Welche Version ist eleganter und üblicher? (nicht sooo ernst gemeint :))
Moderator: Verwaltung
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Welche Version ist eleganter und üblicher? (nicht sooo ernst gemeint :))
1. Rechtsanwalt Dr. iur. Wollmilchsau
2. Rechtsanwalt Dr. Wollmilchsau
3. Dr. iur. Wollmilchsau, Rechtsanwalt
4. Dr. Wollmilchsau, Rechtsanwalt
In den Tiefen genialer Aquiseforschung und Marketings stellte sich mir mal wieder eine bedeutende Frage nach der richtigen, aquiseträchtigen und seriösen (man will sich ja auch nicht lächerlich machen, siehe den Thread mit dem Assessortitel) Namenskennzeichnung .
Nr. 3, 4 verbieten sich mE schon deshalb, weil damit gegen DIN 5008 verstoßen wird, d.h. postalisch/anredegemäß müßte man ohnehin den RA vor den Dr. und den Namen setzen). Da kann man das auch gleich tun.
Bleiben Nr. 1 und Nr. 2.: Grundsätzlich wäre Nr. 1 notwendig und hinreichend (es kann ja schließlich auch den RA Dr. med. usw. geben). Aber aus kontextuellem Gesichtspunkt kann/sollte man das "iur" weglassen, da beim obj. Erklärungsempfänger die Berufsbezeichung "Rechtsanwalt" und der akad. Grad "Dr." das "iur" quasi von selbst impliziert...so eine Art von occam's razor theory.
Interessanterweise haben fast alle Großbuden diese Nr.2-Version (manche auch Nr. 4 ), während auffällig viele Einzelkämpfer den Dr. iur. stehen haben. Zufall? Besser (intuitiv nach einem Mehr") aussehen tut natürlich Nr. 1. Auf der anderen Seite bleibt man mit Nr. 2 kohärenter, weil kaum jmd. im Schriftverkehr den Dr.iur. so ausschreiben wird.
Was ist euer Favorit und mit welcher (niveauvollen) Begründung?
2. Rechtsanwalt Dr. Wollmilchsau
3. Dr. iur. Wollmilchsau, Rechtsanwalt
4. Dr. Wollmilchsau, Rechtsanwalt
In den Tiefen genialer Aquiseforschung und Marketings stellte sich mir mal wieder eine bedeutende Frage nach der richtigen, aquiseträchtigen und seriösen (man will sich ja auch nicht lächerlich machen, siehe den Thread mit dem Assessortitel) Namenskennzeichnung .
Nr. 3, 4 verbieten sich mE schon deshalb, weil damit gegen DIN 5008 verstoßen wird, d.h. postalisch/anredegemäß müßte man ohnehin den RA vor den Dr. und den Namen setzen). Da kann man das auch gleich tun.
Bleiben Nr. 1 und Nr. 2.: Grundsätzlich wäre Nr. 1 notwendig und hinreichend (es kann ja schließlich auch den RA Dr. med. usw. geben). Aber aus kontextuellem Gesichtspunkt kann/sollte man das "iur" weglassen, da beim obj. Erklärungsempfänger die Berufsbezeichung "Rechtsanwalt" und der akad. Grad "Dr." das "iur" quasi von selbst impliziert...so eine Art von occam's razor theory.
Interessanterweise haben fast alle Großbuden diese Nr.2-Version (manche auch Nr. 4 ), während auffällig viele Einzelkämpfer den Dr. iur. stehen haben. Zufall? Besser (intuitiv nach einem Mehr") aussehen tut natürlich Nr. 1. Auf der anderen Seite bleibt man mit Nr. 2 kohärenter, weil kaum jmd. im Schriftverkehr den Dr.iur. so ausschreiben wird.
Was ist euer Favorit und mit welcher (niveauvollen) Begründung?
Nr. 2 - die Fachbezeichnung hinzufügen würde ich nur, wenn dies einer Zusatzqualifikation gleichkommt (z.B. Dr. med. bei einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt, Dr. oec., wenn jemand viel im Wirtschaftsrecht im weiteren Sinne tätig ist), und man zeigen will, dass man in einem weiteren Gebiet fit ist.
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In diesem Zusammenhang noch eine Frage an die Praktiker: Ich bin derzeit dabei, meine Telefonbegrüßung zu überdenken. Bisher habe ich mich immer gemeldet bzw. telefoniert mit dem geflügelten "Rechtsanwalt Dr. X aus Y, Guten Tag!". Wie findet ihr diese Begrüßung, insb. die Nennung des Dr. kommt mir irgendwie überflüssig & strange vor. Gibt es so eine Art anwaltliche Telefonetikette, wo man seinen Dr. selbst vermeidet auszusprechen (geschrieben wird er ja fast immer)?
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Auch dann meldet sich die Sekretärin. Und die meldet sich mit "Kanzlei Dr. Wollmichsau". Nur nachts darf der Anwalt selber ans Telefon. Und er meldet sich - damit es nicht so großspurig klingt mit "Dr. Wollmichsau". Dass er Rechtsanwalt ist, weis der Anrufer ja :-))). Und dann kann er sagen, die Sekretärin ist im wohlverdienten Feierabend - das macht dem Mandanten ein schlechtes Gewissen :-).
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Niemals meldet er sich mit Dr. Wollmilchsau! Er meldet sich Wollmilchsau - und sonst gar nix!Kran01 hat geschrieben:Auch dann meldet sich die Sekretärin. Und die meldet sich mit "Kanzlei Dr. Wollmichsau". Nur nachts darf der Anwalt selber ans Telefon. Und er meldet sich - damit es nicht so großspurig klingt mit "Dr. Wollmichsau". Dass er Rechtsanwalt ist, weis der Anrufer ja :-))). Und dann kann er sagen, die Sekretärin ist im wohlverdienten Feierabend - das macht dem Mandanten ein schlechtes Gewissen :-).
Einzig und allein fürs Gerichtsprotokoll nennt er den Dr., wenn es notwendig ist. So dass der Richter aufnehmen kann "der Kläger mit RA Dr. Wollmilchsau..:"
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Wer sein Licht unter den Scheffel stellen will, kann sich mit "Wollmichsau" melden. Wenn es z.B. von 20 Anwälten in der Stadt nur vielleicht 3 mit Dr. gibt, ist das schon ein "Wettbewerbsvorteil", den man auch nutzen sollte. Wer den Mandanten Kompetenz und Wissen schon von Anfang an vermitteln will, meldet sich mit "Dr. Wollmichsau". Schließlich ist das ein Titel, den man sich erarbeitet hat. Warum soll man den nicht nennen?
Wenn man so einen Titel hat, dann muss man ebenso wenig bei Anreden mit "Dr" immer betonen, man könne den Dr. ruhig weglassen. Das ist auch so ein Blödsinn. Wofür hat man sonst die akademischen Würden abgelegt, wenn sie keine Beachtung finden? Man muss natürlich nicht bei fehlender Nennung darauf bestehen, weil soviel Zeit sein müsse, das wäre dann etwas arrogant.
Nur mit Namen und ohne Dr. kann man sich privat melden, nicht aber, wenn man damit Geld verdienen will. Klappern gehört zum Handwerk.
Wenn man so einen Titel hat, dann muss man ebenso wenig bei Anreden mit "Dr" immer betonen, man könne den Dr. ruhig weglassen. Das ist auch so ein Blödsinn. Wofür hat man sonst die akademischen Würden abgelegt, wenn sie keine Beachtung finden? Man muss natürlich nicht bei fehlender Nennung darauf bestehen, weil soviel Zeit sein müsse, das wäre dann etwas arrogant.
Nur mit Namen und ohne Dr. kann man sich privat melden, nicht aber, wenn man damit Geld verdienen will. Klappern gehört zum Handwerk.
- St. Ivo
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Wer sich mit dem eigenen akademischen Grad vorstellt bzw. am Telefon meldet oder damit unterschreibt, zeigt damit nur, dass er von akademischen Gepflogenheiten keine Ahnung hat.Kran01 hat geschrieben:Nur mit Namen und ohne Dr. kann man sich privat melden, nicht aber, wenn man damit Geld verdienen will. Klappern gehört zum Handwerk.
Je nach Gesprächspartner kann das, was den Werbeeffekt angeht, auch ziemlich nach hinten losgehen.
Ivo
Wenn man als Rechtsanwalt praktisch tätig ist, merkt man schnell, dass es einen Unterschied im freien Wettbewerb gibt und irgendwelchen akademischen Gepflogenheiten. Dass sich z.B. Doktoren untereinander nicht mit Titel anreden, mag an der Uni üblich sein. In der Praxis begegnet man auch hier Mandanten, die selbst darauf Wert legen.
Ausserdem kann das jeder so halten, wie ein Dachdecker, bloß nicht so hoch. Es steht jedem frei, sich zu melden, wie er will. Ich kann aber nicht erkennen, wie hier ein Werbeffekt nach hinten losgehen soll, wenn der RA in seiner Kanzlei sich am Telefon mit Dr. Wollmichsau meldet.
Ausserdem kann das jeder so halten, wie ein Dachdecker, bloß nicht so hoch. Es steht jedem frei, sich zu melden, wie er will. Ich kann aber nicht erkennen, wie hier ein Werbeffekt nach hinten losgehen soll, wenn der RA in seiner Kanzlei sich am Telefon mit Dr. Wollmichsau meldet.