Jobs in den USA nach dem LL.M.
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Jobs in den USA nach dem LL.M.
Hallo Community,
hat jemand Erkenntnisse über Job-Aussichten in den USA in Großkanzleien unmittelbar nach dem LL.M.? Im Einzelnen:
1. Wie gut sind die Chancen, ein Angebot zu bekommen, wenn man den LL.M. in einem business law Gebiet an einer top-10 bis top-15-Uni (JD-ranking) gemacht hat?
2. Ist ein bar exam erforderlich, wenn die Tätigkeit von vorne herein zeitlich beschränkt ist?
3. Entspricht die Vergütung jener der Associates?
4. Wenn ja, wird Berufserfahrung aus Deutschland angerechnet?
5. Wenn ja, gilt das auch für Erfahrung nach dem 1. Examen, soweit man bei einer (US-) Großkanzlei war?
Vielen Dank vorab für Eure Beiträge.
exocomp
hat jemand Erkenntnisse über Job-Aussichten in den USA in Großkanzleien unmittelbar nach dem LL.M.? Im Einzelnen:
1. Wie gut sind die Chancen, ein Angebot zu bekommen, wenn man den LL.M. in einem business law Gebiet an einer top-10 bis top-15-Uni (JD-ranking) gemacht hat?
2. Ist ein bar exam erforderlich, wenn die Tätigkeit von vorne herein zeitlich beschränkt ist?
3. Entspricht die Vergütung jener der Associates?
4. Wenn ja, wird Berufserfahrung aus Deutschland angerechnet?
5. Wenn ja, gilt das auch für Erfahrung nach dem 1. Examen, soweit man bei einer (US-) Großkanzlei war?
Vielen Dank vorab für Eure Beiträge.
exocomp
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Re: Jobs in den USA nach dem LL.M.
Mit diesen Voraussetzungen hast Du realistische Chancen, als "Foreign Associate" in einer ordentlichen US-Kanzlei unterzukommen.Exocomp hat geschrieben:Wie gut sind die Chancen, ein Angebot zu bekommen, wenn man den LL.M. in einem business law Gebiet an einer top-10 bis top-15-Uni (JD-ranking) gemacht hat?
Für obiges Szenario nicht erforderlich. Wichtiger: Visa-Status! Nach meiner Erinnerung darf man mit dem Visum, dass man als LL.M.-Student bekommt, 2 Jahre in den USA bleiben und nach Abschluss des Studiums auch arbeiten (also ca. 1 Jahr). Da sich die Visa-Regelungen aber ständig ändern weiss ich nicht, ob das noch so ist.Exocomp hat geschrieben:Ist ein bar exam erforderlich, wenn die Tätigkeit von vorne herein zeitlich beschränkt ist?
Liegt wohl irgendwo zwischen First Year und Paralegal. Vergütung wird idR frei ausgehandelt, da Du als Foreign Associate nicht auf dem normalen Track bist (eigentlich bist Du auf überhaupt keinem Track). Logischerweise hast Du aber auch nicht die selben billable hour requirements, was den Nachteil allemal ausgleichen sollte.Exocomp hat geschrieben: Entspricht die Vergütung jener der Associates?
S.o., "angerechnet" wird nichts, da Du nicht auf den normalen Track kommst, sondern gewissermaßen eine Sonderrolle einnimmst.Exocomp hat geschrieben:Wenn ja, wird Berufserfahrung aus Deutschland angerechnet?
Ein großer US-Name im Lebenslauf (Tätigkeit nach 1. Ex., Referendarstation etc.) kann Deine Chancen wesentlich erhöhen, ggf. auch der einer Magic-Circle-Kanzlei. Der amerikanische Hiring-Partner in NYC weiss aber im Zweifel nicht, wer Gleiss Lutz oder Hengeler Müller sind und interessiert sich auch nicht dafür, was die in Deutschland gelten. Für den sind wir ein kleines Land mit vielen Umlauten und niedrigem PPPExocomp hat geschrieben:Wenn ja, gilt das auch für Erfahrung nach dem 1. Examen, soweit man bei einer (US-) Großkanzlei war?
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Gerd
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Re: Jobs in den USA nach dem LL.M.
Danke!
Zusatzfragen:
1. Wie ist denn die Vergütung eines Paralegals bei Kanzleien, die FY 160k zahlen?
2. Ist man auf dem Track bzw. wird "angerechnet", wenn der Deal lautet: "Ein Jahr in NY und dann ab zurück nach Frankfurt in die dortige Niederlassung"? Wie ist ggf. die Vergütung?
Zusatzfragen:
1. Wie ist denn die Vergütung eines Paralegals bei Kanzleien, die FY 160k zahlen?
2. Ist man auf dem Track bzw. wird "angerechnet", wenn der Deal lautet: "Ein Jahr in NY und dann ab zurück nach Frankfurt in die dortige Niederlassung"? Wie ist ggf. die Vergütung?
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Re: Jobs in den USA nach dem LL.M.
Das stimmt. Nennt sich OPT (Optional Practical Training).mit18 hat geschrieben:Für obiges Szenario nicht erforderlich. Wichtiger: Visa-Status! Nach meiner Erinnerung darf man mit dem Visum, dass man als LL.M.-Student bekommt, 2 Jahre in den USA bleiben und nach Abschluss des Studiums auch arbeiten (also ca. 1 Jahr). Da sich die Visa-Regelungen aber ständig ändern weiss ich nicht, ob das noch so ist.
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
Re: Jobs in den USA nach dem LL.M.
1. Wie gut sind die Chancen, ein Angebot zu bekommen, wenn man den LL.M. in einem business law Gebiet an einer top-10 bis top-15-Uni (JD-ranking) gemacht hat?
Je nachdem. Die "foreign associate" positions werden in der Regel vom Heimatoffice besetzt (zB Cleary schickt 2-3 Leute nach NY von Deutschland aus). Dann sind im Wesentlichen die deutschen Examina ausschlaggebend. Top 10-15 Uni sollte dann reichen.
Wenn Du regulärer First Year werden möchtest, musst du ins normale amerikanische Bewerbungsverfahren, da könnte dann 10-15 schon knapp werden und die dt. Examina werden da auch sehr genau angeschaut.
2. Ist ein bar exam erforderlich, wenn die Tätigkeit von vorne herein zeitlich beschränkt ist?
Grds. nein.
3. Entspricht die Vergütung jener der Associates?
Kommt auf die Kanzlei an. Cleary: ja.
4. Wenn ja, wird Berufserfahrung aus Deutschland angerechnet?
Grds. nein.
5. Wenn ja, gilt das auch für Erfahrung nach dem 1. Examen, soweit man bei einer (US-) Großkanzlei war?
s.o.
MrLaw
Je nachdem. Die "foreign associate" positions werden in der Regel vom Heimatoffice besetzt (zB Cleary schickt 2-3 Leute nach NY von Deutschland aus). Dann sind im Wesentlichen die deutschen Examina ausschlaggebend. Top 10-15 Uni sollte dann reichen.
Wenn Du regulärer First Year werden möchtest, musst du ins normale amerikanische Bewerbungsverfahren, da könnte dann 10-15 schon knapp werden und die dt. Examina werden da auch sehr genau angeschaut.
2. Ist ein bar exam erforderlich, wenn die Tätigkeit von vorne herein zeitlich beschränkt ist?
Grds. nein.
3. Entspricht die Vergütung jener der Associates?
Kommt auf die Kanzlei an. Cleary: ja.
4. Wenn ja, wird Berufserfahrung aus Deutschland angerechnet?
Grds. nein.
5. Wenn ja, gilt das auch für Erfahrung nach dem 1. Examen, soweit man bei einer (US-) Großkanzlei war?
s.o.
MrLaw
Re: Jobs in den USA nach dem LL.M.
Zusatzfragen:
1. Wie ist denn die Vergütung eines Paralegals bei Kanzleien, die FY 160k zahlen?
um die 100K
2. Ist man auf dem Track bzw. wird "angerechnet", wenn der Deal lautet: "Ein Jahr in NY und dann ab zurück nach Frankfurt in die dortige Niederlassung"? Wie ist ggf. die Vergütung?
Kommt auf die Kanzlei an, s.o. normalerweise wird angerechnet und die Vergütung ist entsprechend.
Bzgl. Visum: Normalerweise reicht das OPT, als regulärer First Year musst du dann später auf das H1-B aufweichen (gut für 3 Jahr mit Verlängerungsoption nochmal 3J).
1. Wie ist denn die Vergütung eines Paralegals bei Kanzleien, die FY 160k zahlen?
um die 100K
2. Ist man auf dem Track bzw. wird "angerechnet", wenn der Deal lautet: "Ein Jahr in NY und dann ab zurück nach Frankfurt in die dortige Niederlassung"? Wie ist ggf. die Vergütung?
Kommt auf die Kanzlei an, s.o. normalerweise wird angerechnet und die Vergütung ist entsprechend.
Bzgl. Visum: Normalerweise reicht das OPT, als regulärer First Year musst du dann später auf das H1-B aufweichen (gut für 3 Jahr mit Verlängerungsoption nochmal 3J).
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Re: Jobs in den USA nach dem LL.M.
MrLaw hat vollkommen recht.MrLaw hat geschrieben:Zusatzfragen:
1. Wie ist denn die Vergütung eines Paralegals bei Kanzleien, die FY 160k zahlen?
um die 100K
2. Ist man auf dem Track bzw. wird "angerechnet", wenn der Deal lautet: "Ein Jahr in NY und dann ab zurück nach Frankfurt in die dortige Niederlassung"? Wie ist ggf. die Vergütung?
Kommt auf die Kanzlei an, s.o. normalerweise wird angerechnet und die Vergütung ist entsprechend.
Bzgl. Visum: Normalerweise reicht das OPT, als regulärer First Year musst du dann später auf das H1-B aufweichen (gut für 3 Jahr mit Verlängerungsoption nochmal 3J).
Zusatzfragen:
1. Wie ist denn die Vergütung eines Paralegals bei Kanzleien, die FY 160k zahlen?
um die 100K
2. Ist man auf dem Track bzw. wird "angerechnet", wenn der Deal lautet: "Ein Jahr in NY und dann ab zurück nach Frankfurt in die dortige Niederlassung"? Wie ist ggf. die Vergütung?
Kommt auf die Kanzlei an, s.o. normalerweise wird angerechnet und die Vergütung ist entsprechend.
Bzgl. Visum: Normalerweise reicht das OPT, als regulärer First Year musst du dann später auf das H1-B aufweichen (gut für 3 Jahr mit Verlängerungsoption nochmal 3J).
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Gerd
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Re: Jobs in den USA nach dem LL.M.
Thanks guys!