Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Borbarad
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Borbarad »

brauchst du denn sowas? fang doch mit geburt an, grundschule, gymnasium und dann studium mit den praktika. da kommst du sicherlich über ne seite und mehr wollen die auch nicht haben
http://www.youtube.com/watch?v=uiskWM1hzL8

I wanna stand with you on a mountain I wanna bathe with you in the sea I wanna lay like this forever Until the sky falls down on me..
Tequila
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Tequila »

http://www.bewerbung-forum.de/lebenslau ... slauf.html

Ausformulierter Lebenslauf (BEISPIEL):
Mein Name ist Klaus Müller. Ich wohne in der Langen Gasse 11, 54321 München. Geboren wurde ich am 14. Juli 1975 in Berlin. Nach meiner Schulzeit, die ich 1993 mit der Abiturnote 1,2 abschloss, absolvierte ich eine kaufmännische Lehre bei der ABC Services in Berlin. Meine Ausbildung bestand ich nach zwei Jahren mit der Note "gut".

Nach der Ausbildung leistete ich meinen Wehrdienst in der Max-Immelmann-Kaserne in Oberstimm ab. Danach nahm ich ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Frankfurt auf, wo ich 1999 mein Vordiplom mit der Note 2,3 bestand. Im Hauptstudium belegte ich als Hauptfächer Internationales Marketing, Unternehmensführung und Verkaufspsychologie. Meine dort erworbenen Kenntnisse konnte ich in zwei freiwilligen Praktika bei der Firma ZYX in der Abteilung Produktmarketing und in der Firma WAH als Assistent des Vorstandes nachweisen.

Das Thema meiner Diplomarbeit lautete: "Preissetzungsspielräume für regionale Bierbrauer in der Krise." Die Diplomarbeit wurde mit der Note 1,2 bewertet, so dass ich meine Ausbildung an der Universität erfolgreich mit der Diplomnote 1,7 abschließen konnte.

Erwähnenswert ist sicherlich noch, dass ich nach dem Diplom ein halbes Jahr in Buenos Aires und in Kapstadt verbracht habe um meine Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern.
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Eagnai »

Ich habe auch beim OLG Hamm geschrieben und habe in meinen Lebenslauf einfach das geschrieben, was ich auch in einem tabellarischen stehen gehabt hätte, nur eben ausformuliert.

Im Einzelnen heißt das: Zwei, drei kurze Sätze zu Geburtsdatum, Geburtsort, Eltern/Geschwister, Grundschule, Gymnasium mit Angabe der Abiturnote.
Dann kurze Angaben dazu, wann ich das Studium begonnen habe, wann die Zwischenprüfung abgelegt wurde, wann und mit welcher Note ich welchen Schwerpunktbereich bestanden hatte; dann kurze Erwähnung, dass ich noch eine FFA gemacht habe; kurze Angaben, wo ich meine Praktika absolviert habe; ein Satz zu Hobbies und Sprachkursen, fertig.

Bei mir waren es handschriftlich dann knapp zwei Seiten - eine reicht aber auch völlig. Wirklich gelesen wird das Zeug vermutlich ohnehin nicht; wahrscheinlich überfliegt es höchstens vor der Mündlichen mal jemand.
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von ÖR-Spezine »

ich kenne schon prüflinge, die in dem Gespräch vor der mündlichen auf ihren Lebenslauf angesprochen wurden (zb auslandsaufenthalte)

ich hatte nicht viel zu berichten und bin auf knapp 1 seite gekommen

hab übrigens schonmal die gleiche frage hier gestellt, die sufu könnte also auch hilfreich sein ;)
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Kasimir »

Bei mir - auch Hamm - wurde aus dem Lebenslauf auch im Vorgesprächt vom Vorsitzenden einiges angesprochen (Zusatzstudiengänge, Uniwahl, Praktika).
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von newbie0815 »

Also die Grundschule interessiert doch wohl wirklich niemanden! ;-)

Oder etwa doch???
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Claudia
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Claudia »

Also bei meiner letzten mündlichen Prüfung hatten sich die Prüfer den Lebenslauf nicht angeschaut, sondern haben mich im Vorgespräch nach den Sachen gefragt, die sie interessiert haben (insb. Abinote ;) ). Ich glaube du musst dich da gar nicht stressen...
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weshalb soll die Abinote mit rein?
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Eagnai »

Jetzt fangt doch nicht schon wieder mit der Abinote an. :)

Tatsächlich interessiert die einfach noch viele, bevor man seinen Studienabschluss in der Hand hat. Als ich mal ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle als studentische Hilfskraft hatte, kam auch gleich als allererstes die Frage nach der Abinote. ;)
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Claudia
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Claudia »

studi123 hat geschrieben:Weshalb soll die Abinote mit rein?
Kannst sie ja auch weglassen, wenn du meinst. Ich wurde halt ganz gezielt danach gefragt.
"Die Tugend in der Mitte" sprach der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Frittenverkäufer »

newbie0815 hat geschrieben:Also die Grundschule interessiert doch wohl wirklich niemanden! ;-)

Oder etwa doch???
Wie in der Klausur: Ü=F

Mögliche Formulierung: Meine Schulzeit endete im Jahr X mit dem Abitur an der y-Schule.
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von KamikazeAffe »

Eagnai hat geschrieben:Ich habe auch beim OLG Hamm geschrieben und habe in meinen Lebenslauf einfach das geschrieben, was ich auch in einem tabellarischen stehen gehabt hätte, nur eben ausformuliert.

Im Einzelnen heißt das: Zwei, drei kurze Sätze zu Geburtsdatum, Geburtsort, Eltern/Geschwister, Grundschule, Gymnasium mit Angabe der Abiturnote.
Dann kurze Angaben dazu, wann ich das Studium begonnen habe, wann die Zwischenprüfung abgelegt wurde, wann und mit welcher Note ich welchen Schwerpunktbereich bestanden hatte; dann kurze Erwähnung, dass ich noch eine FFA gemacht habe; kurze Angaben, wo ich meine Praktika absolviert habe; ein Satz zu Hobbies und Sprachkursen, fertig.

Bei mir waren es handschriftlich dann knapp zwei Seiten - eine reicht aber auch völlig. Wirklich gelesen wird das Zeug vermutlich ohnehin nicht; wahrscheinlich überfliegt es höchstens vor der Mündlichen mal jemand.


Macht man das noch so? Ein Freund von mir hats damals in der Realschule wohl auch so gelernt. War ganz verwundert als ich mal seinen Lebenslauf gesehen habe und da etwas über seine Eltern stand (habe überlegt ob das daran liegt das man in der Realschule noch nicht volljährig ist und Eltern einen Arbeitgeber daher interessieren könnten). Wir hatten auf dem Gymnasium nämlich auch mehr als genug Veranstaltungen zu Bewerbungen usw, aber von den Eltern war nie die Rede. Hab jetzt auch in mehreren Foren gelesen, dass das wohl "unüblich" geworden ist.


Meine Frage daher:

Eltern/Geschwister mit rein oder weglassen?
Ich neige zu letzterem. Auch weil mir keine vernünftige Formulierung dazu einfällt.

"Mein Name ist XX. Ich wurde am xx.yy.zz in xx geboren. Meine Eltern heißen xx und yy. Außerdem habe ich eine Schwester namens zz" klingt irgendwie total blöd.
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Parabellum »

Lass das bloß raus. Wir haben nicht mehr 1958.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Eschenberger »

Soweit ich weiß, interessiert der Beruf der Eltern, nicht deren Namen.

Daraus ließe sich beispielsweise schließen, ob man schon mit dem Beruf, für den man sich bewirbt, groß geworden ist (In der Juristerei etwa, wenn einer der Elternteile Anwalt ist).

So wurde es mir jedenfalls vor ein paar Jahren beigebracht.
„Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“
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Re: Lebenslauf fürs 1. Staatsexamen

Beitrag von Parabellum »

Die Diskussion um den Beruf der Eltern haben wir übrigens gerade vor nem Vierteljahr erst hier (und auf den folgenden Seiten) mit treffpunkttypischer Emphase geführt: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 20#p618626
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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