Private BU trotz Versorgungswerk?

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Gelöschter Nutzer

Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi!

Wie sieht es bei euch aus, stand gerade davor, eine private BU abzuschließen. Dann las ich nochmal in der Versorgungswerksatzung nach.

Dort steht:
Jedes Mitglied des Versorgungswerkes, das mindestens für einen Monat eine Versorgungsabgabe geleistet hat und das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes unfähig ist und deshalb seine gesamte berufliche Tätigkeit einstellt, erhält auf Antrag eine Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer oder auf Zeit, wenn die Berufsunfähigkeit länger als 90 Tage dauert.
Ist mit der Einstellung der gesamten beruflichen Tätigkeit die als Rechtsanwalt gemeint? Oder ist das die übliche Formulierung für eine abstrakte Verweisung?
Okudera
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Okudera »

Nach meiner Kenntnis musst Du die Anwaltszulassung zurückgeben (zumindest in NRW), um die BU-Rente des Versorgungswerk zu erlangen.

Es bietet sich daher an, eine private BU abzuschließen. Hier hatte ich indes das Problem, dass dort auf bei der versicherten BU-Rente die Rente aus dem Versorgungswerk angerechnet wird(obwohl die Voraussetzungen der Rente andere sind); man darf im Falle der BU keiner höhere Rente beziehen als das Einkommen (Bereicherungsverbot).
Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Genau. Das bin ich mit dem Versicherungsmenschen auch durchgegangen. Dabei stellte sich auch die Frage, ob man die Rente aus dem Versorgungswerk überhaupt angeben soll. Nachher wird der Versicherungsschutz gleich abgelehnt.

Es lohnt sich ja nur nicht, sich üermäßig zu versichern. BU ist ja teuer (was sich im Leistungsfall auszahlen kann; klar).

Wie verstehst du denn eine Regelung wie die oben? Ist damit die berufliche Tätigkeit oder die als RA gemeint?

Bleibt ja auch abzuwarten, wann dieser Passus aus den Satzungen verschwindet. Ist bei der normalen RV ja auch einfach gestrichen worden. Hm ....
Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Noch jemand vielleicht?
Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hat denn niemand eine Meinung dazu - oder selbst als Anwalt eine private BU?
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j_laurentius
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von j_laurentius »

Ich habe eine private BU, aber die habe ich abgeschlossen, noch bevor ich Anwältin wurde. Keine Ahnung, wie es im Fall des Falles aussähe 8-[
Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zu berücksichtigen ist ja, dass das Versorgungswerk nur bei 100% BU und Zulassungsrückgabe zahlt.

Aber irgendwie ist mir noch nicht klar, wie sich das nachher mit der privaten BU im Leistungsfall verhält - also ob die mich zwungen würden, die Zulassung zurückzugeben, damit ich meine Versorgungswerkrente in Anspruch nehme.

Wundert mich, dass es zu dem Theman nicht so viele Meinungen gibt. Fänd es irgendwie witzlos, eine private BU für "teuer Geld" zu finanzieren, wenn sie im Leistungsfall eh nur subsidiär heranzuziehen wäre.

Hm ... von anderen Kollegen mal was gehört?
Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich pushe den Thread noch einmal ;-)
Ollibolli
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Ollibolli »

Wahrscheinlich ist es eine Typfrage, ob man eine private BU haben sollte oder nicht.

Für mich möchte ich nur Versicherungen für den wirklichen Notfall. Im Übrigen spare ich lieber für mich selbst.

Evtl. ist eine BU sinnvoll, wenn man mit abhängiger Familie Wohnungseigentum kauft. Da ich weder Haus noch auf mein Einkommen existentiell angewiesene Familie habe, brauche ich aber keine BU, um nicht mitsamt der Familie aus dem Haus geworfen zu werden.

Und falls ich nicht ausreichend krank werde, dass ich die Anwaltszulassung zurückgeben muss, vertraue ich darauf, dass ich noch genügend Einkommen generieren kann. Zudem ist man auch durch Sozialhilfe für den extremen Fall zumindest vor der Wohnungslosigkeit und dem Verhungern abgesichert.

Und für den Fall der Fälle der 100%igen BU bekomme ich die BU vom Versorgungswerk. Ich glaube dass sind derzeit bei maximalem Beitrag etwa 3000 €.

Ich habe daher auf eine private BU verzichtet.
Pippen
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Pippen »

Ich würde vor allem eine private BU abschließen, bei der man später das Geld zurückbekommt. Es gibt da wohl 2 Arten: weniger Beitrag und dafür zahlt man ins Loch oder mehr Beitrag und später bekommt man es mit Zinsen zurück (wenn nix in Anspruch genommen wurde).
Okudera
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Okudera »

Ich habe den Königsweg da noch nicht gefunden:

Ich bin bei der Allianz, weil dort die Überschüsse in Fonds angelegt werden, die man auswählen kann. Ist alles dabei queerbeet.
Ich lese nur immer, man soll lieber die BU-Versicherungen nehmen, bei denen die Überschüsse zur Kürzung der Prämien verwendet werden und das freie Geld selbst anlegen.
Macht vielleicht mehr Sinn, weil dann Bearbeitungsgebühren für die Anlage in Fonds entfallen.
Hiergegen spricht aber demnächst die Abgeltungssteuer.
Also was soll man machen? Ist wohl Geschmackssache.

Mir war wichtig eine Versicherung mit großer Flexibilität, d.h. ohne großen Aufwand soll die Anpassung der Versicherung an ein gestiegenes Einkommen möglich sein.
Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn, dann käme auch nur eine in Frage, bei der die Überschüsse die mtl. Zahlungen schmälern.

Als ich jedoch das Formular ausfüllen wollte, kam (bei der Allianz) die Frage nach Ansprüchen aus dem Versorgungswerk. Die hatte ich gar nicht parat und daher dort noch einmal angerufen. Die Ansprüche waren dann eben so hoch, dass die private BU in dem Fall eh nichts zahlen würde. 2x darf man ja nicht kassieren im Leistungsfall.

Also benötigt man eine private BU nur für den Fall, dass man zwischen 50 und 100% BU wird. Und da bin ich mir derzeit unsicher.

Mir stellt sich auch die Frage, ob bei den Versorgungswerken die BU-Absicherung ebenso wie in der Rentenversicherung einmal ersatzlos gestrichen wird. Das wäre äußerst ärgerlich, weil man sich später wohl nur sehr schwer versichern kann.

Will die Beiträge allerdings auch nicht für eine praktisch sinnlose Versicherung zahlen. Nicht verwechseln, BU-Absicherung halte ich für äußerst bedeutend; aber nicht doppelt und um jeden Preis.

Hm ....
Okudera
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Okudera »

crooks hat geschrieben:Wenn, dann käme auch nur eine in Frage, bei der die Überschüsse die mtl. Zahlungen schmälern.

Als ich jedoch das Formular ausfüllen wollte, kam (bei der Allianz) die Frage nach Ansprüchen aus dem Versorgungswerk. Die hatte ich gar nicht parat und daher dort noch einmal angerufen. Die Ansprüche waren dann eben so hoch, dass die private BU in dem Fall eh nichts zahlen würde. 2x darf man ja nicht kassieren im Leistungsfall.

Also benötigt man eine private BU nur für den Fall, dass man zwischen 50 und 100% BU wird. Und da bin ich mir derzeit unsicher.

Mir stellt sich auch die Frage, ob bei den Versorgungswerken die BU-Absicherung ebenso wie in der Rentenversicherung einmal ersatzlos gestrichen wird. Das wäre äußerst ärgerlich, weil man sich später wohl nur sehr schwer versichern kann.

Will die Beiträge allerdings auch nicht für eine praktisch sinnlose Versicherung zahlen. Nicht verwechseln, BU-Absicherung halte ich für äußerst bedeutend; aber nicht doppelt und um jeden Preis.

Hm ....
angesichts der wenigen fälle von BU-Rente werden die Versorgungswerke hier wohl nichts ändern. schlimmer wird es, wenn die versorgungswerke der gesetzlichen rentenversicherung einverleibt werden sollten (was wohl derzeit auch unwahrscheinlich ist, bei einem rot-rot- bündnis im bund würde ich aber meine nicht dafür ins feuer legen).

ich habe damals das delta zwischen bu-rente aus versorgungswerk und derzeitigem einkommen mit einer privaten BU-Vers. abgedeckt.
Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Okudera hat geschrieben:
crooks hat geschrieben:ich habe damals das delta zwischen bu-rente aus versorgungswerk und derzeitigem einkommen mit einer privaten BU-Vers. abgedeckt.
Wie hast du das denn damals geregelt? Es bestand ja in beträchtlicher Höhe bereits eine Versicherung. Nur den Überschussteil kann man ja schlecht versichern. Gab es da gesonderte Verträge für?
Okudera
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Okudera »

crooks hat geschrieben:
Okudera hat geschrieben:
crooks hat geschrieben:ich habe damals das delta zwischen bu-rente aus versorgungswerk und derzeitigem einkommen mit einer privaten BU-Vers. abgedeckt.
Wie hast du das denn damals geregelt? Es bestand ja in beträchtlicher Höhe bereits eine Versicherung. Nur den Überschussteil kann man ja schlecht versichern. Gab es da gesonderte Verträge für?
Ich habe mir damals vom Versorgungswerk die Höhe der zu erwartenden BU-Rente mitteilen lassen.
War damals Anwalt in einer Großkanzlei, so dass das Gehalt (netto) deutlich über dieser Rente lag. Ich habe die BU-Versicherung über die Different zwischen Versorgungswerksrente und Netto-Einkommen abgeschlossen.
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