Herr Dr. iur. Ass. iur. Mustermann

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Pippen
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Herr Dr. iur. Ass. iur. Mustermann

Beitrag von Pippen »

Ne Ahnung, warum o.g. Anrede komplett unueblich ist, obwohl sie an sich vollkommen sinnvoll waere?
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

"Ass. iur." wird von "Dr. iur" konsumiert, da nicht zwingende, aber doch regelmäßige Begleiterscheinung der Tatbestandsverwirklichung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich denke eher es sollte heissen:

Ass. Dr. jur Mustermann

Dr. ist Bestandteil des Namens und Ass. kommt demzufolge vor dem Namen. Und da im Dr. jur. einmal das jur drin ist, kann man es bei Ass. weglassen.

Wie beim Rechtsanwalt:

RA Dr. jur. Mustermann und nicht Dr. jur. RA Mustermann :)
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Kran01 hat geschrieben:Dr. ist Bestandteil des Namens
Das ist dogmatisch wohl falsch (aber zumindest früher str.), für die Zwecke der Argumentation in dieser Sache aber eine sinnvolle Annahme.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Kran01 hat geschrieben:Und da im Dr. jur. einmal das jur drin ist, kann man es bei Ass. weglassen.
Ass. Dr. klingt natürlich wie ein Assistenzarzt.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
omertà
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Beitrag von omertà »

jurabilis hat geschrieben:...

Das ist dogmatisch wohl falsch ....


http://sprache-werner.info/Anspruch_auf ... .1923.html

:-w
warteschleifencandidatus
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Beitrag von warteschleifencandidatus »

omertà hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:...

Das ist dogmatisch wohl falsch ....


http://sprache-werner.info/Anspruch_auf ... .1923.html

:-w
Na schnell was ergoogelt aber nicht mal den Inhalt gelesen? [-X Der Link bestätigt doch jurabilis' Aussage: Der Dr. ist nicht Bestandteil des Namens.

Zum Thread:

Statt Ass. jur. würde ich eh Assessor jur. benutzen, da sonst jeder Schlemil an einen Assistenten denkt und die Englischsprachigen noch an was ganz anderes.

Ich sehe keinen Hinderungsgrund Dr. jur. und Assessor jur. nebeneinander zu tragen. Ausser man steht als RA oder sonstiges im Berufsleben. Grade an der Uni in der Ebene unter den Profs. wird der Assessor jur. aber oft benutzt. Wer freiwillig darauf verzichtet in einer solchen Situation auf die Führung des Assessor jur. zu verzichten ist schön blöd.

Und das heisst dann Assessor jur. Dr. jur., die beiden jurs zu einem zu verschmelzen ist m.E. unüblich und ward auch in keiner anderen Berufsgattung bei anderen Abkürzungen jemals gesehen. Ausserdem sähe das lächerlich aus.
omertà
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Beitrag von omertà »

warteschleifencandidatus hat geschrieben:
omertà hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:...



Na schnell was ergoogelt aber nicht mal den Inhalt gelesen? [-X Der Link bestätigt doch jurabilis' Aussage: Der Dr. ist nicht Bestandteil des Namens.

...
:D sag mal bist du besoffen oder hast' was anderes
genommen? :-k :-w

genau das seht doch in dem link und genau deshalb
steht er auch dort ... :D :-w
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

omertà hat geschrieben:
jurabilis hat geschrieben:...



Na schnell was ergoogelt aber nicht mal den Inhalt gelesen? [-X Der Link bestätigt doch jurabilis' Aussage: Der Dr. ist nicht Bestandteil des Namens.

...
:D sag mal bist du besoffen oder hast' was anderes
genommen? :-k :-w

genau das seht doch in dem link und genau deshalb
steht er auch dort ... :D :-w
Nein, das steht da eben nicht. Lies den Artikel mal durch!
Die Judikatur vertritt hingegen die Auffassung, daß der akademische Grad (somit auch der Doktorgrad) kein Bestandteil des Namens ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Leut, bitte eine sachliche Diskussion.
Persönliche Anfeindungen - auch mit Smilies dahinter - bringen uns nicht weiter, sondern machen nur mir Bauchgrummeln.

Danke, Veronika
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Baron
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Beitrag von Baron »

Elandee hat geschrieben:"Ass. iur." wird von "Dr. iur" konsumiert, da nicht zwingende, aber doch regelmäßige Begleiterscheinung der Tatbestandsverwirklichung.
ja eben. gerade weil es nicht zwingend ist, sollte man beide titel zusammen verwenden können.
Pippen
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Beitrag von Pippen »

Wobei man noch hinzufuegen sollte: Guys, lasst bitte das vulgaerlateinische "j" weg...Dr. iur. und nicht Dr. jur. :).

Man sollte schon deshalb beide Titel Ihrem Fachgebiet zuordnen, weil das der guten Ordnung und Genauigkeit entspricht, es kann auch einen Ass. iur. Dr.med. Mustermann geben und auch einen Rechtsanwalt Ass. [fuer Lehramt, Abk. grad nicht parat] Dr. med. Mustermann.

Das Argument mit der Konsumtion ist mE falsch. Der Dr.-Titel zeigt nicht ansatzweise die weitere jur. Quali. oder schliesst sie gar mit ein (auch nicht "regelmaessig"). Es gibt eine Vielzahl von Dr. ohne 2. Staatsexamen (weil zwischen beiden Examina promoviert). Wenn man zB als Chef einer Kanzlei einen Ass. iur. Dr. iur. Mustermann vor sich hat, weiss man SICHER und SOFORT (ohne gross den Lebenslauf lesen zu muessen), dass man ihn einstellen kann. Bei einem Dr. iur. Mustermann ergeben sich Zusatzfragen. Wenn man dann noch die "Titelgeilheit" allgemein bedenkt, wundert es eben, dass der Assessor nicht mit drangehangen wird.... Sinnlos waere es eben nicht, weil es dem Adressaten klarer und genauer ueber die Kompetenz seines Gegenueber aufklaert (was ja wohl ein wichtiger Grund fuer Titel ueberhaupt ist).

Rechtsanwalt Ass. iur. Dr. iur. Mustermann ist also eine vollkommen korrekte Bezeichnung, weil logisch schluessig und zwingend, oder?

Naja egal, peinlich wuerde es doch irgendwie wirken, wenn man sich so bezeichnet :)....
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