Gliederungspunkte
Moderator: Verwaltung
- Kiesela
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Gliederungspunkte
Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, daß es in Monographien kaum mal Gliederungspunkte "Zusammenfassung", "Ergebnis" o.ä. gibt, dafür aber häufig einzelne Unterpunkte nochmal z.B. durch a), b), c) etc. unterteilt werden, ohne dass dazu jeweils Überschriften gehören. Beim letzten dieser Punkte findet sich dann jeweils eine Art Zusammenfassung.
Wie macht ihr das? Absatz und einfach was à la "zusammenfassend ist festzuhalten, dass..." schreiben, eigene Überschrift oder diese etwas eigene Untergliederungsnummer ohne Überschrift? Ich hab bislang immer "Zusammenfassung" geschrieben und bin nun etwas ins Rätseln gekommen, ob das zu sehr nach studentischer Seminararbeit aussieht...
Wie macht ihr das? Absatz und einfach was à la "zusammenfassend ist festzuhalten, dass..." schreiben, eigene Überschrift oder diese etwas eigene Untergliederungsnummer ohne Überschrift? Ich hab bislang immer "Zusammenfassung" geschrieben und bin nun etwas ins Rätseln gekommen, ob das zu sehr nach studentischer Seminararbeit aussieht...
Nur noch Schnösel und Spießer.
Re: Gliederungspunkte
Ich war durch die 1. Station so verwirrt (@ Kritschgau: Erst Pflicht, dann Kür ), dass ich eine Seite "Tatbestand" und 300 Seiten "Entscheidungsgründe" habe.
Re: Gliederungspunkte
Tenor aber nicht vergessen
Re: Gliederungspunkte
Wahrscheinlich sollte man solche Überschriften nicht zu häufig wählen, aber manchmal passt das halt am besten. Ist doch auch für den Leser abgenehm, vor allem, wenn ein Punkt ausführlich dargestellt wurde... Im Zusammenhang mit meiner "Vorabversion" wurde das auch nicht bemängelt.
Ich selbst finde jedenfalls Gliederungspunkte ohne eigene Überschrift unschön.
Ich selbst finde jedenfalls Gliederungspunkte ohne eigene Überschrift unschön.
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Re: Gliederungspunkte
Also ich finde "Fazit" hört sich ganz gut an. Im Grunde benutze ich so etwas aber nicht zu oft. Meist reicht es aus den Gedanken eines Kapitels am Ende kurz in einem eigenen Absatz in zwei Sätzen zusammenzufassen. Nur wenn es wirklich um eine eigene Wertung eines rechtlichen Problems mit mehreren Auffassung geht, mache ich einen eigenen Unterpunkt, den ich dann "rechtliche Wertung" oder "Diskussion" etc. nenne.
Von Unterliederung ohne Überschrift halte ich eigentlich nichts, weil die Gliederung doch gerade nur etwas taugt, wenn man sich auch im Inhaltsverzeichnis daran orientieren kann.
Von Unterliederung ohne Überschrift halte ich eigentlich nichts, weil die Gliederung doch gerade nur etwas taugt, wenn man sich auch im Inhaltsverzeichnis daran orientieren kann.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
- Kritschgau
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Re: Gliederungspunkte
JM hat geschrieben:Ich war durch die 1. Station so verwirrt (@ Kritschgau: Erst Pflicht, dann Kür ), dass ich eine Seite "Tatbestand" und 300 Seiten "Entscheidungsgründe" habe.
Ich mache keine langwierigen Zwischenfazits oder so. das bietet sich bei mir aber auch nicht so an. Ich fasse höchstens mal am Ende eines Abschnitts im letzten Satz die wichtigsten meiner bahnbrechenden Erkentnnisse kurz, d.h. in ein, zwei Sätzen zusammen. Ich schwing erst ganz am Schluß die Keule, dafür dann aber die ganz große
Erst Pflicht dann Kür!
Re: Gliederungspunkte
"Wie aufgezeigt (A. I. 1. a) (i) (aa) (1)) ist die Verfassung rechtswidrig zustande gekommen"Kritschgau hat geschrieben:JM hat geschrieben:Ich war durch die 1. Station so verwirrt (@ Kritschgau: Erst Pflicht, dann Kür ), dass ich eine Seite "Tatbestand" und 300 Seiten "Entscheidungsgründe" habe.
Ich mache keine langwierigen Zwischenfazits oder so. das bietet sich bei mir aber auch nicht so an. Ich fasse höchstens mal am Ende eines Abschnitts im letzten Satz die wichtigsten meiner bahnbrechenden Erkentnnisse kurz, d.h. in ein, zwei Sätzen zusammen. Ich schwing erst ganz am Schluß die Keule, dafür dann aber die ganz große
- Kritschgau
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Re: Gliederungspunkte
Solche Selbstverständlichkeiten erledige ich schon im Vorwort, nach dem dem Lob auf den Zweitgutachter und vor dem Dank an die Cafeteriakollegen...JM hat geschrieben:"Wie aufgezeigt (A. I. 1. a) (i) (aa) (1)) ist die Verfassung rechtswidrig zustande gekommen"Kritschgau hat geschrieben:JM hat geschrieben:Ich war durch die 1. Station so verwirrt (@ Kritschgau: Erst Pflicht, dann Kür ), dass ich eine Seite "Tatbestand" und 300 Seiten "Entscheidungsgründe" habe.
Ich mache keine langwierigen Zwischenfazits oder so. das bietet sich bei mir aber auch nicht so an. Ich fasse höchstens mal am Ende eines Abschnitts im letzten Satz die wichtigsten meiner bahnbrechenden Erkentnnisse kurz, d.h. in ein, zwei Sätzen zusammen. Ich schwing erst ganz am Schluß die Keule, dafür dann aber die ganz große
Erst Pflicht dann Kür!
Re: Gliederungspunkte
Du scheinst mich zu plagiieren. Abmahnung kommt.Kritschgau hat geschrieben:Solche Selbstverständlichkeiten erledige ich schon im Vorwort, nach dem dem Lob auf den Zweitgutachter und vor dem Dank an die Cafeteriakollegen...JM hat geschrieben:"Wie aufgezeigt (A. I. 1. a) (i) (aa) (1)) ist die Verfassung rechtswidrig zustande gekommen"Kritschgau hat geschrieben:JM hat geschrieben:Ich war durch die 1. Station so verwirrt (@ Kritschgau: Erst Pflicht, dann Kür ), dass ich eine Seite "Tatbestand" und 300 Seiten "Entscheidungsgründe" habe.
Ich mache keine langwierigen Zwischenfazits oder so. das bietet sich bei mir aber auch nicht so an. Ich fasse höchstens mal am Ende eines Abschnitts im letzten Satz die wichtigsten meiner bahnbrechenden Erkentnnisse kurz, d.h. in ein, zwei Sätzen zusammen. Ich schwing erst ganz am Schluß die Keule, dafür dann aber die ganz große