Richterdienst NRW Zusage ab wann bindend?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Richterdienst NRW Zusage ab wann bindend?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

wie geht man am besten vor, wenn man innerhalb von 10 Tagen zwei Auswahlgespräche bei verschiedenen Gerichtsbarkeiten hat? D.h. ist es möglich, wenn man nach dem ersten Vorstellungsgespräch eine Zusage erhält noch bis zum zweiten Vorstellungsgespräch abzuwarten und bei dessen erfolgreichem Ausgang sich von der ersten Zusage zu lösen? Ich weiß, dass wäre nicht die feine englische Art, andererseits ist es den jeweiligen Personalplanern ja auch bewußt, dass man sich für gewöhnlich bei mehreren Gerichten bewirbt.

Oder ist man gebunden und kommt nach erteilter Zusage nicht mehr los? Was meint Ihr?

Danke vorab, Hans
Gelöschter Nutzer

Re: Richterdienst NRW Zusage ab wann bindend?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Rechtlich ist nach meiner Meinung erst die Übergabe der Ernennungsurkunde entscheidend / verbindlich, siehe § 17 DRiG.
Gelöschter Nutzer

Re: Richterdienst NRW Zusage ab wann bindend?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für die Antwort!

Was meinen die anderen? Bin für jede Antwort dankbar!

Sollte man eigentlich im ersten Auswahlgespräch die Karten offenlegen und auf das einige Tage später folgende andere Auswahlgespräch verweisen (ggfs. verbunden mit der Bitte nach einer Überlegungsfrist)? Oder kommt das gar nicht gut an?

Wieviele Tage/Wochen nach der Einstellungszusage erfolgt die Übergabe der Ernennungsurkunde?

Gruss,
Hans
Gelöschter Nutzer

Re: Richterdienst NRW Zusage ab wann bindend?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Hans,

ich hatte mein Gespräch Anfang Juli und habe meine Einstellungsurkunde immer noch nicht! ;-) Das dauert, sei beruhigt. Es kommen vorher sowieso noch die amtsärztliche Untersuchung und in eingigen Ländern der Richterwahlausschuss, woran Deine Einstellung auch von deren Seite theoretsich noch scheitern kann. Von daher: ruhig Blut, 10 Tage sind ein absolut überschaubarer Zeitraum und eine Absage m.E. auf jeden Fall möglich.

Gruß, Bettina
Gelöschter Nutzer

Re: Richterdienst NRW Zusage ab wann bindend?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich möchte dieses Thema gern noch mal aufgreifen. Gibt es hier tatsächlich Leute, die eine Stelle zunächst angenommen haben, um nach einem weiteren erfoglreichen Vorstellungsgespräch wieder abzusagen ? Es wäre ja schon eine blöde Situation, wenn man von Institution X zu einer schnellen Entscheidung genötigt wird, obwohl man gern auf Institution Y warten würde.
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