Erneut: Lateinkenntnisse

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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Gelöschter Nutzer

Erneut: Lateinkenntnisse

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

laut ( meiner ) Promo-Ordnung muss man "ausreichende Kenntnisse der lateinischen Sprache" ( entspricht dem kleinen Latinum ). nachweisen.

Ich hatte zwar von 7. bis zur 11. Klasse Latein, aber aufgrund der damaligen "Unlust" das kleine Latinum nicht bekommen.

Anscheinend kann man die Lateinkenntisse auch durch den Nachweis einer Exegese darlegen. Nur leider finde ich dazu nichts.
Wo und wie kann ich das machen? Muss man da die Vorlesung/Seminar römische Rechtsgeschichte belegen??

Vielen Dank im Voraus
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Kiesela
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Re: Erneut: Lateinkenntnisse

Beitrag von Kiesela »

Frag halt im Dekanat nach... Die Sekretärinnen wissen normalerweise bestens Bescheid, gerade wenn es um die ungemütlicheren Stellen der Promotionsordnung geht.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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