Berufserfahrung vs. Examensnote

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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eladinha hat geschrieben:Es gibt aber auch noch - mir persönlich bekannte - krassere Fälle: von 3,0 auf 9,0 und 5,6 auf 11,6... Wobei die Leute auch ECHT gut waren, keine Frage...!
:-k

Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen: bei den Bewerbungsgesprächen, die ich bisher geführt habe (für Ref-Station) wurde auch konkret nach dem SCHRIFTLICHEN Ergebnis gefragt. Ich denke, dass viele Kanzleien wissen, dass es in einigen Bundesländern unglaublich Punkte regnet im Mündlichen und sich deswegen am Schriftlichen orientieren. Da kann man 10 Punkte insgesamt haben, wenn man im Schriftlichen 5,2 oder so hat, wird man bei diesen Kanzleien (ich weiß zumindest von 6) nicht unterkommen. Sagt ja auch etwas aus über die Fähigkeit einer Person, unter extremem Druck eine juristische Aufgabe in der vorgegebenen Zeit zu bewätligen. 3,0 Punkte im Schriftlichen und dann hoch auf 9,0: wird m.E. SEHR SCHWER zu vermitteln sein...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bin selbst auch in NRW.Bei 5,8 aus den Klausuren auf ein VB zu kommen wäre dann aber doch auch mit 8 Punkten pro mündliche Prüfung gut möglich gewesen oder versteh' ich da jetzt was falsch (90-58=32) ?Ich glaub' ich bin verwirrt!
Hm, hab jetzt zwar nicht nachgerechnet, aber wie soll man denn auf mindestens 9 Punkte (VB) kommen, wenn alle Prüfungsleistungen unter 9 Punkte, sprich mit 8 Punkten bestanden werden. Das scheint mir irgendiwe unmöglich. :-k
Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen: bei den Bewerbungsgesprächen, die ich bisher geführt habe (für Ref-Station) wurde auch konkret nach dem SCHRIFTLICHEN Ergebnis gefragt. Ich denke, dass viele Kanzleien wissen, dass es in einigen Bundesländern unglaublich Punkte regnet im Mündlichen und sich deswegen am Schriftlichen orientieren. Da kann man 10 Punkte insgesamt haben, wenn man im Schriftlichen 5,2 oder so hat, wird man bei diesen Kanzleien (ich weiß zumindest von 6) nicht unterkommen. Sagt ja auch etwas aus über die Fähigkeit einer Person, unter extremem Druck eine juristische Aufgabe in der vorgegebenen Zeit zu bewätligen. 3,0 Punkte im Schriftlichen und dann hoch auf 9,0: wird m.E. SEHR SCHWER zu vermitteln sein...
Gut möglich, dass die Kanzleien danch fragen, aber die werden nicht die Möglichkeit haben, Deine Antwort nachzuprüfen. Man muss denen ja nicht gerade den Ausscheidungsgrund auf dem Teller servieren...

Es gibt aber auch noch - mir persönlich bekannte - krassere Fälle: von 3,0 auf 9,0 und 5,6 auf 11,6...
Wird man denn mit 3,0 Punkten aus den Schriftlichen überhaupt zur mündlichen Prüfung zugelassen??
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Challenger hat geschrieben: Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen: bei den Bewerbungsgesprächen, die ich bisher geführt habe (für Ref-Station) wurde auch konkret nach dem SCHRIFTLICHEN Ergebnis gefragt. Ich denke, dass viele Kanzleien wissen, dass es in einigen Bundesländern unglaublich Punkte regnet im Mündlichen und sich deswegen am Schriftlichen orientieren. Da kann man 10 Punkte insgesamt haben, wenn man im Schriftlichen 5,2 oder so hat, wird man bei diesen Kanzleien (ich weiß zumindest von 6) nicht unterkommen.
Du beziehst dich wohl auf das erste Examen. Ich wurde in keinem einzigen Gespäch nach den Punkten im schriftlichen Teil gefragt. Aber in NRW wäre das ohnehin sinnlos, da die Argumente mit dem enormen zeitlichen Druck bei HA-Examen nicht ganz zutreffen.

Wenn man 10 Punkte hat wird man überall genommen bzw. es scheitert wenn an anderen Kriterien. Wo hast Du Dich denn beworben? Fast alle Kanzleien stellen doch auch mit 8 Punkten für eine Ref-Station ein, mit 9 Punkten erst recht und ab einem zweistelligen Ergebnis kann man ein Angebot für eine Ref-Station kaum noch verhindern, selbst wenn man keinen Auslandaufenthalt etc. hat.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Reni hat geschrieben:Gut möglich, dass die Kanzleien danch fragen, aber die werden nicht die Möglichkeit haben, Deine Antwort nachzuprüfen. Man muss denen ja nicht gerade den Ausscheidungsgrund auf dem Teller servieren...
Bei uns in Bayern ist das gaaaanz einfach für die Kanzlei, wenn sie will: man bekommt hier mit der Ladung zur Mündlichen die einzelnen Ergebnisse im Schriftlichen Teil mitgeteilt. Ich hatte z.B. eine Kanzlei, der extrem wichtig war, dass man im ZivilR im Schnitt mehr als 9,0 P. hatte. Das konnte sie aber auch sehr einfach überprüfen.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 24. Juli 2007, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

juron hat geschrieben:Wenn man 10 Punkte hat wird man überall genommen bzw. es scheitert wenn an anderen Kriterien. Wo hast Du Dich denn beworben? Fast alle Kanzleien stellen doch auch mit 8 Punkten für eine Ref-Station ein, mit 9 Punkten erst recht und ab einem zweistelligen Ergebnis kann man ein Angebot für eine Ref-Station kaum noch verhindern, selbst wenn man keinen Auslandaufenthalt etc. hat.
Ich kann nur für mich (hier in Bayern) sprechen. Wie das anderswo ist, weiß ich nicht...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

NoIdea hat geschrieben:Bin selbst auch in NRW.Bei 5,8 aus den Klausuren auf ein VB zu kommen wäre dann aber doch auch mit 8 Punkten pro mündliche Prüfung gut möglich gewesen oder versteh' ich da jetzt was falsch (90-58=32) :-k ?Ich glaub' ich bin verwirrt!
5,8 x 6 = 34,8 Vorpunkte. Man braucht also im Schnitt 14 Punkte im Mündlichen (= 54 Punkte) + Sozialpunkte
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Frage ist, wie 5,8 gemeint ist.Zumindest ist das gerade mein Problem. Ich dachte jetzt an 58 bereinigte Vorpunkte, d.h., in NRW zunächst ca. 77 Punkte mit 8 Klausuren erreicht, die dann mal 0,75 gerechnet werden. Na ja, und ab 90 Punkten gibt's doch ein VB, d.h. es würden nur noch 32 Punkte fehlen, wobei man einen Aktenvortrag und 3 weitere mündliche Prüfungsgespräche hat. Von daher also 32:4= 8.

Vielleicht war aber auch mit 5,8 der Klausurendurchschnitt gemeint (?).

Na ja, und 3,0 entspricht 30 Punkten, wobei das auf Grund der 0,75-Regelung im Vorfeld 40 Punkte gewesen sind, also 5 Punkte pro Klausur.Damit ist man dann auch selbstverstndlich zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Ist schon verwirrend, dass das überall irgendwie anders ist...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

NoIdea hat geschrieben:
Vielleicht war aber auch mit 5,8 der Klausurendurchschnitt gemeint (?).
Anders ergibt es keinen Sinn. Denn mit 58 bereinigten Vorpunkten hat man einen Klausurendurchschnitt von ca. 9,7 Punkten und hat in der Regel das vb sicher.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

juron hat geschrieben:
NoIdea hat geschrieben:
Vielleicht war aber auch mit 5,8 der Klausurendurchschnitt gemeint (?).
Anders ergibt es keinen Sinn. Denn mit 58 bereinigten Vorpunkten hat man einen Klausurendurchschnitt von ca. 9,7 Punkten und hat in der Regel das vb sicher.
Ja, das stimmt :) Habe ich mir beim schreiben und rumrechnen auch gerade gedacht.
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Beitrag von schneehase »

Hab übrigens selber das Gegenteil bei einem Kandidaten in meiner Mündlichen erlebt. Von 9,0 auf 7,1 (Also von 54 bereinigten Vorpunkten auf 71 Endpunkte) War ganz schön mies...

Man muß doch mal bedenken, dass der man gerade in der Mündlichen unter Beweis stellen kann, dass man sich in der Praxis bewähren wird. Klausuraufgaben entsprechen demgegenüber kaum der praktischen Arbeitsweise. Wie oft kriegt man denn fünf Stunden vor Abgabe eine entscheidungsreife Akte auf den Tisch???
Somit finde ich es grundsätzlich legitim, dass manche Prüfer so gravierende Verbesserungen zulassen.
"Ab einem wasserstand von 1.20 m beginnt der soldat selbständig mit schwimmbewegungen. Die grußpflicht entfällt hierbei."
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man muß doch mal bedenken, dass der man gerade in der Mündlichen unter Beweis stellen kann, dass man sich in der Praxis bewähren wird. Klausuraufgaben entsprechen demgegenüber kaum der praktischen Arbeitsweise. Wie oft kriegt man denn fünf Stunden vor Abgabe eine entscheidungsreife Akte auf den Tisch???
Somit finde ich es grundsätzlich legitim, dass manche Prüfer so gravierende Verbesserungen zulassen.
Da stimme ich voll und ganz zu. Das System ist echt verfehlt! Man soll in die Praxis und die dafür maßgebliche Note basiert zu einem wesentlichen Teil auf absurden Klausuren, die eben mit dieser kaum was zu tun haben.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die ganze Rechnerei macht einen wirklich kirre #-o

Aber noch ein Argument für den Verbesserungsversuch und insbesondere für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung (es soll ja Leute geben, die tatsächlich nochmal die 8 Klausuren schreiben und dann nach Erhalt der Punkte die letzten paar Wochen bis zur Mündlichen nicht mehr durchziehen)

Es kann auch schon mal von 27,75 (bereinigte Vorpunkte NRW) auf 7,17 gehen...wenn man einfach einen schlechten Lauf bei den Klausuren hatte, sich für die Mündliche gut vorbereitet, GESUND und FIT dank Ablenkung ist und mit dem Aktenvortrag einen guten Einstieg hinlegt.

Also: Chancen nutzen! Was sind 6 Monate und 600 Euro gegen das ewige "Was wäre gewesen, wenn....-Spielchen" :^o - und wenns klappt mit der Verbesserung (und ggfs. dem angestrebten Berufsziel) dann ist die Strapaze doch eh schnell vergessen :-({|=
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

harobed hat geschrieben:
Also: Chancen nutzen! Was sind 6 Monate und 600 Euro gegen das ewige "Was wäre gewesen, wenn....-Spielchen" :^o - und wenns klappt mit der Verbesserung (und ggfs. dem angestrebten Berufsziel) dann ist die Strapaze doch eh schnell vergessen :-({|=
Aber der Fall liegt hier doch wohl anders. Wenn man natürlich mit dem Examen ohnehin keine Chancen auf den angestrebten Beruf hat, dann hat man nichts zu verlieren.

Wenn man aber wie der Thread-Ersteller eine feste Zusage für eine Stelle hat bei "der alles passt", dann hat man sehr viel zu verlieren. Denn wenn es mit der angestrebten Verbesserung nicht klappt, dann hat man nicht nur die Stelle verloren, man kann dem potentiellen Arbeitgeber auch schlechter erklären, dass es ein Ausrutscher war, wenn man auch den Verbesserungsversuch nicht nutzen konnte. Und dann fragt man sich halt eben auch "Was wäre gewesen, wenn ich damals nur den Job angenommen hätte...".
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schneehase
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Beitrag von schneehase »

juron hat geschrieben:
harobed hat geschrieben:
Also: Chancen nutzen! Was sind 6 Monate und 600 Euro gegen das ewige "Was wäre gewesen, wenn....-Spielchen" :^o - und wenns klappt mit der Verbesserung (und ggfs. dem angestrebten Berufsziel) dann ist die Strapaze doch eh schnell vergessen :-({|=
Aber der Fall liegt hier doch wohl anders. Wenn man natürlich mit dem Examen ohnehin keine Chancen auf den angestrebten Beruf hat, dann hat man nichts zu verlieren.

Wenn man aber wie der Thread-Ersteller eine feste Zusage für eine Stelle hat bei "der alles passt", dann hat man sehr viel zu verlieren. Denn wenn es mit der angestrebten Verbesserung nicht klappt, dann hat man nicht nur die Stelle verloren, man kann dem potentiellen Arbeitgeber auch schlechter erklären, dass es ein Ausrutscher war, wenn man auch den Verbesserungsversuch nicht nutzen konnte. Und dann fragt man sich halt eben auch "Was wäre gewesen, wenn ich damals nur den Job angenommen hätte...".
Ich meine trotzdem, es ist zu kurz gedacht. die Erfahrung zeigt doch, dass man, obwohl man zu Beginn mit einem Job ganz zufrieden ist, mit der Zeit auch völlig angenervt sein kann. Vielleicht sind auch die Chefs nicht zufrieden und man fliegt raus oder man muß aus privaten Gründen woanders seine Zelte aufschlagen.
Kurzum: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Thread-Ersteller in diesem einen Job für immer glücklich wird, ist doch sehr gering.

Der Vegleich Jobangebot ./. Verbesserungsversuch ist doch eigentlich nicht gleichzusetzen mit dem Vergleich Praxiserfahrung ./. Examensnote.
Der erste betrifft eine einmalige (meines Erachtens falsche) Entscheidung, der zweite sollte (wiederum nach meiner Ansicht) eigentlich nur für die Frage relevant sein, ob eine "schlechte" Note durch Erfahung kompensiert werden kann, wenn es zu spät ist.
Wenn die Möglichkeit besteht, kann ein einmaliges Angebot doch aus den genannten Gründen nicht zu Lasten der Verbesserungsmöglichkeit gehen...
"Ab einem wasserstand von 1.20 m beginnt der soldat selbständig mit schwimmbewegungen. Die grußpflicht entfällt hierbei."
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

"Was wäre gewesen, wenn ich damals nur den Job angenommen hätte...".
Eben genau das ist der springende Punkt :flasingsmile: !Es geht gerade nicht nur darum noch einmal 6 Monate und 600 € zu investieren sondern um den Verlust einer Stelle, die genau meiner Berufsvorstellung entspricht.

Da ich persönlich die Ansicht vertrete, dass man sich gerade im juristischen Bereich auf Grund gewisser "Glücksfaktoren" (natürlich nicht nur!) nicht allzu sehr über die Noten definieren sollte, hätte ich für mich persönlich unter den gegebenen Umständen weder ein Problem mit 5,8 noch mit 9,0 (soviel zum Thema eigenes Ego). Ich habe mir die Frage mit der "Berufserfahrung" nur für den Fall gestellt, was ist, wenn ich wider Erwarten doch in beispielsweise 2 oder 3 Jahren in eine andere Kanzlei (keine Großbude !!!) wechseln möchte
Kurzum: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Thread-Ersteller in diesem einen Job für immer glücklich wird, ist doch sehr gering.
Ganz falsch! Ich bin schon seit einiger Zeit in dieser Kanzlei und steige dort nicht neu und unbedarft ein.Von daher ist die Wahrscheinlicheit sehr hoch, mit diesem Job glücklich zu werden! Und du sprichst ja selbst von "für immer". Ich denke dabei nämlich sehr wohl, je größer der Abstand zum Examen wird und man in der Praxis tätig ist desto mehr dürften sich auch die Verhältnisse relativieren.
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