Private BU trotz Versorgungswerk?

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Gelöschter Nutzer

Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Pippen hat geschrieben:Ich würde vor allem eine private BU abschließen, bei der man später das Geld zurückbekommt. Es gibt da wohl 2 Arten: weniger Beitrag und dafür zahlt man ins Loch oder mehr Beitrag und später bekommt man es mit Zinsen zurück (wenn nix in Anspruch genommen wurde).
Hast du denn separat eine Versicherung abgeschlossen? Die Trauben hängen bei den Versorgungswerken in der Tat hoch. Allerdings sollte die Versicherung auch nur für den Notfall sein.

Interessant wäre das Zahlungsverhalten der Versicherung, wenn man im Versorgungswerk ist. Verlangen die die vollständige Rückgabe der Zulassung, damit man aus dem Versorgungswerk etwas bekommt?

Bin mir da derzeit wirklich unsicher, ob eine private BU sinnvoll ist. Anderenfalls bekommt man später keine mehr - und dann kann es passieren, dass man ohne Schutz ist. Hm...... Wundert mich, dass so selten auf dieses Thema eingegangen wird.

Habe nur hier (http://www.advoversorgung.de/VBU1.html)etwas gefunden. Die bezeichnen den Schutz als nicht ausreichend; allerdings wollen die auch verkaufen.

Kommt wohl letztlich darauf an, ob man "Lust" hat, seine Zulassung zurückzugeben oder nicht. Insbesondere macht die Versicherung Sinn, wenn man später wieder in das Berufsleben einsteigen will. Fachanwaltstitel pp wären dann wohl futsch.
Asche
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Asche »

Durch Zufall drüber gestolpert:

http://www.anwaltverein.de/downloads/praxis/anwalt/berufsunfaehigkeitsversicherung.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

"Fazit: Auch Angehörige Freier Berufe sollten – trotz Mitgliedschaft in einem berufsständischen
Versorgungswerk – eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Sie gibt zusätzliche Sicherheit für den Fall, dass das Einkommen ausfällt. Wer nicht das
Glück hat, im Ernstfall auf Erspartes, eine Erbschaft oder sonstiges Vermögen zurückgreifen
zu können, stößt bei Berufsunfähigkeit schnell an seine finanziellen Grenzen.
Um flexibel zu bleiben und bei einer Besserung seines Gesundheitszustands wieder in
den alten Beruf zurückkehren zu können, ist der Abschluss einer privaten BU-Absicherung
unerlässlich."

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Asche
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Asche »

Okudera hat geschrieben:Ich lese nur immer, man soll lieber die BU-Versicherungen nehmen, bei denen die Überschüsse zur Kürzung der Prämien verwendet werden und das freie Geld selbst anlegen.
Halte ich für sinnvoller, da flexibler und (vermutlich selbst wenn man unnötigerweise 5% AA abdrückt) lukrativer. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, den Vertrag in Notlagen weiterführen zu können.

Steuerspargesichtspunkte sollten dabei keine Rolle spielen, entscheidend ist die Nachsteuerrendite. Dazu muss man aber erstmal Vorsteuerrendite haben :)
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Jerome David Salinger
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Jerome David Salinger »

Hallo,

meines Erachtens ist die BU nach der Haftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung, die man sich leisten sollte.

Denn man sollte nicht außer Acht lassen, dass die BUs einen ganz großen Vorteil haben: Sie zahlen bei einer BU von mind. 50 %.

Im Übrigen sind mittlerweile die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme einer BU psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen und Rückenleiden. Das geht schneller als man denkt.

Die Kohle sollte man sich abknapsen. DIe Unfallversicherung z.B., die sehr viele haben, ist ein schönes Sahnehäubchen, aber meistens nicht notwendig. Außerdem gibt es immer mehr BU-Angebote, die nicht an eine teure Lebensversicherung gekoppelt sind, mit der Folge, dass die Beiträge relativ erträglich sind.

Die aktuelle Ausgabe der FINANZtest bietet eine sehr gute Übersicht von Produkten und warum eine BU wichtig ist.

Beste Grüße
J.D. Salinger
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von o11dor »

Okudera hat geschrieben: Sonntag 18. Mai 2008, 19:24 Nach meiner Kenntnis musst Du die Anwaltszulassung zurückgeben (zumindest in NRW), um die BU-Rente des Versorgungswerk zu erlangen.

Es bietet sich daher an, eine private BU abzuschließen. Hier hatte ich indes das Problem, dass dort auf bei der versicherten BU-Rente die Rente aus dem Versorgungswerk angerechnet wird(obwohl die Voraussetzungen der Rente andere sind); man darf im Falle der BU keiner höhere Rente beziehen als das Einkommen (Bereicherungsverbot).
Hallo zusammen,

vermutlich ist es nicht so gern gesehen solch alte Threads aufzuwärmen, allerdings beschäftige ich mich aktuell ebenfalls mit dem Abschluss einer privaten BU. Bin dabei auf diesen Thread gestoßen und meines Erachtens ist die oben zitierte Aussage falsch und wurde auch in der Folge von anderen nochmals bekräftigt anstatt korrigiert. Kann mich aber natürlich auch selbst irren und lasse mich dann gerne verbessern. Insbesondere da dies für mich persönlich von Relevanz ist.

Meines Erachtens gibt es ein solches "Bereicherungsverbot" nicht bei einer privaten BU da diese keinen Schaden versichert. Es handelt sich um eine Summenversicherung. Selbstredend kann man bspw. keine drei Haftpflichtversicherungen abschließen und dreimal kassieren. Allerdings trifft dies bei einer privaten BUV nicht zu.

Sollte folglich BU eintreten wäre m.E. bei 100% BU dies Leistung nicht auf die Summer der privaten BU anzurechen. Anders wie es in diesem Thread behauptet wird. Im Ergebnis deshalb bei BU von 50% greift die private BU und bei 100% beide. Die Versicherer wollen diese Infos nur um zu prüfen ob sie einen solchen Vertrag schließen wollen. Bspw. wenn jmd. fünf private BU abschließt mit einer Gesamtsumme i.H.v. 6000 € aber nur 3000 verdient würde ich auch argwöhnisch werden. Allerdings erfolgt da später keinerlei -wie auch immer geartete- Anrechnung.

Freue mich über Rückmeldungen. Gerne kann das aufgreifen des Threads auch dazu genutzt werden grundsätzliche Fragen zur Sinnhaftigkeit einer privaten BU zu stellen. Habe mich damit die Tage beschäftigt und man kann sicher gerne austauschen.
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famulus
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von famulus »

Und wenn VersW-Satzung bzw. BU-Vertragsbestimmungen eine solche Anrechnung aber vorsehen?
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von o11dor »

Ich kann mir nicht vorstellen wie eine solche Anrechnungsbestimmung wirksam vereinbart werden könnte. Insbesondere als AGB.

Bspw. jmd hat 3000 € netto.

Bei 100% BU über Versorgungswerk 1800 €.
Bei privater BUV zu 1) bei 50% BU 1000 €.
Bei privater BUV zu 2) bei 50% BU 1000 €.

Es tritt 100% BU ein. Wenn alles über 3000 € dann angerechnet werden würde, wie sollte so etwas ausgestaltet sein?
Versorgunswerk komplett. Die eine BUV zahlt ebenfalls komplett und die zweite nur 200 € weil sie solche eine Vertragsbestimmung in den AGB hat?

Ist dir deine Frage spontan eingefallen oder hast du ein Beispiel für eine solche Vertragsbestimmung?
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famulus
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von famulus »

Spontan, habe kein Beispiel - die Anrechnung ist hier ja angesprochen worden und wenn sie nirgends geregelt wäre, wäre sie ja auch kein Thema, oder?
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von o11dor »

Hehe, das ist ja der Punkt. Sie ist eben m.E. bei einer BUV kein Thema. Das Zitat von Okudera ist schlicht falsch.

Da da niemand klargestellt hat, hab ich den alten Thread nochmals hervorgeholt und natürlich im Wesentlichen um meine Ansicht nochmals bestätigt zu bekommen. Hab mich aber mittlerweile noch etwas weitergehender informiert und bin mir mittlerweile sehr sicher.
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von o11dor »

https://www.anwalt.de/rechtstipps/typis ... 76316.html

auch hier nochmal zum Nachlesen

Edit: Sehe gerade, dass gilt jedenfalls seit 1.1.2008. Davor war es anders aufgrund § 55 VVG. Also war es damals schon falsch, aber offenbar hat sich das bis heute nicht zu jedem Versicherungsmakler herumgesprochen, da ich letztens ebenfalls nochmals sowas von einem gehört habe.
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von Okudera »

o11dor hat geschrieben: Sonntag 18. August 2019, 15:42 Hehe, das ist ja der Punkt. Sie ist eben m.E. bei einer BUV kein Thema. Das Zitat von Okudera ist schlicht falsch.

Da da niemand klargestellt hat, hab ich den alten Thread nochmals hervorgeholt und natürlich im Wesentlichen um meine Ansicht nochmals bestätigt zu bekommen. Hab mich aber mittlerweile noch etwas weitergehender informiert und bin mir mittlerweile sehr sicher.
Da logge ich mich nach Jahren ein und erfahre die Wahrheit, die mir nicht mehr hilft.

Der damalige Sachverhalt lag so, dass ich bei der Allianz eine private BU-Versicherung abschloss, die eine BU-Rente von EUR 2.000,-- bei vollständiger BU gewährte (dynamisiert).
Beim Antrag musste ich das Einkommen der letzten drei Jahre angeben musste (wegen Referandariat deutlicher weniger als mein Anwaltsgehalt).
Der Antrag ging durch, ich erhielt die Police.

Danach rief der Makler aufgeregt an und teilte mit, ich müsse (!) die Versicherung anpassen: Bereicherungsverbot!! Das Gehalt der letzten drei Jahre sei im Durchschnitt so gering, dass ich unter Berücksichtigung der Rente aus dem VW deutlich über diesem Durchnschnittsgehalt läge.
Mein Einwand, dass ich wohl kaum wieder Referendar würde (und das Bereicherungsverbot doch im Rahmen der BU geprüft werden möge), verfing nicht.
Ich passte den Vertrag an (ich Vollidiot). Neue BU-Rente: 1.000,-- EUR.

Als ich dann später erhöhen wollte, lehnte die Allianz das ab (wg. Vorerkrankung).

Ich legte Beschwerde beim Ombudsmann ein: Begründung: Nur aufgrund der fehlerhaften Beratung habe ich den Vertrag angepasst. Die von der Allianz behauptete Verpflichtung zur Anpassung und das Bereicherungsverbot gäbe es nicht.

Antwort: Beschwerde unbegründet. Die Allianz hat recht.

Daher habe ich auf rechtliche Schritte verzichtet. Im Nachhinein bitter.
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Re: Private BU trotz Versorgungswerk?

Beitrag von scndbesthand »

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