Liebe Juristinnen und Juristen,
mich interessiert eure Meinung: Ich habe BWL studiert mit Nebenfach Jura. Jura hat mir immer viel Spaß gemacht und nun möchte ich promovieren - gerne in Jura..
Meine Jurakenntnisse sind natürlich etwas begrenzt. Was ist eure Meinung? Kann man fachfremd erfolgreich in Jura promovieren? Am liebsten in einem Thema, in das ich auch Kenntnisse aus meinem BWL Studium nutzen kann (z.B. Derivate/Aktienrecht, Regulierung von Banken/Hedgefonds)?
Sind Jura-Profs gegenüber sowas aufgeschlossen? Kennt jemand vielleicht sogar einen (Wirtschaftsrechts-)Prof, der fachfremde Promotionen betreut? An meiner früheren Uni ist es leider nicht möglich, so dass ich mir eh eine andere suchen müsste. Über ein anderes Forum bin ich z.B. auf die Unis Mannheim und Frankfurt gestoßen, die mir relativ wirtschafts- bzw. kapitalmarktlastig zu sein scheinen (Mannheim mit der gemeinsamen Fakultät für Recht und VWl und Frankfurt über den Schwerpunkt law & finance).
Stehe noch ganz am Anfang meiner Überlegungen und freue mich über jede Meinung.
Vielen Dank und viele Grüße,
Zabexy
Fachfremd in Jura promovieren
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Re: Fachfremd in Jura promovieren
hast Du auch in der promotionsordnung nachgeschaut, ob man als fachfremder promovieren kann ?
Re: Fachfremd in Jura promovieren
Ja, an manchen Unis ist es gemäß Promotionsordnung theoretisch möglich, u.a. Mannheim und Frankfurt.
In Frankfurt heißt es in in der Prüfungsordnung: § 4(Annahme als Doktorand)
(2) Als Doktorand ist ferner anzunehmen
3. wer ein Universitätsstudium an einem nicht-juristischen Fachbereich abgeschlossen hat und die dortigen Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand erfüllt, wenn das Ergebnis der entsprechenden Prüfung der in Abs. 1 Nr. 1 genannten Note [VB] gleichwertig ist.
In Mannheim heißt es z.B in § 5 Weitere Annahmevoraussetzungen
(1) Als Doktorand wird in der Regel nur angenommen, wer die Erste oder Zweite juristische
Staatsprüfung mindestens mit der Note "vollbefriedigend" bestanden hat. Vom
Erfordernis der Mindestnote kann der Promotionsausschuss auf Antrag des Bewerbers
befreien, wenn ein Berater i.S. des § 3 die Befreiung unter Angabe besonderer Gründe
schriftlich befürwortet.
(2) Außerdem kann der Promotionsausschuss zulassen:
b) Bewerber, die an einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule
eine gleichwertige andere wissenschaftliche Abschlußprüfung mit gleichwertigem
Erfolg abgelegt haben.
Bei manchen anderen Unis ist das ähnlich, manchmal muss man Leistungen nachmachen. Manchen Unis verlangen einen juristischen Abschluss (z.B. die Uni an der ich studiert habe ).
Mein Diplom habe insgesamt mit sehr gut gemacht, in Recht habe ich ebenfalls ein sehr gut. An der Note sollte es also nicht scheitern.
Die Frage ist halt, ob es praktisch auch möglich ist, selbst wenn es theoretisch geht. Nehmen Profs überhaupt fachfremde Leute und wenn sie es tun, ist es für fachfremde überhaupt möglich eine Promotion in Jura zu schaffen oder fehlen da einfach die Grundlagen?
VG,
Zabexy
In Frankfurt heißt es in in der Prüfungsordnung: § 4(Annahme als Doktorand)
(2) Als Doktorand ist ferner anzunehmen
3. wer ein Universitätsstudium an einem nicht-juristischen Fachbereich abgeschlossen hat und die dortigen Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand erfüllt, wenn das Ergebnis der entsprechenden Prüfung der in Abs. 1 Nr. 1 genannten Note [VB] gleichwertig ist.
In Mannheim heißt es z.B in § 5 Weitere Annahmevoraussetzungen
(1) Als Doktorand wird in der Regel nur angenommen, wer die Erste oder Zweite juristische
Staatsprüfung mindestens mit der Note "vollbefriedigend" bestanden hat. Vom
Erfordernis der Mindestnote kann der Promotionsausschuss auf Antrag des Bewerbers
befreien, wenn ein Berater i.S. des § 3 die Befreiung unter Angabe besonderer Gründe
schriftlich befürwortet.
(2) Außerdem kann der Promotionsausschuss zulassen:
b) Bewerber, die an einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule
eine gleichwertige andere wissenschaftliche Abschlußprüfung mit gleichwertigem
Erfolg abgelegt haben.
Bei manchen anderen Unis ist das ähnlich, manchmal muss man Leistungen nachmachen. Manchen Unis verlangen einen juristischen Abschluss (z.B. die Uni an der ich studiert habe ).
Mein Diplom habe insgesamt mit sehr gut gemacht, in Recht habe ich ebenfalls ein sehr gut. An der Note sollte es also nicht scheitern.
Die Frage ist halt, ob es praktisch auch möglich ist, selbst wenn es theoretisch geht. Nehmen Profs überhaupt fachfremde Leute und wenn sie es tun, ist es für fachfremde überhaupt möglich eine Promotion in Jura zu schaffen oder fehlen da einfach die Grundlagen?
VG,
Zabexy
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Re: Fachfremd in Jura promovieren
Hilft Dir nicht wirklcih weiter, sollte aber u.U. Mut achen. Ich meine mich in Tübingen an einen VWLer zu erinnern, der in Jura promoviert hat. Generell scheint es also zumindest vorzukommen, dass fachfremde promovieren.
Viel glück!
Viel glück!
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Re: Fachfremd in Jura promovieren
In Münster sind fachfremde Promotionen in Einzelfällen ebenfalls möglich, vgl. § 3 IV der Promotionsordnung:
(4) In besonderen Fällen können Bewerberinnen/Bewerber anderer Fachrichtungen zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen im übrigen vorliegen, die Bewerberin/der Bewerber ein anderes Hochschulstudium mit zur Promotion berechtigendem Erfolg abgeschlossen hat, das von ihm gewählte Promotionsthema mit diesem Studium in Beziehung steht und die Fakultät ein besonderes Interesse an der Bearbeitung anerkannt hat.
(4) In besonderen Fällen können Bewerberinnen/Bewerber anderer Fachrichtungen zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen im übrigen vorliegen, die Bewerberin/der Bewerber ein anderes Hochschulstudium mit zur Promotion berechtigendem Erfolg abgeschlossen hat, das von ihm gewählte Promotionsthema mit diesem Studium in Beziehung steht und die Fakultät ein besonderes Interesse an der Bearbeitung anerkannt hat.
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Re: Fachfremd in Jura promovieren
mE schadet fragen nichts - mehr als Dich an einen BWL-Lehrstuhl verweisen können sie auch nicht
Im Übrigen ist in MA die gemeinsame Fakultät von Jura und VWL eher rein organisatorischer Art, dh beide Abteilungen sind im Unialltag relativ unabhängig voneinander.
Im Übrigen ist in MA die gemeinsame Fakultät von Jura und VWL eher rein organisatorischer Art, dh beide Abteilungen sind im Unialltag relativ unabhängig voneinander.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Fachfremd in Jura promovieren
Daran sollte es eigentlich nicht scheitern. Spezifisch juristische Arbeitstechniken oder Rechtskenntnisse braucht man hauptsächlich für die Falllösung, aber nicht unbedingt für eine gelungene Diss. Im übrigen ist das ja auch alles kein Hexenwerk ( ).Zabexy hat geschrieben: ist es für fachfremde überhaupt möglich eine Promotion in Jura zu schaffen oder fehlen da einfach die Grundlagen?
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
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