Richter Streitstände

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Gelöschter Nutzer

Richter Streitstände

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich habe jetzt entdeckt, dass im Richter-Verlag neben den zum Lernen natürlich untauglichen Skripten auch eine Reihe "Streitstände kompakt" erscheint, in der für jedes Rechtsgebiet ca. 100 Streitstände zusammengefasst werden.

Meint ihr, es wäre sinnvoll, sich diese Bücher/Hefte zuzulegen?
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hero-of-the-day
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von hero-of-the-day »

Mir hat es nur wenig gebracht, Streitstände isoliert zu lernen. Lieber ein Lehrbuch oder Fallbuch, wo die Streitstände auch eingeordnet sind und man weiß, wo man sie bringen muss.
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Eagnai
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von Eagnai »

Ich habe auch nie Streitstände isoliert gelernt... ist imho eher überflüssig.

Auf der anderen Seite sind die Richter-Skripte so billig, dass es auch kein großer Verlust ist, wenn man sich so ein Ding kauft und es dann nachher doch nicht nutzt.
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Infinit-E
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von Infinit-E »

Ich muss meinen Vorrednern widersprechen. Die Dinger sind (als einziges vom Richter-Verlag) super! Dringend kaufen!!!
Allerdings stimmt es schon, dass es keinen Sinn macht, die dort enthaltenen Streitstände isoliert zu lernen. Wenn man allerdings den Stoff (und damit verbunden dann eben auch die Streitstände) bereits gelernt hat, sind die Dinger m.E. hervorragend dazu geeignet, um die wichtigsten Probleme zu wiederholen und im Gedächtnis zu behalten. Insoweit sind die "Juristischen Streitstände" m.E. konkurrenzlos.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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Schnitte
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von Schnitte »

Ich würde selber auch nicht davon abraten, Streitstände isoliert zu lernen. Das schärft zwar den juristischen Verstand nicht, und man muss natürlich in der Klausur seinen eigenen Kopf trotzdem noch einschalten, um eine brauchbare Lösung für den Fall zu finden, aber es lässt sich nun einmal nicht leugnen, dass auf das Herunterbeten auswendig gelernter Streitstände viele Punkte entfallen können.
Ich habe diese Streitstände mit Büchern aus der "x Probleme aus dem..."-Reihe vom Luchterhand Verlag gelernt, muss aber sagen, dass es da große Qualitätsunterschiede unter den einzelnen Werken gibt. Das Teil zum Strafrecht AT (Hillenkamp) ist super, das zum Kaufrecht (Tiedtke/Schmitt) wenig empfehlenswert, da es reihenweise komische Mindermeinungen breit darstellt und die hM verkürzt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Re: Richter Streitstände

Beitrag von showbee »

Schnitte hat geschrieben:Ich habe diese Streitstände mit Büchern aus der "x Probleme aus dem..."-Reihe vom Luchterhand Verlag gelernt, muss aber sagen, dass es da große Qualitätsunterschiede unter den einzelnen Werken gibt. Das Teil zum Strafrecht AT (Hillenkamp) ist super, das zum Kaufrecht (Tiedtke/Schmitt) wenig empfehlenswert, da es reihenweise komische Mindermeinungen breit darstellt und die hM verkürzt.
Die kann ich auch nur wärmstens empfehlen. Gerade im Zivilrecht ist ja fast alles (incl. Nebengebiete 4. & 5. Buch BGB) enthalten. Für Strafrecht fand ich auch Kompaktkurs von Marxen recht brauchbar. Aber auch die Beulke, Klausurenkurs I, II, III. Im Öff.R. gabs leider nichts entsprechendes.
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von Ant-Man »

Schnitte hat geschrieben: Ich habe diese Streitstände mit Büchern aus der "x Probleme aus dem..."-Reihe vom Luchterhand Verlag gelernt, muss aber sagen, dass es da große Qualitätsunterschiede unter den einzelnen Werken gibt. Das Teil zum Strafrecht AT (Hillenkamp) ist super, das zum Kaufrecht (Tiedtke/Schmitt) wenig empfehlenswert, da es reihenweise komische Mindermeinungen breit darstellt und die hM verkürzt.
Die komischen Mindermeinungen werden aber nur dann breit dargestellt, wenn sich das Autorenteam bei der Stellungnahme dieser Mindermeinung anschließt. Beim Arbeiten mit dem Buch kann man diese Mindermeinungen ja weglassen.

Man muss dazu sagen, dass im Buch für Kaufrecht mehr als 40 Streitstände dargestellt sind. Die Zahl "40 " bezieht sich nur auf den jeweiligen Themenkomplex.
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Schnitte
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von Schnitte »

Jedenfalls habe ich in dem Band zum EBV aus dieser Reihe mal einen faustdicken Fehler gefunden, der garantiert zum Scheitern einer Klausur führen würde, wenn man ihn im Examen bringen würde. War zwar nur eine Fußnote, aber trotzdem. Es ging darum, dass in einem Testament eine Sache vermacht wird. Der Erbe erfüllt das Vermächtnis (Übereignung der Sache an den Vermächtnisnehmer), später stellt sich raus, dass das Testament unwirksam war, und der Erbe will die - mittlerweile natürlich zerstörte - Sache zurück. Die Autoren bejahen dabei ein EBV!!!
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von showbee »

Nun gut, mitdenken soll man ja auch. [-X
Sonst lernt man ja nur auswendig...
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von julée »

showbee hat geschrieben:Nun gut, mitdenken soll man ja auch. [-X
Sonst lernt man ja nur auswendig...
Nun, aber eigentlich schaut man erst in ein solches Buch, wenn einem ein Streit nicht sofort einleuchtet und man von einer qualifizierteren Seite mal hören möchte, wie man da jetzt argumentieren könnte ;) "Suche den Fehler" kann ich auch mit einem Standard-Lehrbuch spielen ;)
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von showbee »

julée hat geschrieben:"Suche den Fehler" kann ich auch mit einem Standard-Lehrbuch spielen ;)
Obgleich bspw. bei Brox Erbrecht die Kunst darin besteht seine Mindermeinungen ausfindig zu machen. Manch Lehrbuchschreiber verpackt seine kruden Mindermeinungsideen in so tolle Argumente, dass man das alles plausibel findet und am Ende stellt sich heraus, die h.M. siehts ja ganz anders. Insoweit sind diese "Streitständebücher" auch ganz gut zum Lernen geeignet. Fand ich jedenfalls und ich kann sagen, ich war erfolgreich damit.
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Gelöschter Nutzer

Re: Richter Streitstände

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich hab so ein Streitstände Ding auch, aber habe da im Gegensatz zu vielen anderen Richterskripten noch nie reingeschaut.

Mir haben die Dinger das 1. Examen gerettet. Ist nix wo man stolz drauf sein muß, aber ist so gewesen.

Gruß Missy
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Schnitte
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von Schnitte »

Missy hat geschrieben: Mir haben die Dinger das 1. Examen gerettet. Ist nix wo man stolz drauf sein muß, aber ist so gewesen.
Ist wie mit dem Abi: Wenn man das Examen erstmal hat, ist es völlig wurscht, wie man es bekommen hat ;)
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von strafrechtler »

Zum Nachlesen sind solche Bücher (die von Richter kenne ich leider nicht) prima, zB wenn man im Lehrbuch einen Streit überhaupt nicht versteht (s. Posting von julée). Lernen würde ich damit aber nicht: Informations-Overkill. Streitstände sind - gerade im Strafrecht - wichtig, aber aus meiner Sicht nicht so wichtig, wie viele denken, die "Musik" spielt in den Pflichtklausuren und -hausarbeiten woanders, nämlich bei Grundwissen, Sachverhaltsauslegung und Subsumtion. Den Vollständigkeitswahn - keine Ahnung, wie das bei Richter ist - sehe ich skeptisch.
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showbee
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Re: Richter Streitstände

Beitrag von showbee »

strafrechtler hat geschrieben:Streitstände sind - gerade im Strafrecht - wichtig, aber aus meiner Sicht nicht so wichtig, wie viele denken, die "Musik" spielt in den Pflichtklausuren und -hausarbeiten woanders, nämlich bei Grundwissen, Sachverhaltsauslegung und Subsumtion. Den Vollständigkeitswahn - keine Ahnung, wie das bei Richter ist - sehe ich skeptisch.
Im 1. Examen weht aber ein anderer Wind. Hübsche Subsumtion ist da weniger gefragt als vollständige Abklapperung aller Probleme und deren vernünftige Gewichtung. Streits lernen hilft primär Streits/Probleme im Sachverhalt sofort zu erkennen. In den Klausuren/Fällen sind die Darstellungen im Sachverhalt doch oft ähnlich gelagert und lassen sich vielfach auch auf Schlüsselwörter/halbsätze reduzieren. Wer hier schnell erkennt hat mehr Zeit zum formulieren. Wer lange nachdenken muss, wie die Lösung dann wohl aussehen muss, der hat schon Probleme am Hals...
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