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Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Verfasst: Donnerstag 28. Februar 2008, 15:59
von Tequila
Gibt es eigentlich ein Höchstalter für die Einstellung als Richter oder bei der StA? Meine Suche bei Google hat dazu wenig ergeben.

Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Verfasst: Donnerstag 28. Februar 2008, 16:05
von Gelöschter Nutzer
Bei FG haben sie erzählt, mit 35 sei Schluss. Kann aber sein, dass das bei anderen Gerichtsbarkeiten früher ist, weil die FG´s praktisch nur Leute mit Berufserfahrung nach dem 2. StEx nehmen

Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Verfasst: Donnerstag 28. Februar 2008, 16:16
von Kritschgau
Es gibt zT gesetzliche Höchstgrenzen, wie zB Art. 10 I 1 BayBG (45 Jahre). Daneben existiert idR eine allgemeine Verwaltungspraxis, in Bayern etwa 35 Jahre beim Innenmnisterium.

Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Verfasst: Donnerstag 28. Februar 2008, 17:12
von Niederegger
Für die Justiz in Bayern wurde mir damals (schon länger her) als ständige Verwaltungspraxis spätestens 3 Jahre nach den 2. Staatsexamen genannt.

Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Verfasst: Donnerstag 28. Februar 2008, 20:55
von Olli
Für HH hatte ich mal was von 32 Jahren gehört. Aber das kann ich nicht ganz glauben, vor allem weil inzw. ein paar Jahre Berufserfahrung als Anwalt gewünscht werden.

Re: Höchstalter bei Einstellung als Richter/StA?

Verfasst: Freitag 29. Februar 2008, 08:13
von Gelöschter Nutzer
Hi!

In NRW bestimmt § 39 I LVO ein grundsätzliches Höchstalter für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe von 35 Jahren (Ausnahmen sind wohl möglich, zB bei vorhandenen Kindern oä).

Viele Grüße!