UNRECHT-KnACKER

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Soll die Öffentlichkeit über die Unrechtknacker aufgeklärt werden?

Umfrage endete am Sonntag 15. August 2004, 12:19

JA!
2
50%
NEIN!
2
50%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 4
Gelöschter Nutzer

UNRECHT-KnACKER

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hier die Essentia aus dem "Hammerbeitrag" ">>> Ohne Setarkos zufriedener?" mit dem Text "Setarkos geht allen mächtig auf irgendwas. Aber auf was genau ? Das gilt es, zu ergründen." Es sollte geklärt werden, ob dem Volke einschließlich Juristen wohler sei ohne den "Kampfhund Justitias", der mit seinen Thesen die Juristenwelt zum Schlottern bringt und dem Volke so viel Rechtsbewußtsein vermittelt, daß es Juristen nicht mehr so erbarmungslos mobbt.

Um diese Frage zu klären, müßte man aber erst mal wissen, warum sich so viele erregen. Bis heute keine rechte Antwort zu finden begründet meine Hartnäckigkeit. So lange man Kunden mit schlechten Currywürsten vergiften kann, weil sie nur bestimmte Leute braten und verkaufen dürfen, werden viele Wurstfabrikanten glücklich. Fragt sich nur, warum sie nicht ordentliche Würste machen und damit noch glücklicher werden ...

Auf meine Frage, was denn Nachteiliges entstehen könnte, würde man die von mir als "Störenfriede unseres Rechtssystems" erurierten Probleme entstören, antworteten (juristisch versierte) Nutzer des JURAwelt-Forums. Ich stelle im ersten Posting zu diesem Thread diese Störenfriede, die Antworten darauf dar, und meine Rechtsmeinungen dazu. Die werden, wie schon viel zu oft abgeleiert, von renommierten Rechtsexperten mitgetragen und sind längst ausdiskutiert.

Eigentlich geht es mehr darum zu ergründen, welche Befürchtungen bestehen, einige Dinge anders zu machen als bisher, nachdem jeder von weitem erkennen kann, daß es mit der Beseitigung dieser Rechtsverwirklichungsbarrieren mehr Gerechtigkeit gibt, und nur das zählt, um genug Motivationskraft im Volk entstehen zu lassen, um unsere Karre vom Abgrund wegzubekommen. Aber auch das will nur schwer gelingen ...

Wer sich dumm stellt, büßt nicht nur Kompetenz ein. Er schmeißt damit auch Zukunftschancen weg und läßt den Verdacht aufkeimen, möglicherweise viele Rechtsfälle mit der gleichen Intelligenz behandelt zu haben. Damit könnte die nach Aufklärungsversäumnissen gnadenlos verlängerte Verjährungsfrist für Anwälte und Richter einiges nach sich ziehen, wenn Betroffene nicht sehr schnell gescheiter werden und sich von mir helfen lassen ... ;-)

Ich hoffe auf fachlich anerkennenswerte Beiträge und daß ich selbst nicht zu viel Teufel§cheisse produziere und zurückwerfe ... ;-)

Wer nicht mal erkennen kann, ob Freund oder Feind, ist arm dran und wird aus lauter Dummheit und Angst seine Currywurst wie eine Pistole auf alles richten, was in seine Nähe kommt und nicht nach Wurstfabrikant aussieht. Ich hoffe, mein 6-Gang-Menü wird allen schmecken. Wem danach speiübel ist, mag sich bitte anderswo erleichtern.

Wer mehr wissen will, kann sich über die angegebenen Internetseiten schlau machen und darüberhinaus hier Fragen stellen. Vielleicht kann das Ganze mit einer Currywurstfete abgeschlossen werden, bei der schnuckelige Justitias ohne Augenbinden und sonstwas keinen Senf dazu geben, aber sonst alles andere, was Denkwürste in unschlagbaren Denkbeulen glücklich macht ... ;-) Danke!

Am 7. Mai wurde lediglich im bisherigen Titel "UNRECHT-KNACKER" der Stickstoff etwas reduziert und eine Umfrage zugefügt.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 7. Mai 2004, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Anhang zur Beitragseröffnung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und hier nun die "6 Barrieren der Rechtsverwirklichung", um die es im Thread ">>> Ohne Setarkos zufriedener?" ging zur Eröterung der Glaubwürdigkeit professioneller UNRECHT-KNACKER:

(Es gibt noch weitere Barrieren, auch wenn dies die wichtigsten sind, mit denen Rechtsucher ihnen widerfahrenes Unrecht knacken können. Es gibt aber noch eine oberhammermäßige, bei der schon so viele hängen geblieben sind, daß das Erkennen der Rädle darunter zum kinderleichten Wegschieben Schreikrämpfe auslösen dürfte ...)

(A) Der § 249 BGB sollte angewendet werden, wie er gemeint ist. Z. B. sollten "eigene Mühewaltungen Geschädigter" einbezogen werden, die sehr zermürben können, wenn Mandanten nicht wissen, daß auch ihre eigenen Mühen zur Rechtsverfolgung ersatzpflichtig sind.

Blödsinn, weil nicht bekannt ist, wie der § 249 BGB gemeint ist. Insbesondere der BGH wendet ihn aber so an, wie er gemeint ist.

Da sich angeblich alle Untergerichte nach BGH-Entscheidungen richten, scheint sich also automatisch das Richtige zu ergeben, weil alle Juristen das Richtige und nichts anderes tun ... Meine Erfahrungen und die vieler anderer bestätigen leider Gegenteiliges. Unser Rechtssystem beruht nämlich auf Antragsrecht. Schwarze Schafe, die solche Kleinigkeiten wie "eigene Mühewaltungen", "Haushaltsführungsschäden" oder "Schadensfinanzierung" vergessen haben bei der Geltendmachung bzw. bei der Klage, haben den § 249 BGB nur teilweise verwirklicht. Ja, ja ...

(B) Anwälte sollten ihren Mandanten eine fallbezogene Übersicht ihrer Anwaltsleistungen vorlegen, am besten schon vor der Erstberatung.

Absurd, weil sonst auch Ärzte, Taxifahrer und Architekten ihre Kunden über ihre Leistungen aufklären müßten. Diese "Forderung ist schlicht tatsächlich nicht erfüllbar".

Von Ärzten weiß man, was man erwarten darf. Ärzte haben keine Hemmungen, allenfalls Wissenslücken, um alle Register zu ziehen, die ihre Patienten gesund machen, sofern die auch wirklich gesund werden wollen ... Auch von einem Taxifahrer weiß ich, was ich zu erwarten habe. Juristen wissen das möglicherweise nicht, vielleicht weil sie erwarten, daß Taxifahrer per Rechtsprechung verpflichtet sind, nebenher auch noch Currywürste zu braten? Auch was man von einem Architekten bekommt, ist jedem klar. Das Schönste an diesen hinkenden Vergleichen, das ich am Beispiel des letzten deutlich mache, ist folgendes: Reisende könnten auch einen Bus benutzen, um von A nach B zu gelangen. Sie könnten auch einem x-beliebigen Mitmenschen Geld geben, damit er sie zu einem Anwalt bringt, der dann z. B. einen Architekt verklagt, der statt eines 500.000-Euro-Bungalows eine 1-Millionen-Villa plante, um mehr Geld zu kassieren oder einen Arzt, der falsch diagnostiziert oder behandelt hat ... Eigentlich könnte der DAV Merkblätter basteln, die Mandanten so aufklären, daß sie bescheid wissen, was sie alles erwarten können. Fitte Kanzleien, die sich entsprechende Klienten schnappen wollen, können das auch einem Kommunikationsberater überlassen ...

(C) Anwälte sollten Gutachter zu Befunderhebungsprotokollen verpflichten.

? ----------- ? Keine Stellungnahme.

Vermutlich ist die Überprüfung erhobener Befunde durch Anwalt und Mandant vor der schlechtachterlichen Bewertung Juristen nicht so wichtig. Oder ihnen ist die Bedeutung dieser weitreichenden Erleichterung unseres Rechtssystems noch nicht bewußt ... Immerhin könnten damit glatt die meisten Gegengutachten und Obergutachten entfallen ... Möglicherweise wollte man an diesen Punkt auch nur deshalb nicht so recht ran, weil Nebeneinkünfte unter den Tisch fallen könnten, wenn beispielsweise Assekuranzen in bestimmten Fällen besser zahlen als Mandanten ...? Oder der Punkt wurde einfach nur übersehen. Damit würde zwar ein Punkt von sechsen unter einem Aktenberg verschwinden. Aber das wäre doch immernoch eine recht ordentliche Quote, da das Verschwinden von zwei oder gar drei Punkten doch noch schlechter gewesen wäre ...

(D) Mandanten müßten über die Möglichkeit aufgeklärt werden, daß man einen Zivilprozeß auch schriftlich abwickeln kann.

Da die Entscheidung über die Schriftlichkeit eines Verfahrens im Ermessen des Gerichts steht, das schriftliche Verfahren nur führen muß, wenn s. V. beim angerufenen Gericht üblich sind, ist die Möglichkeit eines s. V. rechtlich irrelevant.

Ohne weiteres wäre denkbar, daß eine gut mit Beweisen vorbereitete Klage, schriftlich erledigt wird. Möglicherweise kann sogar gleich ein Urteil gesprochen werden. Aber nein, Gutachter sollen ja auch noch was verdienen ... Ganz zu schweigen von den Beweisgebühren in saftiger Höhe und dem Druckmittelchen, Rechtsuchenden ein jahrlanges Beweisprozedere in Aussicht zu stellen, nachdem sie einen Arschtritt bekommen, nach dem sie sich möglicherweise nie wieder aufrichten ... Auch die Vorschrift über die Möglichkeit der schriftlichen Prozeßabwicklung verfolgt einen Zweck, und aus dem kann sich kein Gericht winden, nur weil es bisher noch keine Klagen schriftlich abgewickelt hat. Juristen, die sowas behaupten, können dafür keine Vorschriften vorlegen, wie wir gesehen haben. Logisch, weil unsere Rechtsordnung wirtschaftlich vernünftige Denkweise auch bei streitenden Parteien voraussetzt, folglich selbst nicht kostengleichgültig arbeiten kann ...

(E) Anwälte sollten darauf bestehen, daß mündliche Verhandlungen per Tonband aufgezeichnet werden. Den Parteien könnten nach der Verhandlung CDs übergeben werden.

Unmöglich aus finanziellen Gründen.

Ein schwer verletztes Unfallopfer beispielsweise, kann durch "Verzicht auf Erfüllung dieser Vorschrift locker um ein Vermögen gebracht werden. Selbst wenn man Gerichte mit Hightech-Equipment ausstatten würde, wäre mit solchen Aufzeichnungen schon so viel Aufwand für richterliche Routinearbeiten gespart, die prinzipiell auch ein Papagei erledigen könnte, wenn man ihm ein Diktiergerät unter den Flügel klemmen würde. Richter sollten weder sich noch Prozeßbeteiligten mit "Protokollen im Papageiensystem" die Zeit stehlen. Deshalb kurzer Hand ihm Wesentliches nach Gutdünken zusammenzufassen und das unter den Tisch fallen zu lassen, was Reklamationen heraufbeschwören könnte, hat mit Rechtsverwirklichung und Rechtssicherheit nichts zu tun! Anwaltspfusch, Gutachterkäse und Richterwillkür ist viel leichter möglich, wenn man Beweise verschwinden läßt ... Rechnungen die davon ausgehen, daß man elektronische Aufzeichnungen nicht bezahlen kann, sind keine Milchmädchenrechnungen sondern Milchkuhschätzungen mit verdammt ungerechten Kostenverschiebungen zu Lasten schwacher Bürger, die sich nicht zu helfen wissen, und die sich an Juristen gewendet haben, um ihr gutes Recht zu bekommen.

(F) Mandanten sollten über die Sonderverjährungsfrist der Anwälte aufgeklärt werden, damit Rechtsklarheit besteht und Anwälte nicht darüberhinaus haften müssen.

Absurd, weil dann auch Ärzte, Supermärkte etc. über Sonderverjährungsfristen bei Reklamationen aufklären müßten (soweit sie welche haben ...).

Ich wußte gar nicht, daß Ärzte und Supermärkte auch verkürzte Verjährungsfristen haben ... Kein Wunder sind die meisten Reklamationen aus Anwaltsleistungen Fristversäumnisse und bestätigen erstaunliche Defizite bei der Organisation in Kanzleien. (Vielleicht sind Angestellte einfach zu sehr mit Rechtsfällen beschäftigt?) An meinen Supermarkt oder Arzt würde ich keine besonderen Ansprüche an Rechtsaufklärung stellen. An meinen Anwalt schon. Denn dessen wichtigste Dienstleistung ist Rechtsaufklärung! Dieser Vergleich kann also nicht mal hinken! Obwohl dies nun keine sehr bedeutende Barriere der Rechtsverwirklichung ist, habe ich sie erwähnt. Sie macht nämlich deutlich, wie ernst höchste Richter die leider gravierend mißachtete Aufklärungspflicht der Anwälte nehmen: Anwälte, die diese letzte Aufklärung versäumen, sind auch über die verkürzte Frist hinaus haftbar ...

Das war's.

Hoffentlich.

Das soll's jetzt aber nicht gewesen sein.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@bummelant: Ätsch, jetzt habe ich doch in diesen Thread gepostet. Nur um Dich zu ärgern.

Hihi.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

erstaunlich finde ich, dass eine so wichtige errungenschaft wie das mündlichkeitsprinzip bei serkatos auf soviel mißkredit stösst... [-(

davon ab, wie immer sind mir seine postings zu langatmig und unausgegoren... [-X
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich finde - wie immer -, dass sie gequirlte Kacke sind. Nichts weiter.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

in hinblick auf ungewöhnliche denkansätze bin ich durchaus zugänglich, aber bei serkatos...langweilig...nur dummes zeug..nicht durchdacht...SCHADE!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe kein Bedürfnis, mich hier mit Triggerzuständen zu beschäftigen. Ich hoffe, Ihr beiden seid deshalb nicht traurig.

Welche Beweggründe verhindern, Mandanten wenigstens noch ein angemessenes Schmerzensgeld zu besorgen, die jahrelang als Querulanten leben mußten, weil ihre Anwälte nicht bereit oder in der Lage waren, die hier aufgezeigten Möglichkeiten umzusetzen?

Ist es die Vorstellung, daß bei korrekter Anwendung des 253 der Teufel aus der Hölle kommt und ihnen mit der Mistgabel ...?

Ist es die Angst, das Unvermögen, eigene Größe zu entdecken? Was sonst?

Ich habe alle nur denkbaren Gründe genauso sorgfältig geprüft wie alles andere, was meinen Leib zu einem Paragraphen bog und mir eine rote Nase aufsetzte, habe aber nichts, außer göttlicher "Vernunft" gepaart mit teuflischer Ignoranz gefunden.

Betroffenen, die erfahren, daß nichts geschieht, ist es gleichgültig, ob kaputte Selbstachtung, Korruption, Bockigkeit oder Kommunikationsfehler Entlastungen verhindert haben.

Wie viele Juristen gibt es, die ihr bißchen Dasein derart belasten?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weißt du was, Setarkos? Du hast Recht! Und was willst du jetzt machen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jetzt hol' ich mir einen Döner. Und Du?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wer schweigt, hat nichts zu sagen.

Wer nur "gequirlte Kacke" schmeißt, wird nie Jurist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Setarkos hat geschrieben:Jetzt hol' ich mir einen Döner. Und Du?
whogivesafuck:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

:goodposting:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

"Wer gibt ein Bumsen" ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Setarkos hat geschrieben:"Wer gibt ein Bumsen" ?

:scared2:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn Du Dich auf den Kopf stellst, Steilpass, mußt Du den Senf in die andere Richtung drücken.

"Finopterix", bist du schon so weit in meine Erkenntnismühle eingedrungen, daß Du gemerkt hast, daß es nur um das Eine geht? Nur sich selbst ins Knie, ist nicht das Wahre. Richtig schön wird's zu zweit, zu dritt, zu mehreren ...

Wo klemmt's denn? Warum ist es so schwer, sich richtig herum auf die Schaukel zu setzen? Sich unten schwitzend festzuklammern und mühsam zur Mitte zu robben, bringt weniger Fun, als wenn man sich aufrecht ganz nach hinten setzt und dazu die richtigen Partner auswählt.

Ist doch eigentlich ein Kinderspiel, oder? - Tut's weh, wenn man als Anwalt A - F bringt, damit sich Mandanten nicht wie Arsch und Friedrich fühlen, wenn sie ihr gutes Recht wollen?
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