nach 5 Monaten schon die Pferde wechseln will/kann.AnCuT hat geschrieben:hi kritschgau. Die threads habe ich leider nicht gefunden. Also 20K hören sich schon sehr heftig an ...ohje.
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- AnCuT
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Zunächst musst du mal sagen, was du unter den kleineren und was du unter den mittelständischen Kanzleien verstehst. Bezieht sich das "mittelständisch" auf die Anwaltszahl oder auf die Mandantenorientierung? Sollte letzteres der Fall sein, beginnt die Skala bei mind. 40.000, allerdings braucht man schon bessere Noten, um reinzukommen.
Geht es allein um die Anwaltszahl, denke ich, dass man heute so ab 10-15 (eher 15) Anwälten von "mittelständisch" sprechen kann. Wenn das Mandatsaufkommen durch "normale" Fälle geprägt ist, ergibt sich daraus ein größerer Kostendruck für die Kanzlei. Folglich sind die Gehälter in diesen Kanzleien niedriger und wohl in der Regel mit einer leistungsabhängigen Komponente versehen.
Ein Bekannter hat in einer Kanzlei dieser Art mit 8 Anwälten angefangen, er bekam 1.800 (sozusagen als Grundsicherung) + einen Prozentsatz seines eigenen Umsatzes, wobei er Fälle der Kanzlei bearbeitet hat und nicht vom ersten Tag an auf eigenen Sachen angewiesen war. Das ist doch ein faires Angebot mit "ausreichend" im Zweiten.
Geht es allein um die Anwaltszahl, denke ich, dass man heute so ab 10-15 (eher 15) Anwälten von "mittelständisch" sprechen kann. Wenn das Mandatsaufkommen durch "normale" Fälle geprägt ist, ergibt sich daraus ein größerer Kostendruck für die Kanzlei. Folglich sind die Gehälter in diesen Kanzleien niedriger und wohl in der Regel mit einer leistungsabhängigen Komponente versehen.
Ein Bekannter hat in einer Kanzlei dieser Art mit 8 Anwälten angefangen, er bekam 1.800 (sozusagen als Grundsicherung) + einen Prozentsatz seines eigenen Umsatzes, wobei er Fälle der Kanzlei bearbeitet hat und nicht vom ersten Tag an auf eigenen Sachen angewiesen war. Das ist doch ein faires Angebot mit "ausreichend" im Zweiten.
- AnCuT
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@AmunRe: bei kleineren Kanzleien dachte ich an die Anzahl der RAe zwischen 1-5 und bei mittelständischen so um die 10+, wie Du auch sagst.
die Tatsache, dass man mit einem ausreichend ca 1800 Euro (ich schätze du meintest brutto?) verdient ist sehr frustrierend angesichts der Tatsache, wie lange man studiert hat. Ich hoffe daher jetzt im zweiten auf ein besseres Ergebnis.
die Tatsache, dass man mit einem ausreichend ca 1800 Euro (ich schätze du meintest brutto?) verdient ist sehr frustrierend angesichts der Tatsache, wie lange man studiert hat. Ich hoffe daher jetzt im zweiten auf ein besseres Ergebnis.
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Ja aber es sind ja mehr als 1800! Die 1800 bekommt er ja so - Sozialhilfe, wie gesagt....
Aber er macht ja auch Umsatz. Ich hab natürlich keine Ahnung wie viel und ob er ganze 50% behalten kann. Aber wenn er 4000 im Monat macht und davon 2000 behalten kann, hat er schon 3800 im Monat. Und das ist beileibe nicht schlecht, oder?
Es wird nur leider so sein, dass die Kanzlei alle 50€-Sachen auf den Neuen abwälzt. Also erreichst du erstmal keine 4000 Umsatz sondern ... weniger jedenfalls. Aber das kannst du immerhin (theoretisch) selbst ändern.
Aber er macht ja auch Umsatz. Ich hab natürlich keine Ahnung wie viel und ob er ganze 50% behalten kann. Aber wenn er 4000 im Monat macht und davon 2000 behalten kann, hat er schon 3800 im Monat. Und das ist beileibe nicht schlecht, oder?
Es wird nur leider so sein, dass die Kanzlei alle 50€-Sachen auf den Neuen abwälzt. Also erreichst du erstmal keine 4000 Umsatz sondern ... weniger jedenfalls. Aber das kannst du immerhin (theoretisch) selbst ändern.
- AnCuT
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hallo AmunRe: Danke für Deinen Beitrag. Diesen Satz habe ich nun ca 10 mal gelesen und weiss immer noch folgendes nicht. Die 4000 Euro sind die 100 %, die 2000 gibt er wohl ab ... ok aber wie kommst Du dnan auf 3800???AmunRe hat geschrieben: Aber er macht ja auch Umsatz. Ich hab natürlich keine Ahnung wie viel und ob er ganze 50% behalten kann. Aber wenn er 4000 im Monat macht und davon 2000 behalten kann, hat er schon 3800 im Monat. Und das ist beileibe nicht schlecht, oder?
ist das der verbleibende Rest aus den "eigenen" mandaten von denen er die 50 % nicht abzugeben braucht????
so wie ich das sehe gibt man von den übertragenen Mandaten einen Prozentsatz ab und von den Mandaten, die man selber sich angeheuert hat, keine Abgaben. Sehe ich das richtig???
würde mich über kleine Aufklärung freuen!
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AnCuT hat geschrieben:hallo AmunRe: Danke für Deinen Beitrag. Diesen Satz habe ich nun ca 10 mal gelesen und weiss immer noch folgendes nicht. Die 4000 Euro sind die 100 %, die 2000 gibt er wohl ab ... ok aber wie kommst Du dnan auf 3800???AmunRe hat geschrieben: Aber er macht ja auch Umsatz. Ich hab natürlich keine Ahnung wie viel und ob er ganze 50% behalten kann. Aber wenn er 4000 im Monat macht und davon 2000 behalten kann, hat er schon 3800 im Monat. Und das ist beileibe nicht schlecht, oder?
ist das der verbleibende Rest aus den "eigenen" mandaten von denen er die 50 % nicht abzugeben braucht????
Grundgehalt + Umsatzbeteiligung ist ein ganz gängiges Modell in kleineren Kanzleien! Was gibt es daran jetzt nicht zu verstehen?AmunRe hat geschrieben:Ein Bekannter hat in einer Kanzlei dieser Art mit 8 Anwälten angefangen, er bekam 1.800 (sozusagen als Grundsicherung) + einen Prozentsatz seines eigenen Umsatzes, wobei er Fälle der Kanzlei bearbeitet hat und nicht vom ersten Tag an auf eigenen Sachen angewiesen war. Das ist doch ein faires Angebot mit "ausreichend" im Zweiten.
Also ich kenne das bei Berufseinsteigern nur so, dass der prozentuale Anteil um eigenen Umsatz fix ist. Bei den Verträgen ist es dann wurst, ob die Mandate von Dir selbst aquieriert worden.AnCuT hat geschrieben: so wie ich das sehe gibt man von den übertragenen Mandaten einen Prozentsatz ab und von den Mandaten, die man selber sich angeheuert hat, keine Abgaben. Sehe ich das richtig???
VG,
Ost
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Hi,NiK hat geschrieben:Wie stellt man denn am besten seinem Chef eine Frage nach Gehältserhöhung?
Ich brauche mehr Geld zum leben oder ich bin doch eingearbeitet?
Ich halte beide Ansätze nicht für zwingend geeignet, weil:
"Mehr Geld zum leben.." Wer braucht das nicht? Wir müssen uns alle irgendwo einschränken, sie werden dass doch auch hinbekommen - denk ich da als Chef.
"... ich bin doch eingearbeitet?" sind wir doch auch alle, was zählt ist einzig und allein die Leistung. Also ist es zweckmäßig auf die eigene Leistung zu verweisen, klarmachen, dass man der Kanzlei (was auch immer) Gewinn gebracht hat und eine weitere Investition in meine Leistungsmotivation Gewinn verspricht.
Viele Grüße
TimAdomeit