Steuerrecht: Bitte um Literaturempfehlung
Moderator: Verwaltung
- schlafkatze
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Also hier:
http://www.hemmer-shop.de/artikel_detai ... d=14&neu=1
Die Auflage ist von Dezember 06, also nicht so schlecht.
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Die Auflage ist von Dezember 06, also nicht so schlecht.
Es ist ein Gedanke. Auch ich werde meine Ruhe finden. Zeichne mir ein Schaf!!
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@Schlafkatze: Ich möchte keineswegs die Fachkompetenz der Beamten im Finanzministerium in Zweifel ziehen. Es erscheint mir nur etwas befremdlich, dass derartige Erlasse (die ja ihrer Natur nach technisch und einzelfallbezogen sind) zur Vermittlung von Wissen empfehlenswert sind (was ich Dir natürlich glaube).
Das klingt für mich so, als würde man das Becksche Prozessformularbuch lesen müssen, um Zivilprozessrecht zu lernen (!).
Aber ich finde mich mit den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wenn es anders nicht geht...Welches sind denn die "grundlegendsten" Erlasse, also diejenigen, die am ehesten allgemeine Fragen regeln?
Das klingt für mich so, als würde man das Becksche Prozessformularbuch lesen müssen, um Zivilprozessrecht zu lernen (!).
Aber ich finde mich mit den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wenn es anders nicht geht...Welches sind denn die "grundlegendsten" Erlasse, also diejenigen, die am ehesten allgemeine Fragen regeln?
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"anwendbarkeit und praktikabilitaet" schliessen natuerlich einen wissenschaftlichen anspruch nie aus - dies ist letztlich jedem rechtsgebiet immanent.
steuerrecht ist trotzdem klares case law. man muss einfach wissen, was die rechtsprechung zu bestimmten sachverhalten sagt und wie sie diese einordnet. (nebenbei: bmf schreiben sind keine gesetze oder aehnliches ; sie sind einfach auslegungsanregungen fuer gesetzlichen regelungen - man sollte also schon das estg kennen und verstanden haben, bevor man sich mit derartigen schreiben/ auslegungshinweisen beschaeftigt ... und die meisten juristen die da sitzen haben ihren job aus politischen seilschaften - das duerfte doch hoffentlich auch klar sein ).
wissenschaftliche fragen sind weit gefaechert: bsp. steuerbilanzrecht als eigentstaendiges rechtsgebiet?; strenge massgeblichkeit der handelsbilanz?; was sind genau die grundsaetze der ordnungsgemaessen buchfuehrung im hinblick auf den sinn und zweck des estg?
... man muss eben nur einen gewissen weitblick dafuer haben ...
steuerrecht ist trotzdem klares case law. man muss einfach wissen, was die rechtsprechung zu bestimmten sachverhalten sagt und wie sie diese einordnet. (nebenbei: bmf schreiben sind keine gesetze oder aehnliches ; sie sind einfach auslegungsanregungen fuer gesetzlichen regelungen - man sollte also schon das estg kennen und verstanden haben, bevor man sich mit derartigen schreiben/ auslegungshinweisen beschaeftigt ... und die meisten juristen die da sitzen haben ihren job aus politischen seilschaften - das duerfte doch hoffentlich auch klar sein ).
wissenschaftliche fragen sind weit gefaechert: bsp. steuerbilanzrecht als eigentstaendiges rechtsgebiet?; strenge massgeblichkeit der handelsbilanz?; was sind genau die grundsaetze der ordnungsgemaessen buchfuehrung im hinblick auf den sinn und zweck des estg?
... man muss eben nur einen gewissen weitblick dafuer haben ...
- schlafkatze
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naja. grundstrukturen. ao und estg auf 224 (hemmer-) seiten. daß da nicht viel rüberkommt, dürfte klar sein.ZBRkeinRZBiSd986 hat geschrieben:Also hier:
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Die Auflage ist von Dezember 06, also nicht so schlecht.
du weißt, wovon du sprichst?omertà hat geschrieben:und die meisten juristen die da sitzen haben ihren job aus politischen seilschaften - das duerfte doch hoffentlich auch klar sein ).
- schlafkatze
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ad 1. die bmf schreiben versuchen eben nicht nur, einen einzelfall zu regeln, sondern eine summe von fällen zu erfassen. einzelfallregelung ist in einer massenverwaltung wie der im steuerrecht nicht machbar. und: ich hab zur zpo mehr als einmal in ein prozeßformularbuch geschaut - so absurd ist also der gedanke nicht.....Micha79 hat geschrieben:@Schlafkatze: Ich möchte keineswegs die Fachkompetenz der Beamten im Finanzministerium in Zweifel ziehen. Es erscheint mir nur etwas befremdlich, dass derartige Erlasse (die ja ihrer Natur nach technisch und einzelfallbezogen sind) zur Vermittlung von Wissen empfehlenswert sind (was ich Dir natürlich glaube).
Das klingt für mich so, als würde man das Becksche Prozessformularbuch lesen müssen, um Zivilprozessrecht zu lernen (!).
Aber ich finde mich mit den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Wenn es anders nicht geht...Welches sind denn die "grundlegendsten" Erlasse, also diejenigen, die am ehesten allgemeine Fragen regeln?
ad 2. zu den grundlegendsten erlassen schaust du am besten in den anhang zum amtlichen handbuch. ich hab meines im büro gelassen, aber wenn ich dran denke, gucke ich nächste woche mal, welche da son drinstehen.
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sicher doch, miezchen!schlafkatze hat geschrieben:du weißt, wovon du sprichst?omertà hat geschrieben:und die meisten juristen die da sitzen haben ihren job aus politischen seilschaften - das duerfte doch hoffentlich auch klar sein ).
das ist so aehnlich, wie bei der "netten gesellschaft" der mein name heilig ist
(gut ... ganz heilig nun auch nicht, sonst wuerde es nicht ab und zu einen pentiti geben ).
der (politische) wind dreht sich und posten/ positionen werden frei.
natuerlich besetzt man wichtige freie/ freigemachte stellen mit vertrauten.
fragt sich eben nur noch, ob so ein bmf-schreiber eine derart wichtige stelle ist?
- schlafkatze
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@Schlafkatze: Ich habe auch sehr von Prozessformularbüchern vor dem zweiten Examen profitiert, insbesondere vor der Anwaltsklausur. Ich betrachte die Steuerrechtslektüre aber eher als Alternative zu anderen Sachbüchern, die ich ggf. vor dem Einschlafen lese wie zB "Bildung" von Schwanitz :-)..nur so als Beispiel. Dann sind formularbuchähnliche Werke nicht schön: sie geben zwar die Realität wieder, tun das aber aus einer rein pragmatischen Perspektive. Und so etwas lese ich eben nicht so gern, wenn ich nicht muss.
Ist aber natürlich Geschmackssache. Der Tipke/Lang ist jedenfalls zu dick zum Anlesen, ich werde noch einmal über den Birk nachdenken.
Ist aber natürlich Geschmackssache. Der Tipke/Lang ist jedenfalls zu dick zum Anlesen, ich werde noch einmal über den Birk nachdenken.
- schlafkatze
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ok. wenn du dir nicht systematisch das zeug reinpfeifen willst, dann sind diese bmf teile wirklich nicht sinnvoll. lies den birk.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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freaks???
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8
I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
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Re: Steuerrecht: Bitte um Literaturempfehlung
Mache den alten Thread noch mal auf:
Sind die hemmer-Skripten in der aktuellen Auflage (AO, Einkommenssteuerrecht) empfehlenswert? Oder hat sonst noch jemand nen guten Tipp(vom Lehrbuch von Birk mal abgesehen)? Eher geringer Umfang, geht erst mal um nen Überblick. Will eher Grundkenntnisse erwerben, nicht unbedingt später in diesem Rechtsgebiet tätig werden, von daher keine 1000-Seiten-Werke (Könnte man vll auch in den Referendarbereich verschieben)
Sind die hemmer-Skripten in der aktuellen Auflage (AO, Einkommenssteuerrecht) empfehlenswert? Oder hat sonst noch jemand nen guten Tipp(vom Lehrbuch von Birk mal abgesehen)? Eher geringer Umfang, geht erst mal um nen Überblick. Will eher Grundkenntnisse erwerben, nicht unbedingt später in diesem Rechtsgebiet tätig werden, von daher keine 1000-Seiten-Werke (Könnte man vll auch in den Referendarbereich verschieben)