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Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Montag 8. Oktober 2007, 15:59
von Exocomp
Eine Freundin aus den Staaten hat mich gefragt, wie die Berufsaussichten von US-Anwälten in D. sind.
Ich konnte bislang nur spekulieren, dass manche Großkanzlei, die z.B. im internationalen capital markets bzw. M&A-Geschäft tätig ist, vielleicht durchaus interessiert wäre. Denn der deutsche Partner, der so einen Ami-Associate hat, könnte den Umsatz für sich verbuchen, anstatt ihn in die USA oder nach London abzugeben. Bei kleineren, weniger komplizierten Transaktionen wäre es auch ein Plus, wenn man den d. Mandanten auch für US-Rechtsfragen die deutschen Stundensätze in Rechnung gestellt werden, die idR unter den amerikanischen oder britischen liegen.
Schwierigkeiten könnte es zwar wg. des RBerG geben. Andererseits ist über den Umweg "LL.M. London" die EuRAG-Zulassung auch für Amis machbar (kostet eben noch ein Jahr). Auch kann man sich, soweit ich weiß, auch ohne d. RA zu sein, eine gerichtliche Beratungsgenehmigung für eine ausländische Rechtsordnung einholen. Schließlich ist die eigene Zulassung dann nicht erforderlich, wenn man nur im Hintergrund die Vorarbeit leistet, was aber natürlich auf Dauer unbefriedigend sein dürfte.

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Montag 22. Oktober 2007, 19:30
von Gelöschter Nutzer
Exocomp hat geschrieben:Auch kann man sich, soweit ich weiß, auch ohne d. RA zu sein, eine gerichtliche Beratungsgenehmigung für eine ausländische Rechtsordnung einholen.
Richtig. Damit wird man Mitglied der Rechtsanwaltskammer im Bezirk.

Anwälte, die in anderen Staaten nach § 206 BRAO zugelassen sind
Als WHO-Anwalt und als russischer Anwalt haben Sie grundsätzlich nur dann die Möglichkeit, als Mitglied in die Kammer aufgenommen zu werden, wenn Sie einen Anwaltsberuf ausüben, der in der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) aufgeführt ist:

Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Vom 18. Juli 2002, BGB1. I S. 2886; BGB1. III 303-8-3; in der Fassung der Verordnung vom 11. August 2003, BGB1. I S 1671

(§ 1) § 206 Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist auf die in der Anlage zu dieser Verordnung und auf die in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland aufgeführten Berufsangehörigen der dort bezeichneten Staaten anzuwenden.

(§ 2) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchführung des § 206 Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 29. Januar 1995 (BGB1. I S. 142), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. Juni 1999 (BGB1. I S. 1494), außer Kraft.

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Anwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation

in Australien: Barrister, Solicitor, Legal Practitioner
in Argentinien: Abogado
in Bolivien: Abogado
in Brasilien: Advogado
in Indien: Advocate
in Israel: Orech-Din
in Japan: Bengoshi
in Kamerun: Avocat/Advocate
in Kanada: Barrister, Solicitor
in Kroatien: Odvjetnik
in Mexiko: Abogado
in Namibia: Legal Practitioner/Advocate/Attorney
in Neuseeland: Barrister, Solicitor
in Südafrika: Attorny/Prokureur, Advocate/Advokaat
in der Türkei: Avukat
in Venezuela: Abogado
in den Vereinigten Staaten von Amerika: Attorney at law

Verfasst: Montag 22. Oktober 2007, 20:06
von Exocomp
Vielen Dank!

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Montag 12. November 2007, 09:55
von Asche
Exocomp hat geschrieben:Andererseits ist über den Umweg "LL.M. London" die EuRAG-Zulassung auch für Amis machbar (kostet eben noch ein Jahr).
:-s Was hat der LLM mit dem Anwaltsberuf zu tun? Nüscht! Meinst Du evtl den QLTT oder ähnliches?

i.ü.: Ja, amerikanische Anwälte sind im wirtschaftsrechtlichen Bereich in D durchaus gesucht.

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Dienstag 1. Januar 2008, 10:21
von carpincho
Asche hat geschrieben:
Exocomp hat geschrieben:Andererseits ist über den Umweg "LL.M. London" die EuRAG-Zulassung auch für Amis machbar (kostet eben noch ein Jahr).
:-s Was hat der LLM mit dem Anwaltsberuf zu tun? Nüscht! Meinst Du evtl den QLTT oder ähnliches?

i.ü.: Ja, amerikanische Anwälte sind im wirtschaftsrechtlichen Bereich in D durchaus gesucht.
Wo denn konkret? Nur Großkanzleien? Nur in Frankfurt? Nur mit NY Bar? Für welche Rechtsgebiete? Würde mich sehr interessieren.

Verfasst: Freitag 11. Januar 2008, 23:12
von Gelöschter Nutzer
Ich habe bisher in Deutschland nur amerikanische Anwälte Großkanzleien getroffen und konnten Deutsch auf Muttersprachler-Niveau. Rechtsgebiet: Arbitration, M&A. Ansonsten kann man wohl die Topleute auch nicht nach Deutschland locken. Wer will schon mit einer Menge Schulden nach der amerikanischen Juristenausbildung für 40.000 in einer kleinen deutschen Kanzlei anfangen? [-X

Verfasst: Samstag 12. Januar 2008, 00:42
von Exocomp
Kein Ami wird in einer kleinen deutschen Kanzlei für 40.000 anfangen, selbst wenn er seine Ausbildung mit einem Lottogewinn finanziert hat. Denn eine kleine deutsche 40k-Kanzlei kann mit einem Ami schon einmal nichts anfangen, auch wenn er einen Harvard-Abschluss hat.

Bei den Großkanzleien, vor allem in Frankfurt, gibt es aber duchaus Bedarf, auch im Bankrecht - man muss sich nur die Anwaltslisten der einschlägigen Kanzleien ansehen. Viele wird man nicht locken können, denn die Möglichkeiten für J.D.s mit guten Abschlüssen sind in NY oder LA immer noch deutlich besser, als in FFM.

Aber Geld ist auch nicht alles O:) :
In unserer globalisierten Welt können schnell private Gründe für einen Umzug nach Deutschland sprechen. So zum Beispiel kann sich ein junger Law School Ami in eine LL.M.-Studentin aus Deutschland so verknallen, dass er sich für die Liebe entscheidet und ihr nach Deutschland folgt, wenn sie mit ihrem LL.M. durch ist (crazy love). Bei A&O auf der Website gibt es eine Ami-Anwältin mit einem Doppelnamen. Wie das wohl kommt? Sie hatte bestimmt auch kein großes Problem damit, ihre Studiendarlehen abzubezahlen. Zur Not springt die Kanzlei bestimmt auch gern ein.

Verfasst: Samstag 12. Januar 2008, 01:48
von Christian aus Mainz
was bedeutet schon die liebe?

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Montag 14. Januar 2008, 08:21
von Gelöschter Nutzer
Sicher nix in Grossbuden :D

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Samstag 15. März 2008, 01:46
von Gelöschter Nutzer
Hallo,

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich bin Deutscher, studiere aber Jura in den USA (bin da schon aufs college gegangen und dann gleich fuers Jurastudium dortgeblieben). Ich habe einen JD Abschluss von einer guten Uni (top 20). Ich habe hier in den USA noch keinen job gefunden (Wirschaftslage und keine Aufenthaltsgenehmigung nach den Studium helfen nicht. Noten sind nicht schlecht aber so etwa im Mittelfeld) und ueberlege daher einen LLM in Deutschland (ILF, Bucerius/WHU) zu machen. Waere ich mit einem US-Abschluss, NY bar Zulassung und einem LLM Studium an einer dieser beiden Unis fuer deutsche Kanzleien attraktiv/vermittelbar? Oder ist es einfach unmoeglich ohne deutschen Juraabschluss eine Position in einer deutschen Kanzlei zu finden?

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Montag 17. März 2008, 16:36
von Gelöschter Nutzer
erst einmal freue ich mich ueber jede Bewerbung ... denn nach dem Studium kann man ja das optional practical training machen und noch legal in den USA arbeiten...

weiterhin: wie ist ein Auslaenderexamen? Das ist jeman, der irgendwo in der Welt als Anwalt zugelassen ist und ich Deutschland das gleiche Examen macht, wie ein Referendar.

Zwar viel Stress, doch denke ich, ist eine RA Zulassung mehr vermittelbar als ein LLM.

Viel Erfolg!
Reinhard von Hennigs
http://www.bdhlaw.net

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Dienstag 18. März 2008, 13:06
von Asche
PP65468 hat geschrieben:... Ich habe einen JD Abschluss von einer guten Uni (top 20). Ich habe hier in den USA noch keinen job gefunden ...
Ich weiß nicht, ob Dir ein deutscher LLM so viel bringt. Vermute eher nein, Deutsch kannst Du ja, und die Kurse im (deutschen) LLM werden von deutschen Juristen wohl eher belächelt.

Lieber gleich mit Nachdruck in London, Brüssel oder Frankfurt nach Jobs als US Associate suchen. Evtl auch München oder Berlin, je nach (US-)Kanzlei. Das heißt dann v.a. Kapitalmarktbereich, Finanzierungen. Alternative: Noch eine Umqualifizierung als UK-solicitor dranhängen, dann sollte in London was zu finden sein.

Aber: What do I know about this stuff?! 'nuffink.

Re: Amerikanische Anwälte in Deutschland?

Verfasst: Dienstag 18. März 2008, 21:31
von Gelöschter Nutzer
Ueber die Loesung mit England habe ich auch schon nachgedacht. Gut zu hoeren dass das nicht ganz so abwegig zu sein scheint wie ich dachte... . Wuerde eben noch mal einige Zeit dauern (wenn auch nicht so lange wie in ein Vollstudium in Deutschland). Es ist leider ueberraschend schwierig eine Einstiegsposition als US associate in London oder Frankfurt zu finden. Mit ein paar Jahren Arbeitserfahrung sieht das anders aus, aber ohne sind die Moeglichkeiten da doch sehr begrenzt. Deshalb ist meine Ueberlegung entweder 1) der Weg ueber England (wobei das mindestens 2-3 Jahre dauert - allerdings haette ich dann eine echte EU Qualifikation - waere langfristig vielleicht schon ein Vorteil) oder 2) ein LLM in Deutschland und dadurch eventuell schneller was finden.